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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 33 (1905)

Die Wirksamkeit des Sturmwarnungswesens an der deutschen Küste. 
7. Borkum. 
Zu 1. Das Sturmwarnungswesen wird hier nicht nur von Schiffern, sondern auch von Insulanern, 
welche hier im Herbst namentlich noch Kapitalien am Strande haben, sehr berücksichtigt. Viel 
Nachfrage wird gehalten, wenn Gefahr für ausschießende Winde vorhanden ist. 
Zu 3. Kapitän vom Dampfer »Lübeck« erklärte: Landleute könnten sich kein Urteil erlauben, 
welchen Wert eine rote Sturmwarnungslaterne unter gewissen Umständen für sie hätte, 
Zu 3. Sofort nach Ankunft am Bahnhof werden die Sturmwarnungen ausgehangen sowie Bericht 
zum Hafen gegeben. 
Zu 4. Nein. 
Zu 5. Zwischen 10% und 11 Uhr abends. Das hiesige Telegraphenamt ist zu diesem Zwecke mit 
Wecker versehen. Der Signalist hat zu diesem Zwecke elektrische Nachtglocke angelegt. Die 
Signale werden nachts gehißt, 
6.” Von Schiffen nicht bekannt; wohl Materialschaden am Hafen und an Badeutensilien am 
Strande. Im Dorfe wohnende Schiffer halten öfter Nachfrage bei Gefahr und gehen zum Hafen 
zur besseren Befestigung ihrer Schiffe. 
Zu 7%. Das Bestehende genügt, soweit bekannt ist. 
gez. Bölts, Beobachter und Signalist. 
S. Borkumriff (Feuerschiff‘). 
Zu 1. Die Küstenbevölkerung kommt mit unserer Station nicht direkt in Berührung, doch das 
allgemeine Urteil ist, daß es sehr gut sei, wenn vorbeigehende Schiffe, ohne Küste zu sehen, 
die Sturmwarnungs-Signale auf Feuerschiff »Borkum-Riff« schon sehen können, um sich dem- 
entsprechend einzurichten. 
2, Wir können kein Urteil abgeben, da wir nicht wissen, wie vorbeifahrende Schiffe sich bei 
Sichten des Sturmwarnungs-Signals verhalten. 
Zu 3. Sobald eine Sturmwarnung eintrifft, wird. sofort angegebenes Signal gehißt und. dieses vor- 
schriftsmäßig hängen gelassen. ; 
Zu 4. Nein, da hierzu vom Schiff aus keine Gelegenheit vorhanden und von passierenden Schiffen 
keine Auskunft durch Signal verlangt wird. 
Zu 5. Sobald die Seetelegraphen-Anstalt »Borkum« für uns eine Sturmwarnung erhält, wird diese 
sofort übermittelt, auch während der Nachtzeit. 
Zu 6. Bis jetzt ist darüber kein Fall anzugeben, 
Zu 7%. Wüßte keinen Vorschlag. 
vez. J. H. Wippermann. 
9. Norderney. 
Zu 1. Die Küstenbevölkerung, welche früher dem Sturmwarnungswesen ziemlich gleichgültig 
gegenüberstand, ist nach und nach zu der Einsicht gekommen, daß es für sie von erheblichem 
Werte ist. 
Zu 2. Die Sturmwarnungen werden von Fischern in der Weise beachtet, daß sie nach Bekannt- 
werden der Warnung nur selten mehr aus dem Hafen auslaufen, und in See befindliche Fahr- 
zeuge, wenn sie das Signal hängen sehen, »binnen« laufen. 
Von den Küstenfahrern werden die Warnungen in der Weise beachtet, daß sie, wenn das 
Signal gehißt ist, meistenteils den Hafen aufsuchen und diejenigen, welche in See gehen wollen, 
auf die geschützte Reede rasch in den Hafen gehen. 
3. Die Sturmwarnungen werden sofort nach Eingang in dem Sturmwarnungskasten angeschlagen 
und das Signal so rasch wie möglich gehißt. Auch werden die im Hafen liegenden Schiffe 
soviel wie möglich davon in Kenntnis gesetzt. 
4. Die Sturmwarnungen werden sofort an die Königliche Wasserbauverwaltung auf den Inseln 
_ Baltrum und Spiekeroog telegraphisch weitergegeben. 
Zu 5. Diese Sturmwarnungen gelangen mit wenigen Ausnahmen erst am anderen Morgen gegen 
8 Uhr in den Besitz der Sturmwarnungsstelle, ! 
Zu 6. Einzelfälle können hier nicht mitgeteilt werden, es ist jedoch mit Sicherheit anzugeben, daß 
durch die Sturmwarnungen mancher Schaden an Fahrzeugen und Schutzbauten sowie Verlust 
von Menschenleben verhütet worden ist. 
7. Eine Verbesserung des Sturmwarnungswesens würde dadurch herbeigeführt werden können, 
wenn die verschiedenen Sturmwarnungen auch des Nachts bekannt gegeben werden könnten, 
weil bei den Schiffern ein Signal Südweststurm oder Nordweststurm einen bedeutend größeren 
Eindruck ausübt als ein Signal, welches nur eine atmosphärische Störung ansagt. 
10. Norddeich. ; 
Zu 1. Die Küstenbevölkerung hält die Einrichtung von Sturmwarnungsstellen für sehr nützlich 
und die möglichst ‚weite Ausdehnung des Sturmwarnungswesens für ein Bedürfnis, ; 
Zu 2. Die Signale werden von allen Klassen der Bevölkerung beachtet; namentlich aber von den 
Fischern und den auslaufenden Schiffen; ferner von dem hier durchreisenden Publikum und 
den Einwohnern der benachbarten Stadt Norden. . 
Zu 38. Die Sturmwarnungen werden durch Anschlag bekannt‘ gegeben, 
Zu 4. Nein.
	        
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