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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, März 1908.
Bewegung ändern sie sich meist bedeutend schneller. Die Dauer der regelrechten
Flut oder Ebbe schwankt zwischen 1 und 3 Stunden,
Gilson versucht auf Grund der Geschwindigkeiten des Flut- oder Ebbe-
stromes eine Schätzung der durch die Gezeitenströme erfolgten Wasser-
versetzungen, indem er die hypothetische Annahme macht, daß ein Flüssigkeits-
molekül vom Beobachtungsorte mit der ersten Flut nach Nordosten versetzt,
dann mit der folgenden Ebbe zurückgekehrt wäre, und daß ferner die Ge-
schwindigkeit des Flüssigkeitsteilchens in horizontaler Richtung während der
Wanderung denselben Änderungen unterworfen gewesen sei, wie die Strom-
geschwindigkeiten, welche auf dem Schiff beobachtet worden sind. (Die Geschwindig-
keiten unter 15 cm p. Sek. werden hierbei nicht mitgezählt.) Auf diese Weise
soll festgestellt werden, ob während der beiden beobachteten Gezeiten annähernd
gleiche Volumina Wasser bewegt worden sind. Es ergaben sich folgende Zahlen:
Erste Flut (2° N.— 68 N.) == 7.1352 km!) Weg.
« Ebbe (82 N.— 120 N.) — 5.3748 « «
Zweite Flut (2% V.— 6h V.) — 45828 « «
Ebbe (8% V.— 12 N.) == 8,3520 « «
Während die ersten drei Phasen die Abnahme der Gezeiten wiedergeben,
übertrifft die 2. Ebbe an absoluter Geschwindigkeit wie an zurückgelegten Kilo-
metern erheblich alle anderen, so daß sie als Ausnahme zu betrachten ist oder
als Störung der regelmäßigen Vorgänge. Nach unserer Annahme hätte danach
ein Wasserteilchen nach der vierten Phase nicht nur seinen Ausgangsort wieder
erreicht, sondern wäre mehrere Kilometer nach Südwesten geströmt.
Geht man nun andererseits nicht von der Geschwindigkeit, sondern von
dem Merkmal konstanter Richtung aus, der regelrechten Flut oder Ebbe, wie
sie Gilson definiert, so erhält man folgende Werte:
Erste regelrechte Flut (2% N.— 44 N.) == 4.024 km Weg,
& « Ebbe (9b N.— 115 N.) — 3.128 « «
Zweite « Flut (2b V,— 4b V.) — 2,732 « x «
Ebbe (9b V.-—10b V.) = 1,843 « «
Der durchlaufene Weg während der regelrechten Flut übertrifft demnach
denjenigen der rücklaufenden regelrechten Ebbe, allerdings ist zu beachten, daß
bei dieser Rechnung bei der zweiten Ebbe die große Geschwindigkeit von
10% bis 11%, wo die Richtung sich ein wenig änderte, nicht mit berücksichtigt
worden ist. Andererseits stellt diese große Geschwindigkeit bei fallend Wasser
die Strömung vor, welche die zweite Ebbe beeinflußt.”) Beobachtungen der
Strömung am Boden konnten leider, da nur ein Apparat vorhanden war, nicht
') Etwas zu klein, da die Flut schon vor Beginn der Beobachtung begonnen hatte.
?) Die Beobachtungen fanden vier Tage nach Springflut statt, so daß, wie auch oben 8. 119
bemerkt, das Ausmaß der Gezeiten in Abnahme begriffen war. Zieht man diesen Umstand in erster
Annäherung dadurch in Rechnung, daß man das Mittel der Wege der ersten und der zweiten Flut
== 3.378 km mit dem Weg der zwischenliegenden ersten Ebbe = 3.128 und das Mittel der Wege der
ersten und der zweiten Ebbe = 2,486 mit dem Weg der zweiten Flut 2,732 km vergleicht, so ergibt
sich bereits eine größere Übereinstimmung der bei regelrechter Flut und regelrechter Ebbe durchlaufenen
Wege. Ferner sind die Abnahmen der Wege von der ersten zur zweiten Flut = 1.292 km und
von der ersten zur zweiten Ebbe =—= 1,285 km nahezu gleich. Dementsprechend ist dies auch für die
beobachteten Abnahmen der Wege um 0.896 km und 0.889 km von den Fluten zu den zunächst-
folgenden Ebben der Fall, während die Abnahme von der ersten Ebbe zur zweiten Flut — 0.396 km
in den vorliegenden Beobachtungen erheblich geringer ist, als jene. Es ist hierbei aber zu berück-
sichtigen, daß zwischen dem Eintritt der beiden Fluten und der ihnen folgenden Ebben 7 Stunden, zwischen
dem Eintritt der ersten Ebbe und zweiten Flut nur 5 Stunden liegen. Unter Annahme einer linearen Ab-
nahme der Wege mit der Zeit berechnet sich aus dem Mittel der Abnahmen der Wege innerhalb der
je 12 Stunden zwischen den Eintrittszeiten der beiden regelrechten Fluten und der beiden regelrechten
Tbben die stündliche Abnahme der Wege zu 0.1074. km. Daraus ergibt sich für die 7 Stunden zwischen
den Jgelrechten F hate JE PN regelronklt „Klie eine Abnahme der Wege um 0.752 km, für
e58 wis gelrechten ersten Ebbe und folgenden Flut eine solche um 0.537 km. Die
Differenzen zwischen den so berechneten und den beobachteten Abnahmen dürften innerhalb der Grenzen
der Beobachtungsfehler liegen, Im übrigen muß es, wie Gilson selbst bemerkt, auch weiteren Beob-
achtungen Kap En ie vor der Springflut die Verhältnisse sich derartig entgegen-
setzt. gestalten, da 2 nac ‚orliegenden Beobez ;n überwiegende Flutströ ch eine
Aisdann übers losemle betr mng er egenden Beobachtungen überwiegende Pinhsriung: sure ie