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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 33 (1905)

564 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Dezember 1905. 
marineärztliches Zeugnis nachzuweisen, Für schon bestehende Rettungsstellen 
wählt man bei eintretender Vakanz gewöhnlich einen geeigneten Mann aus 
der eigenen oder der angrenzenden Rettungsstelle. Der Vormann hat seinen 
Wohnsitz ständig auf der Rettungsstelle und ist auch während der unbesetzten 
Zeit verantwortlich für das Inventar und Material... Er ist Vorgesetzter der 
übrigen Mannschaft, steuert beim Gebrauch das Rettungsboot und leitet die 
Bedienung der Rettungsapparate, Bei Strandungen nimmt er bis zur Ankunft 
der Zollbeamten die Interessen des Staates in Zollsachen wahr und bewacht 
etwa gelandete Güter bis zur Ankunft des Eigentümers oder Agenten, Auf 
der Rettungsstelle ist durch den Vormann ein Tagebuch zu führen, von dem 
wöchentlich Abschriften an den Generalinspektor einzusenden sind. Bei 
Schiffbrüchen nimmt der Vormann über die Begleitumstände ein Protokoll 
auf, Die Vorleute der Rettungsstellen beziehen im Durchschnitt etwa 3000 Mk, 
Gehalt, die Wächter der Schutzhäuser etwa 1600 Mk. 
Als Bootsbesatzungen — Surfmen — werden durch den Vormann 
besonders kräftige und in der Handhabung der Brandungsboote wohl erfahrene 
Leute aus der umwohnenden Küstenbevölkerung ausgewählt. Die Bootsgäste 
dürfen bei ihrer Anstellung nicht älter sein als 45 Jahre und müssen körperlich 
gesund sein, was durch marineärztliches Zeugnis festzustellen ist. Vom 
Distriktsinspektor werden sie vor ihrer Anstellung einer seemännischen Prüfung 
unterworfen. Sie verpflichten sich, während der Zeit vom 1. August bis zum 
31. Mai auf den Rettungsstellen zuzubringen, aber auch während der übrigen 
Monate zum Rettungsdienst bereit zu sein. Das Monatsgehalt der Bootsgäste 
beträgt etwa 200 Mk,, wofür sie sich selbst zu beköstigen haben. Die Besatzung 
der Rettungsboote ist in der Regel sechs Mann, mitunter aber auch acht 
Mann stark. Vom 1. Dezember ab wird gewöhnlich noch ein weiterer Mann 
angenlommen, so daß bei Schiffbrüchen einer der Leute am Lande bleiben 
kann, um beim Landen behilflich zu sein und Vorbereitungen für die Auf- 
nahme der Schiffbrüchigen zu treffen. Bootsgäste dürfen nur mit Genehmigung 
des Generalinspektors entlassen werden; nur nachgewiesene Nachlässigkeit im 
Wachtdienst oder Gehorsamsverweigerung bei Schiffbrüchigen hat sofortige 
Entlassung zur Folge. Die Nummer eins der Bootsgäste ist der Vertreter des 
Vormannes — Assistant Keeper —. Für die Verpflegung bilden die Mann- 
schaften eine gemeinsame Messe; das Einkaufen der Lebensmittel und Kochen 
wird abwechselnd besorgt. 
Das Gesetz bestimmt, daß die Rettungsstellen an der Küste des 
Atlantischen Ozeans, sowie an den Küsten des Golfs von Mexiko vom 1. August 
bis zum 31. Mai besetzt zu halten sind — Active Season —, während die an der 
Küste des Stillen Ozeans das ganze Jahr hindurch in Betrieb bleiben. Die 
Rettungsstellen an den großen Binnenseen sind von Eröffnung bis zum Schluß 
der Schiffahrt besetzt. 
Wacht- und Ausbildungsdienst auf den Rettungsstellen, Der Wachtdienst 
erstreckt sich auf das Küstengebiet zu beiden Seiten der Rettungsstellen so- 
weit wie dies ratsam erscheint. Die Grenzen jeder Rettungsstelle werden 
durch den Distriktsinspektor festgesetzt und sind durch Grenzpfähle bezeichnet, 
Am Tage ist immer ein Mann auf Wache, der gewöhnlich im Wachtturm sitzt, 
Falls von dort aus aber das Küstengebiet nicht bis zu den Grenzpfählen zu 
überblicken ist, hat er mindestens dreimal am Tage den Strand nach beiden 
Seiten ‚so weit abzuschreiten, bis die Grenzpfähle in Sicht kommen. Auf 
einigen Rettungsstellen, in deren Nähe Schiffbrüche besonders häufig vor- 
kommen, ist im Wachtturm ein Gong angebracht, um die Mannschaft schneller 
alarmieren zu können, Bei Tage werden auf den Rettungsstellen auch alle 
vorbeifahrenden Schiffe registriert, 
Die Nachtwache ist in vier Wachtwechsel eingeteilt, die von je zwei 
Mann besetzt sind. Für jede Wache sind bestimmte Patrouillengänge an- 
gesetzt, die von beiden Leuten gleichzeitig nach entgegengesetzten Richtungen 
angetreten werden und bis zu den Grenzpfählen reichen. Grenzen Rettungs- 
stellen aneinander, so kontrollieren sie sich gegenseitig in der Weise, daß der 
Wachtmann der einen Stelle so weit geht. bis er den der anderen trifft, dem
	        
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