accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 36 (1908)

|) 
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, März 1908. 
Bewegung ändern sie sich meist bedeutend schneller. Die Dauer der regelrechten 
Flut oder Ebbe schwankt zwischen 1 und 3 Stunden, 
Gilson versucht auf Grund der Geschwindigkeiten des Flut- oder Ebbe- 
stromes eine Schätzung der durch die Gezeitenströme erfolgten Wasser- 
versetzungen, indem er die hypothetische Annahme macht, daß ein Flüssigkeits- 
molekül vom Beobachtungsorte mit der ersten Flut nach Nordosten versetzt, 
dann mit der folgenden Ebbe zurückgekehrt wäre, und daß ferner die Ge- 
schwindigkeit des Flüssigkeitsteilchens in horizontaler Richtung während der 
Wanderung denselben Änderungen unterworfen gewesen sei, wie die Strom- 
geschwindigkeiten, welche auf dem Schiff beobachtet worden sind. (Die Geschwindig- 
keiten unter 15 cm p. Sek. werden hierbei nicht mitgezählt.) Auf diese Weise 
soll festgestellt werden, ob während der beiden beobachteten Gezeiten annähernd 
gleiche Volumina Wasser bewegt worden sind. Es ergaben sich folgende Zahlen: 
Erste Flut (2° N.— 68 N.) == 7.1352 km!) Weg. 
« Ebbe (82 N.— 120 N.) — 5.3748 « « 
Zweite Flut (2% V.— 6h V.) — 45828 « « 
Ebbe (8% V.— 12 N.) == 8,3520 « « 
Während die ersten drei Phasen die Abnahme der Gezeiten wiedergeben, 
übertrifft die 2. Ebbe an absoluter Geschwindigkeit wie an zurückgelegten Kilo- 
metern erheblich alle anderen, so daß sie als Ausnahme zu betrachten ist oder 
als Störung der regelmäßigen Vorgänge. Nach unserer Annahme hätte danach 
ein Wasserteilchen nach der vierten Phase nicht nur seinen Ausgangsort wieder 
erreicht, sondern wäre mehrere Kilometer nach Südwesten geströmt. 
Geht man nun andererseits nicht von der Geschwindigkeit, sondern von 
dem Merkmal konstanter Richtung aus, der regelrechten Flut oder Ebbe, wie 
sie Gilson definiert, so erhält man folgende Werte: 
Erste regelrechte Flut (2% N.— 44 N.) == 4.024 km Weg, 
& « Ebbe (9b N.— 115 N.) — 3.128 « « 
Zweite « Flut (2b V,— 4b V.) — 2,732 « x « 
Ebbe (9b V.-—10b V.) = 1,843 « « 
Der durchlaufene Weg während der regelrechten Flut übertrifft demnach 
denjenigen der rücklaufenden regelrechten Ebbe, allerdings ist zu beachten, daß 
bei dieser Rechnung bei der zweiten Ebbe die große Geschwindigkeit von 
10% bis 11%, wo die Richtung sich ein wenig änderte, nicht mit berücksichtigt 
worden ist. Andererseits stellt diese große Geschwindigkeit bei fallend Wasser 
die Strömung vor, welche die zweite Ebbe beeinflußt.”) Beobachtungen der 
Strömung am Boden konnten leider, da nur ein Apparat vorhanden war, nicht 
') Etwas zu klein, da die Flut schon vor Beginn der Beobachtung begonnen hatte. 
?) Die Beobachtungen fanden vier Tage nach Springflut statt, so daß, wie auch oben 8. 119 
bemerkt, das Ausmaß der Gezeiten in Abnahme begriffen war. Zieht man diesen Umstand in erster 
Annäherung dadurch in Rechnung, daß man das Mittel der Wege der ersten und der zweiten Flut 
== 3.378 km mit dem Weg der zwischenliegenden ersten Ebbe = 3.128 und das Mittel der Wege der 
ersten und der zweiten Ebbe = 2,486 mit dem Weg der zweiten Flut 2,732 km vergleicht, so ergibt 
sich bereits eine größere Übereinstimmung der bei regelrechter Flut und regelrechter Ebbe durchlaufenen 
Wege. Ferner sind die Abnahmen der Wege von der ersten zur zweiten Flut = 1.292 km und 
von der ersten zur zweiten Ebbe =—= 1,285 km nahezu gleich. Dementsprechend ist dies auch für die 
beobachteten Abnahmen der Wege um 0.896 km und 0.889 km von den Fluten zu den zunächst- 
folgenden Ebben der Fall, während die Abnahme von der ersten Ebbe zur zweiten Flut — 0.396 km 
in den vorliegenden Beobachtungen erheblich geringer ist, als jene. Es ist hierbei aber zu berück- 
sichtigen, daß zwischen dem Eintritt der beiden Fluten und der ihnen folgenden Ebben 7 Stunden, zwischen 
dem Eintritt der ersten Ebbe und zweiten Flut nur 5 Stunden liegen. Unter Annahme einer linearen Ab- 
nahme der Wege mit der Zeit berechnet sich aus dem Mittel der Abnahmen der Wege innerhalb der 
je 12 Stunden zwischen den Eintrittszeiten der beiden regelrechten Fluten und der beiden regelrechten 
Tbben die stündliche Abnahme der Wege zu 0.1074. km. Daraus ergibt sich für die 7 Stunden zwischen 
den Jgelrechten F hate JE PN regelronklt „Klie eine Abnahme der Wege um 0.752 km, für 
e58 wis gelrechten ersten Ebbe und folgenden Flut eine solche um 0.537 km. Die 
Differenzen zwischen den so berechneten und den beobachteten Abnahmen dürften innerhalb der Grenzen 
der Beobachtungsfehler liegen, Im übrigen muß es, wie Gilson selbst bemerkt, auch weiteren Beob- 
achtungen Kap En ie vor der Springflut die Verhältnisse sich derartig entgegen- 
setzt. gestalten, da 2 nac ‚orliegenden Beobez ;n überwiegende Flutströ ch eine 
Aisdann übers losemle betr mng er egenden Beobachtungen überwiegende Pinhsriung: sure ie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.