Die Wirksamkeit des Sturmwarnungswesens an der deutschen Küste.
89. Oxhöft.
Zu 1. Den Fischern, Torf- und Sandschuten-Führern aus der Umgegend der Sturmwarnungsstelle
Oxhöft sind die Sturmwarnungen sehr erwünscht, nur wird zuweilen gewünscht, daß die
Warnungen früher eintreffen möchten.
Zu 2. Von ihrem Strande aus können die oben genannten Leute von Oxhöft-Sand und Gdingen
das Signal nicht sehen; sobald die Leute auf See sind, entschließen sie sich nur schwer, wieder
an Land zu gehen,
Seeschiffe erwarten mitunter, je nach der Windrichtung, unter Oxhöft oder Hela ruhigeres
Wetter.
Zu 3. Sobald der Posthilfsstelle Oxhöft vom Telegraphenamt Danzig das Sturmwarnungstelegramnm
zugeht, wird die Abschrift davon sofort in dem am Leuchtturm angebrachten Wetterkasten aus-
gehängt und das Signal gehißt. Eine andere Verbreitung ist bis auf weiteres ausgeschlossen,
weil Fernsprechverbindungen usw. felgen.
Zu 4. Abschriften von Sturmwarnungen werden von Oxhöft an niemanden gegeben.
Zu &. Zu den verschiedensten Nachtzeiten; von nach 9 Uhr abends bis nach 8 Uhr morgens.
Zu 6. Anzunehmen ist, daß Schäden durch die Sturmwarnungen verhindert werden, weil in
mehreren Jahren hier keine erheblichen Schäden bekannt geworden sind. Einzelfälle können
nicht angeführt werden,
Zu 7. Durch Umstellen des Signalmastes um mindestens 100 m nach Süden, damit die Leute von
Oxhöft-Sand und Gdingen das Signal von ihrem Strande aus sehen können.- Durch Einrich-
tung einer Fernsprechleitung nach Mechlienken und Rewa, Beauftragung eines dortigen Lehrers
oder Gastwirtes, das Telegranım an geeigneter Stelle der Dorfstraße auszuhängen oder sonstiges
Zeichen zu setzen. gez. Heere, Signalist.
90. Putziger-Heisternest.
Zu 1. Die hiesige Küstenbevölkerung freut sich über die Kinrichtung des Sturmwarnungswesens.
Zu 3. Die Aushängung der Sturnwarnungen wird von den hiesigen Fischern beachtet, so daß sie
das Hinausfahren auf die See oft eingestellt haben.
Zu 3, Die Sturmwarnungen werden nach 5 Minuten in dem im Dorfe an einem Hause ange-
brachten Wetterkasten ausgehängt und das betreffende Signal wird sofort gehißt.
Zu 4. Abschriften von Sturmwarnungen werden nicht gegeben, die Fischer lesen die Warnungen
im Wetterkasten.
Zu 5. Die im Winter nach 8! Uhr abends von der Deutschen Seewarte ausgegebenen Sturm-
warnungen kommen hier am anderen Tage früh an.
Zu 6. Daß durch die Sturmwarnungen Schäden verhütet wurden, ist insofern anzunehmen, als
die Fischer das Hinausfahren auf die See beim Eintreffen der Sturmwarnungen unterließen
bezw. verschoben.
Zu % Kine Verbesserung könnte insofern eintreten, als daß die Bewohner von Danziger Heisternest
— 1 km von hier entfernt — eine Abschrift der Sturmwarnung erhalten würden,
gez. Perschke, Signalist.
91. Neufahrwasser.
Zu 1. Es herrscht im allgemeinen ein ziemlich großes Vertrauen auf die Richtigkeit der Sturm-
warnungen.
Zu 2, Nach meinen Erfahrungen werden die Warnungen vielfach beachtet, Fischer, welche im
Herausfahren begriffen sind, kehren beim Anblick der Sturmwarnungssignale um, kleinere See-
schiffe verlassen selten den Hafen, wenn das Warnungssignal gezogen ist.
Zu 3. Die Sturmwarnungen werden so schnell wie möglich durch Aushang der Telegranme in dem
Wetterkasten zur Kenntnis der Interessenten gebracht.
Zu 4. Soweit hier bekannt, nein.
Zu d. Die nach 8!/, Uhr abends ausgegebenen Sturmwarnungen kommen meistens erst am nächsten
Tage zwischen 8 und 9 Uhr vormittags an der Sturmwarnungsstelle an.
Zu 6. Bestimmte Fälle sind hier nicht bekannt.
Zu % Nach diesseitiger Ansicht genügen die jetzigen Einrichtungen den an sie zu stellenden An-
forderungen.
gez. Lachisch, Baurat, Hafenbauinspektor.,
92. Neufahrwasser.
Zu 1. Das Sturmwarnungswesen ist von der hiesigen Küstenbevölkerung als praktisch anerkannt
worden,
Zu 2. Die Sturmwarnungen der Seewarte werden von allen Klassen Schiffahrtstreibender beachtet,
Fischer, Küstenfahrer und Führer von kleinen Schiffen verlassen den Hafen, während das
Sturmwarnungssignal gehißt ist, in den meisten Fällen nicht.
Zu 3. Die Sturmwarnungen werden in einem dazu bestimmten Kasten am Eingange des Lotsen-
amts-(Gjebäudes sofort nach ihrem Eintreffen zum Aushange gebracht,
Zu 4. Nein.
Zu d. Zwischen 10 und 12 Uhr abends.
Zu 6. Es ist wohl anzunehmen, daß Schäden durch die Sturmwarnungen verhütet wurden; Kinzel-
fälle sind jedoch nicht nachweisbar.
Zu %. Die nach 8! Uhr abends von der Seewarte ausgegebenen Sturmwarnungen müßten auch
für die übrigen Stationen der Danziger Bucht noch am selbigen Abend zum Aushang gelangen.
vez. Wunderlich, Königlicher Lotsenkommandeur.