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Annalen der Hrdrographie und Maritimen Meteorologie, April 1900,
In der praktischen Prüfung muß schriftlich ein Reisebericht und eine
Rechnungsdurchsicht zufriedenstellend bearbeitet werden und mündlich genügende
Kenntnisse in folgenden Gebieten nachgewiesen werden: Takelung der Kauffahrtei-
schiffe, Manöver unter Segeln, Gebrauch der Segelhandbücher und Stromkarten,
Kenntnis der Einsteuerung, Strömungen, Tiden im Bereich der Küstenschiffahrt,
die der Steuermannskunst zugrunde liegenden Gesetze der physikalischen Erd-
kunde, die Bestimmungen über Schiffahrtpolizei, Seestraßenrecht, Gebrauch der
Rettungsmittel, allgemeine Kenntnis der Schiffshygiene und des Samariterdienstes,
der Seeverfrachtung.
Zur Erlangung des höheren Patents sind vertiefte theoretische und
praktische Kenntnisse in der Steuermannskunst, Kompaßkompensation, Maschinen-
kunde, Manövrieren unter Dampf nachzuweisen,
An Lehrlinge, Schiffsoffiziere und Kapitäne auf großer Fahrt werden die-
selben Anforderungen in der theoretischen Prüfung gestellt, die von den Lehr-
Hngen auch ohne Seefahrzeit abgelegt werden darf, sie umfaßt:
a) für Lehrlinge: die theoretischen Anforderungen für das gewöhn-
liche oder das höhere Patent als Schiffer auf großer Fahrt, nämlich,
1. schriftlich” einen französischen Aufsatz, eine nautische Rechnungs-
aufgabe, eine wissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet der geforderten
Kenntnisse, einen Aufsatz über die verschiedenen an Bord gebräuch-
lichen Maschinen, eine englische Übersetzung ohne Wörterbuch, Kenntnis
des geometrischen Zeichnens; 2. mündlich: Theorie der Progressionen
und Logarithmen, ebene Trigonometrie, sphärische Geometrie und Trigono-
metrie, Kosmographie, Steuermannskunde, Gebrauch der Seekarten und
hautischen Instrumente (ungenügende Leistungen hierin schließen von
der Prüfung aus), Grundzüge der Mechanik, Theorie des Schiffes (Statik),
die an Bord gebräuchlichen Maschinen, See- und Handelsrecht, Geo-
graphie des Seehandels, englische Sprache (wahlweise auch andere Fremd-
sprachen), elementare praktische Kenntnisse der Physik, Elektrizität
und Chemie, Kenntnis der physikalischen Erdkunde und der Schiffs-
hygiene. Für das höhere Patent treten hinzu: 1, schriftlich: das geo-
metrische Zeichnen; 2, mündlich: die Anfangsgründe der Unendlichkeits-
rechnung‘ (analytische und geometrische Anwendungen), Astronomie,
Mechanik, die Dampf- und elektrischen Maschinen und die verschiedenen
Arten von Motoren, Physik und Chemie, See-Geschichte und -Geographie,
die Seeschiffahrtbestimmungen, die Zoll- und die Gesundheitsgesetz-
vebung, erste Hilfe bei Verletzungen;
ür Schiffsoffiziere: desgl. schriftlich: einen Reisebericht, zwei Stell-
Rechnungen nach dem vorgeschriebenen Muster, Genügt eine der Be-
arbeitungen nicht, so wird der Bewerber von der Prüfung ausgeschlossen,
für Schiffer auf großer Fahrt: 1. schriftlich: einen französischen
Aufsatz, zwei Stell Rechnungen naeh dem vorgeschriebenen Muster, Eine
Anzahl Fragen aus dem Gebiete der geforderten Kenntnisse, Unge-
nügender Ausfall der ersten zwei Bearbeitungen hat den Ausschluß von
der Prüfung zur Folge; 2. mündKich: Arithmetik, Algebra, ebene Geometrie
und Raumlehre, ebene und sphärische Trigonometrie, Kosmographie,
Steuermannskunst, Mechanik, Dampfmaschinenkunde, Geographie;
für das höhere Patent: eingehendere Kenntnisse der vorangeführten
Fächer und die Theorie des Schiffes, Physik, Chemie, Geschichte,
Vor Ablegung der praktischen Prüfung müssen
z . vollendet Seefahrzeit seit dem vollendeten
die Bewerber um: haben: 16. Lebensjahr erworben haben:
- x Bchiffsoffizier 360 *
Patent als Schiffer anf großer Fahrt
höhere Patent als Schiffer auf großer
Fahrt (brevet supärieur de capitaine
au long cours} /
und außerdem das Zeugnis oder Patent des niederen Ranges besitzen.
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