Die Wirksamkeit des Sturmwarnungswesens an der deutschen Küste.
1. Wilhelmshaven (Küstenbezirksamt VI).
Zu 1. Die Einrichtung ist gut, und wird derselben von der Küstenbevölkerung ein dauerndes
Interesse entgegengebracht,
Zu 2. Küstenfahrzeuge und Fischer richten ihre Fahrten danach ein. Auch von Kriegsfahrzeugen
wird den Sturmsignalen Beachtung geschenkt und Vorkehrungen für schlechtes Wetter getroffen.
Zu 3. Die Sturmwarnungen werden sofort nach Eingang durch Aushang des Telegramms sowie
durch Hissen des Signals bekannt gegeben, wenn möglich, auch in den Zeitungen und durch
Benachrichtigung der im Hafen liegenden Schiffe zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Zu 4. Abschriften werden, soweit wie bekannt, nicht gegeben.
Zu 5. In Wilhelmshaven kommen. die Telegramme, da die alte Signalstation. auch Nachtdienst hat,
kurze Zeit nach der Aufgabe an. Bei anderen Stationen später, z. B. Neuharlingersiel zwischen
10 und AO Uhr; bei Norderney gelangen die Sturmwarnungen in den meisten’ Fällen erst
morgens 8 hr an.
Zu 6. Es ist anzunehmen. daß durch die Sturmwarnungen Verluste an Menschenleben und Fahr-
zeugen verhütet worden sind; Kenntnis von Einzelfällen fehlt.
Zu %. In Neuharlingersiel könnte durch Überweisung der Hafentelegramme (täglich) das Sturm-
warnungswesen verbessert werden.
Borkum, clektrischer Leuchtturm. Der elektrische Leuchtturm wird sehr häufig von
Kriegsschiffen usw. nach Witterung usw. gefragt und ist nicht imstande, darauf Antwort zu
erteilen, was vielfach recht störend und mißfällig beurteilt worden ist. Es ist nunmehr bei der
Oberpostdirektion erreicht, daß der Signalist in Borkum täglich einmal kostenlos telephonisch
den allgemeinen Stand der Witterung übermitteln kann, so daß der Leuchtturm auf Signale zu
antworten vermag. Es ist aus diesem Grunde erwünscht, daß außer diesem $Signalisten auch
der elektrische Leuchtturm täglich Wetterberichte (Hafentelegramme) für die Nordsee erhält.
Außerdem wäre es erwünscht, die der Ober-Postdirektion Oldenburg unter Vorbehalt erteilte
Erlaubnis der kostenlosen Übermittelung der Wetterberichte für dauernd zu erwirken.
gez. Wilde.
2. Bremerhaven (Küstenbezirksamt V).
Zu 1. Vorteilhaft, besonders für Fahrzeuge oberhalb der letzten geschützten Ankerplätze.
Zu 3. Ja, kleine Fahrzeuge ankern häufig, wenn Sturmsignale gehißt sind.
Zu 3. Ja, durch Aushang, Sturmsignale und Zeitung.
Zu 4. Nur auf Verlangen und kommt selten vor, weil im Gebiet des Küstenbezirksamts V die
Sturmwarnungen überall erhältlich sind.
Zu 6. Die Fahrzeuge finden bei Beachtung der Sturmwarnungen noch immer außerhalb der Sturm-
warnungsstellen geschützte Ankerplätze.
Zu 7. Zur Zeit sind keine Vorschläge zu machen.
Im Elbe-Gebiet gehen die Provinzial-Sturmwarnungsstellen allmählich in solche für Hoch-
wassergefahr über. Eine Ausdehnung der Hochwassersignale ist wünschenswert und wird wohl
voraussichtlich auch noch von den Interessenten geschehen.
3. Husum (Küstenbezirksamt IV).
Zu 1. Die gesamte Küstenbevölkerung (sowohl Seeleute wie Landleute) erkennt den Wert des Sturm-
warnungswesens voll an und wird im allgemeinen durch die Sturmwarnungssignale zur Vorsicht
bewogen.
Zu 3. Schiffe bleiben häufig liegen und warten besseres Wetter ab; nur die Wattschiffer lassen,
da sie bei jedem Winde unter den verschiedenen Inseln Schutz finden, diese Vorsicht oft außer
acht, um jederzeit die augenblicklichen Wind- und Stromverhältnisse besser ausnutzen zu können.
Zu 3. Ja, sofort nach Eingang der Telegramme wird überall das Signal gesetzt und die Warnung
in dem betreffenden Kasten ausgehängt.
Zu 4. Im allgemeinen nicht.
Zu 5. Es hängt dies von den Dienststunden der übermittelnden Postämter ab. Seitens der Post-
ämter, welche spät abends oder nachts Dienst haben, erfolgt die Übermittelung je nach der Ent-
fermnung von Hamburg an demselben Abend, seitens der Postämter, wo nur Tagesdienst besteht,
{dies sind besonders diejenigen auf den Inseln) in der Regel am nächsten Morgen.
Zu 6. Sind hier nicht bekannt geworden.
Zu %. In Keitum; Erhöhung des Signalmastes, um für die umliegenden Ortschaften das Signal
sichtbar zu machen.
gez. Krieg.