Die Wirksamkeit des Sturmwarnungswesens an der deutschen Küste,
Zu 5. Die im Winter aufgegebenen Telegramme kamen früher nachts um 11 bis 12 Uhr an. Auf
Veranlassung der Postbehörde in Norden, von der dann die Sturmwarnungen bestellt wurden,
ist eine Abänderung dahin getroffen worden, daß diese Telegramme morgens um 8 Uhr nach
hier gegeben und alsdann bekannt gemacht werden.
Zu 6. Durch die Beachtung der Sturmwarnungen sind zu wiederholten Malen die Schiffer vom
Auslaufen zurückgehalten und dadurch vor sicheren Schäden bewahrt worden. Einzelne
bestimmte Fälle können leider nicht angegeben werden.
Zu 7. 1. Durch Übermittlung der täglichen Wettertelegramme, welches die beteiligten Kreise als
eine zweckmäßige Neuerung dankbarst anerkennen würden,
2. Durch tägliche Berichte über die Kisverhältnisse in dem Watt vor Norddeich, welche
Angabe im Winter sehr zweckmäßig wäre, da das Fahrwasser für den ganzen Wattverkehr in
kurzer Entfernung am Norddeich vorbeigeht.
gez. Niemeyer, Simnalist.
11. Nesserland — Emden.
Zu 1. Das Urteil der Küstenbevölkerung unserer Gegend ist dem Sturmwarnungswesen gegenüber
sehr verschieden. Während der größte Teil dasselbe für sehr gut erklärt, so gibt es auch noch
ainige, die demselben ungünstig gegenüberstehen und zwar aus dem Grunde, weil noch oft den
angekündigten Sturmwarnungen keine Stürme folzen.
2. Die Sturmwarnungen werden von den verschiedenen Klassen der Bevölkerung, hauptsächlich
ron Fischern und vorbeifahrenden Schiffern, sehr beachtet, da die meisten Stürme aus west-
licher und nordwestlicher Richtung kommen, und die Unterems hei NW-Sturm nicht viel
schützende Ankerplätze hat.
Öfters kommt es vor, daß Schiffe auf der Unterems bei Nacht von diesen Stürmen über-
tascht werden und Anker sowie einen Teil der Ketten verlieren. Wird also eine Sturmwarnung
aus dieser Richtung gemeldet, dann bleiben die größeren Schiffe auf hiesiger Reede oberhalb
der Knock, während die kleinen Fahrzeuge, wenn der Wind stärker wird, gewöhnlich die Ober-
ems hinauf flüchten, wo sie mehr geschützt ankern können.
Zu 3. Nachdem das Sturmwarnungs-Telegranm hier angekommen, wird das Signal an dem Signal-
mast aufgezogen und das Telegramm im Wetterkasten angeheftet.
Zu 4. Abschriften von den Sturmwarnungen werden von hier aus nicht gegeben, weil noch nie-
mand darnach angefragt hat.
Zu 5. Die abends nach 81!/, Uhr von der Seewarte ausgegebenen Sturmwarnungen kommen um
91, 10, selten 101, Uhr, auch wohl am nächsten Morgen 7 oder 8 Uhr in meinen Besitz.
Zu 6. Es läßt sich leicht erklären, daß ohne Zweifel viele Schäden durch die Sturmwarnungen
verhütet werden, da hier die kleineren Schiffe, wenn die Signale gezejgt sind, nicht auslaufen
und größere, auf der Reede liegende, wenn der Wind stärker wird, sich früh genug mit ihrem
zweiten Anker versehen.
Zu % Für die allseitige Bekanntmachung der Sturmwarnungen und der Sturmsignale ist nach
meiner Ansicht hinreichend gesorgt und weiß keine Verbesserungen anzugeben,
gez. W. de Haan, Signalist.
12. Emden.
1. Es hat sich das Urteil bei der hiesigen Küstenbevölkerung herausgebildet, daß die Ein-
richtung der Sturmwarnungsstellen für den seefahrenden Teil der Küstenbewohner sehr nützlich
ist und daß dadurch jedenfalls viele Fahrzeuge vor stürmischem Wetter auf See bewahrt
bleiben, indem sie bei einem Sturmsignal in der Regel nicht auslaufen.
Zu 2, Beim Sichten eines Sturmwarnungssignals bleiben die genannten Fahrzeuge in der Regel
im Hafen.
Zu 3. Durch Hissen von Signalen am Signalmast und Aushängen des Telegramms im Wetter-
kasten.
Zu 4. Nein.
Zu 3. Gewöhnlich noch am selben Abend,
Zu 6. Es ist wohl sicher anzunehmen, daß dadurch Schäden verhütet wurden.
Zu %. Meines Erachtens genügt die jetzige Einrichtung.
Zu
gez. Kühne, Navigationslehrer.
13. Neuharlinversiel,
Zu 1 und 2, Die Küstenbevölkerung beurteilt das Sturmwarnungswesen sehr günstig und beachtet
nicht allein die Sturmwarnungen mit Interesse, sondern verfolgt auch mit Interesse die Be-
wegungen des Barometers,
Zu 3. Die Sturmwarnungen werden sofort nach Eingang durch Aushang und, sofern noch möglich,
durch die hiesigen Zeitungen bekannt gemacht.
Zu 4, Abschriften der Sturmwarnungen werden nicht gegeben.
Zu d. Zwischen 10 und 101, Chr abends.
Zu 6. An hiesiger Stelle ist nichts bekannt.
Zu 7. Durch Überweisung der Hafentelegramme.