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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 37 (1909)

Neuorganisation der französischen Seefahrtschulen, 
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Die praktische Prüfung umfaßt: 
a) für Lehrlinge: Takelung; Manöver, Seestraßenrecht, Signalwesen, 
Seezeichen, Gebrauch der Seckarte, des Sextanten, der Kompasse; 
Für Schiffsoffiziere: Grundzüge der praktischen Arithmetik, Anfangs- 
gründe der Geometrie, Grundzüge der praktischen Navigation und des 
Gehbrauches der Dampfmaschinen, Takelung, Manörer unter Dampf und 
unter Segeln, allgemeine Kenntnis der physikalischen Erdkunde, See- 
straßenrecht, Signalwesen, Seezeichen, Gebrauch der Rettungsapparate, 
Gesetze und Verordnungen der Seeschiffahrtpolizei; ; 
für Schiffer auf großer Fahrt: 1. schriftliche Aufgaben? Einen 
Bericht über die Seereise, eine Arbeit über nautische Rechnungen; 
2, mündlich: Takelung, Manöver, Seestraßenordnung, Signalwesen, See- 
zeichen, Gebrauch der Rettungsapparate, physikalische Erdkunde, 
Schiffbau, Dampfmaschine, Gesetze und Verordnungen der Seepolizei, 
Seehandelsrecht, englische Sprache, praktische Navigation und Gebrauch 
der Karten und Instrumente; 
für das höhere Patent: eingehendere Kenntnisse des Manöyrierens, 
des Schiffbaues und des Sechandelsrechts, 
Freiwillig oder unfreiwillig seit weniger als 5 Jahren verabschiedete See- 
offiziere und Seeoffiziere der Reserve mit guten Dienstzeugnissen erhalten olıne 
Prüfung das Patent als Schiffer auf großer Fahrt, wenn sie die Alters- und See- 
fahrzeitbedingungen erfüllen, 
Aktive, ohne Gehalt beurlaubte Seecoffiziere können unter denselben. Voraus- 
setzungen als Führer der als Hilfskreuzer vorgesehenen Dampfer angestellt werden. 
Auf Grund der den Bestandenen erteilten Zeugnisse oder Patente können 
angestellt werden als 
Führer von Hafendampfern und Küstenfischdampfern 
die Inhaber dieses Zeugnisses; 
Küstenschiffer auf Segelschiffen die Inhaber des gewöhn- 
lichen Patents als Küstenschiffer; 
Küstenschiffer auf Dampfern und Seglern die Inhaber des 
Patents als Schiffer auf großer Fahrt, des höheren Patents als Küsten- 
schiffer, des Zeugnisses als Schiffsoffizier, diese falls sie die zur Prüfung 
als Küstenschiffer erforderlichen Alters- und Seefahrzeitbedingungen 
erfüllen; von allen vorgenannten ist der Nachweis 24 monatiger See- 
fahrzeit auf Küsten- oder großer Fahrt als erster oder Schiffsoffizier 
zu führen, woron mindestens 12 Monate auf einem dem zu führenden 
gleichartigen. Schiffe; 
Schiffsoffiziere (Neutenant) die Inhaber des gewöhnlichen oder 
höheren Patents als Schiffer auf großer Fahrt, des Zeugnisses als Schiffs- 
offizier oder als Lehrling, diese aber erst nach mindestens 24 monatiger 
Fahrzeit auf großer Fahrt, ausnahmsweise auch ohne diese, sobald 
mindestens ein diplomierter Schiffsoffizier an Bord ist; 
erster Schiffsoffizier (second) die Inhaber des gewöhnlichen 
oder höheren Patents als Schiffer auf großer Fahrt und des Zeugnisses 
als Schiffsoffizier, falls diese mindestens 48 Monate Seefahrzeit auf 
großer Fahrt haben; ; 
Kapitän auf Dampfern oder Seglern auf großer Fahrt Inhaber 
des gewöhnlichen oder höheren Patents als Schiffer auf großer Fahrt, 
die mindestens 2 Jahre Seefahrzeit als erster oder Schiffsoffizier auf 
Dampfern oder Seglern auf großer Fahrt erworben haben, 
Der Schulunterricht für die Handelsmarine erfolgt in der Abteilung für 
Seefahrtkunde der höheren Handele- und Industrieschule in Paris, die die Be- 
zeichnung höhere Seefahrtschule (6cole superieure de navigation maritime) erhält, 
und. in den Seefahrtschulen (Geoles d’hydrographie), Von diesen bestehen drei 
Schulen 1. Klasse in Bordeaux, Marseille, Havre; vier 2, Klasse in Nantes, St, Malo, 
Paimpol, Dünkirchen; sieben 3, Klasse in St, Brieue, Brest, Lorient, Agde, Toulon, 
St. Tropez, Bastia; zwei 4. Klasse in Granville, Boulogene, Sie werden in zwei 
Ann. d. Hrdr. usw. 1909 left EV. 
)
	        
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