vr. Schrütter: Die Photographie im Dienste der Schiffahrt, 309
Forderung 3. Da mehrere Aufnahmen schnell hintereinander gemacht werden
müssen, so kommt nur Wechseln der Platten im Innern der Kamera, wie
in den Magazin-Kameras in Frage; bei dieser Anordnung kann das Boden-
stück die Kamera vollkommen wasserdicht abschließen,
Forderung 4. Gemäß Forderung 3 kommt nur ein ÖObjektivverschluß und
gemäß Forderung 1, naclı der gummierte Stoffe auszuschließen sind, nur ein
Objektivverschluß hinter der Hinterlinse in Frage; die vordere Seite muß
frei bleiben für das Gelbfilter und den Schutzverschluß.
Forderung 5. Eine Mattscheibe soll beigegeben werden, sie diene aber nur zur
gelegentlichen Kontrolle der festen Einstellung auf unendlich. Eine Visier-
einrichtung ermöglicht die wagerechte Einstellung des Apparates nach der
Kimm oder nach der Strandlinie, zugleich dient sie als Rahmensucher, um
beurteilen zu können, welcher Küstenstrich auf die Platte kommt.
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Ahzugshebel der Verschlüsse,
3lende,
elbüilter.
HJandhabe.
)bjektiv,
sisiereinrichtung, Rabmensucher,
; Äußerer Verschluß = Schutzverschluß,
a Innerer Verschluß == Belichtungsverschluß,
Zu Forderung 1. Apparate zu Küstenaufnahmen vom Schiffe aus sind
bereits vorhanden, Ihre Bedienung erfordert viel Zeit sowie geübtes Personal,
und der Apparat nimmt viel Platz ein. Sie sind Balgenapparate mit Schlitz-
rerschluß vor der Platte und müssen vor jeder Verwendung erst aus dem
Schutzkasten herausgenommen, auf das ebenfalls erst aufgebaute Stativ und die
darauf angebrachten kardanischen Ringe aufgeschraubt werden; durch ein schweres
Gewicht wird der Apparat in der Horizontalen gehalten. Nun zieht man den Balg
aus, stellt mittels Mattscheibe die Küste ein, vertauscht dann die Mattscheibe mit
der Kassette, spannt den geschlossenen Schlitzverschluß, öffnet die Kassette, visiert
noch einmal die Küste, ob die Einstellung noch dieselbe ist, und nun endlich ist
es so weit, daß die Belichtung der Platte erfolgen kann. Zieht man nun noch
in Betracht, daß Stativ mit Gewicht und Apparat mit Schutzkasten einen recht
großen Platz einnehmen und im Kartenzimmer nicht unterzubringen sind, daß
der Balg und die Kassetten keinem Spritzer und Regenschauer ausgesetzt werden
dürfen, so ist ohne weiteres verständlich, daß solch ein Schönwetterinstrument
für Kapitäne und Offiziere eines Kauffahrers zu unbequem und unpraktisch ist.
Da nun beim Ansteuern von Land oder eines Hafens der Kapitän seine Auf-
merksamkeit der Navigierung des Schiffes zuwenden muß, so wird ihm keine Zeit
and Lust bleiben, an günstigen Stellen mit einem umständlichen Apparat, der
seine Aufmerksamkeit von der Navigierung ablenkt, Küstenaufnahmen zu machen,
Wenn es Zeit ist, dann muß ein praktischer Apparat, wie ein schußbereites
Gewehr, in der Luvecke der Brücke stehen, und so schnell wie ein Gewehrschuß,