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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 33 (1905)

a 
Die Wirksamkeit des Sturmwarnungswesens an der deutschen Küste. 
67. Saßnitz. 
Zu 1. Das Sturmwarnungswesen wird hier in allgemeinen mit Interesse und als wichtige KEin- 
richtung anerkannt. 
Zu 2. Die Sturmwarnungen werden von den jeweilig im Hafen liegenden Fischern und Küsten- 
fahrern insofern beachtet, daß diese Fahrzeuge bei widrigen Winden beim Auslaufen vor- 
sichtiger sind. Ist der Wind günstig, kehrt man sich weniger daran. Dampfer kehren sich 
hier meistens überhaupt nicht daran. 
3. Gleich nach Ankunft des Telegramms wird das Signal gehißt, der Wortlaut des Telegramms 
ausgehängt und dieses liegt im Hafenbureau zu jedermanns Einsicht aus, 
Zu 4, Die hiesige Zeitungsredaktion erhält eine Abschrift des Telegramms, welches sie im hiesigen 
Blatt veröffentlicht. 
Zu 5 Gegen 11 Uhr abends, 
Zu 6. Anzunehmen ist, daß Fischer und Küstenfahrer durch die Sturmwarnungen häufig vor 
Schäden behütet wurden. KEinzelfälle sind hier unbekannt. 
7. Eine wünschenswerte Verbesserung wäre, wenn die hiesige Sturmwarnungsstelle mit einem 
Wetterkasten ausgerüstet und die täglichen Witterungsberichte von der Secewarte sowohl wie 
auch von Arkona aus hier eingingen und zum Aushang gebracht würden. Hauptsächlich wird 
hier stets um ‚Auskunft über die Witterungsverhältnisse bei Arkona nachgefragt. 
vez. Peters, Signalist. 
68. Stubbenkammer,. 
Zu 1. Die nächste Küstenbevölkerung befindet sich in Saßnitz bezw. in Lohme, deren Urteil ich 
zu hören wenig Gelegenheit hatte, Das Urteil war aber ein gutes, 
Zu 2, Soweit wahrnehmbar gewesen, sind die Sturmwarnungen beachtet, namentlich von den 
Fischern, 
Zu 3. Eine weitere Verbreitung der Sturmwarnungen ist hier wegen der ganz isolierten Lasxe 
nicht möglich. 
Zu 4. Nein. 
Zu % Nach etwa 1 Stunde. 
Zu 6. Es ist anzunehmen, daß Schäden durch die Sturmwarnungen verhütet sind. Kinzelfälle 
können jedoch nicht angegeben werden. 
Zu Z Für diese Gegend genügt nach diesseitiger Ansicht die jetzige Einrichtung. 
gez. Behrendt, Signalist, 
69. Thießow. 
Zu 1. Abgeschen von den in nächster Nühe des Landes ihrem CGiewerbe nachgehenden Fischern 
hat sich im Laufe der letzten Jahre bei den Küstenschiffern und Fischern der große Wert des 
Sturmwarnungswesens mehr Geltung verschafft, Eine größere Anzahl derselben ist mit den 
diesbezüglichen Bestrebungen ziemlich vertraut, 
2. Soweit die Reusenfischer der umliegenden Dörfer in Betracht kommen, stehen diese dem 
Sturmwarnungswesen mit Rücksicht darauf, daß deren Reusen in unmittelbarer Nähe es 
Strandes aufgestellt sind, schr gleichgültig gegenüber. Anders ist es mit den den Küstenfisch- 
fang ausübenden Fischern aus den Stranddörfern der Insel T’sedom, der Peenemündung und 
der hiesigen Umgegend. Es ist häufig bemerkt worden, daß dieselben bei Sturmwarnungen 
vom Aussetzen ihrer Netze usw. Abstand genommen haben und zurück gesegelt sind. Ebenfalls 
ist bemerkt, daß Küstenfahrer bei Sturmwarnungen getrachtet haben, einen sicheren Ankerplatz 
zu erreichen. 
3. Die Sturmwarnungen werden hier im Aushangkasten zur allgemeinen Kenntnisnahme aus- 
gehängt. Andere weitere Verbreitung ist hier nicht möglich. Die vorbeifahrenden Schiffer und 
die in Sichtweite ihrem (jewerbe nachgehenden Fischer nehmen Kenntnis von den gezeigten 
Xturmwarnungs-Signalkörpern. 
Zu 4. Nein. 
Zu 5 Gewöhnlich zwischen 8 und 9 Uhr morgens, ausnahmsweise zwischen 10 und 11 Chr am 
nächsten Tage. 
Zu 6. Nachzuweisen sind keine, doch ist mit Gewißheit anzunehmen, daß manche Schäden durch 
die Stumwarnungen verhütet worden sind. 
7. Seitdem auf dem Thießower Höft ein weithin sichtbarer Sturmwarnungssignalmast mit voller 
Ausrüstung an Tagessignalen und mit allen Verbesserungen errichtet ist, dürfte eine weitere 
Verbesserung als Nacht-Stunnsignale (rote Laterne) für die hiesige Gegend, mit Rücksicht auf 
ılie entfernte Lage Thießows von der Route der nach und von Swinemünde verkehrenden Sec- 
schiffe, nicht notwendig sein. Die See- und Küstenfischer trachten ausschließlich abends in den 
Schutz des Landes zu kommen und die Küstenfahrer und Seeschiffe werden durch die Nacht- 
<ienale von Göhren und Greifswalder Oie gewarnt. 
fs 
(Lotsenkommando.) 
70. Göhren. 
Zu 1. Die Fischer beachten jedesmal das gehißte Signal, 
Zu 3, Sobald ein Signal gehißt, bleiben die Fischer am Lande, a . 
Zu 3. Sobald ein Sturmwarnungstelegramm eingetroffen ist, wird es gleich im Kasten hier aus- 
ovchänet.
	        
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