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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 36 (1908)

‚nscatisel 
Krauß, J.: Die Entwicklung der drei hanscatischen Navigationsschulen, 303 
Schule eingeführten Lehrbücher: »System der praktischen Steuermannskunde« 
und »System der praktischen Schifferkunde« von H, Brarens, Kgl. autorisiertem 
Navigationslehrer und Examinateur in Tönningen, aber die Art der Fragestellung 
und Beantwortung verrät ein ganz außerordentliches Geschick und zeigt von 
dem Ernste, mit dem Sahn seinen Lehrberuf erfaßt hatte und ausübte, Auch 
gaben nicht nur die in den einzelnen Jahren angestellten öffentlichen Prüfungen 
von der den Schülern gewordenen gründlichen Bildung immer ein erfreuliches 
Zeugnis, sondern selbst das Ausland hatte überall die in Lübeck unterrichteten 
Schiffer als kenntnisreiche und geschickte Seeleute erkannt und geschätzt. 
Auch in Hamburg war 1817 die Navigationsschule wieder eröffnet und 
der Leitung der Schiffahrts- und Hafendeputation unterstellt worden. Besonders 
war es hier der Wasserbaudirektor Reinhard Woltmann, der einen großen 
Teil seiner Schaffenskraft in den Dienst der Reorganisation der Schule stellte. 
Er arbeitete einen ausgezeichneten Lehrplan aus, sorgte für tüchtige Lehrer 
und war als Examinator eifrig tätig. Die Unterrichtskurse danerten jetzt ein 
Jahr (bei 24 Stunden wöchentlich) und schlossen mit einer Prüfung für die 
Zöglinge, die bereits mehrere Jahre zur See gefahren hatten, 1819 erschien 
auch das von der Hamburger Gesellschaft zur Verbreitung mathematischer 
Kenntnisse herausgegebene »Handbuch der Schiffahrtskunde«, das das Ansehen 
der Hamburger Schule außerordentlich hob, Als 1817 in Danzig die erste öffent- 
liche preußische Navigationsschule an der Ostsee und in den zwanziger Jahren 
solche in Memel, Pillau, Stettin und Stralsund gegründet wurden, geschah das 
nach Hamburger und Lübecker Muster. Auch Bremen entschloß sich 1819, dem 
wieder eingerissenen unhaltbaren Zustande des Privatunterrichtes, bei dem häufig 
Lehrer und Schüler nach Beendigung des Kursus sich gegenseitig Zeugnisse über 
ihre Tüchtigkeit ausstellten, ein Ende zu bereiten und eine staatliche Navigations- 
schule zu gründen, Dabei vermied es aber, den 1798 bei Errichtung der 
Braubachschen Schule aufgestellten Plan wieder aufzunehmen und entwarf 
dafür nach Hamburger Muster ein mehr praktisches und gesundes Programm. 
Aber dieses interessante Programm, mit Sachkenntnis und Liebe zum Gegenstand 
verfaßt, stand leider nur auf dem Papier. Als die Schule am 1. November 1825 
eröffnet wurde, ernannte man — da Dr. Braubach inzwischen Leiter der Hamburger 
Schule geworden war — zum Lehrer einen gewissen Friedrich Lappenberg, 
einen Seemann, der eine ziemlich abenteuerliche Seefahrtszeit hinter sich hatte 
und seit 1815 erst in Veg’gesack, dann in Bremen einer jener berüchtigten Privat- 
lehrer war. Unter seiner Leitung hob sich die Schule nur wenig über das Niveau 
der so übel beleumundeten Privatschulen, 
Gar bald rang sich nun an allen Schulen die Erkenntnis durch, daß man, 
um bessere Resultate in der Ausbildung zu erzielen, die Prüfungen obligatorisch 
machen müsse, Emden hatte ja 1793 das Beispiel dafür gegeben. Nun ging 
Hamburg voran, wo am 8. November 1826 vom Senat der Beschluß gefaßt wurde, 
daß in Zukunft für alle Steuerleute auf hamburgischen Schiffen die Steuermanns- 
prüfung obligatorisch eingeführt werden solle, ein Beschluß, der auch am 
1. Januar 1827 in Kraft trat, Lübeck folgte diesem Beispiel und erließ am 
31. März 1827 seine Bekanntmachung, betreffend die »Prüfung von Steuerleuten 
auf Lübecker Schiffen«, 1828 folgte Bremen dem Beispiel Hamburgs und Lübecks 
mit der Einführung einer obligatorischen Prüfung, jedoch blieben die Vorschriften 
für dieselbe weit hinter denen Hamburgs und Lübecks zurück; setzten sie doch 
z. B. für die Prüflinge gar keine Altersgrenze und Fahrzeit fest, so daß junge 
Leute, die nicht einmal den praktischen Schiffsdienst kannten, Steuerleute werden 
konnten. Während Hamburg und Lübeck aber nur eine Qualifikation zum Steuer- 
mann (LI oder IX. Klasse) kannten, unterschied Bremen schon damals zwischen der 
Qualifikation zum Untersteuermann und zum Steuermann sowie zwischen der 
Befugnis zur Fahrt in europäischen Gewässern oder zu weiteren Reisen. 
Die von Lübeck für die Steuerleute auf seinen Schiffen erlassene Prüfungs- 
ordnung ist ein glänzendes Zeugnis für die Umsichtigkeit und Tüchtigkeit Sahns, 
Während die beiden Schwesterstaaten wiederholt Neuregelungen ihrer Prüfungs- 
regulative erlassen mußten (Hamburg: 1827-1833—1854; Bremen: 1828—1840—1853)
	        
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