Schulze, F.: Pastor Mauritius Rachels Geistlich: Seekompaß.
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elenders, als daß ein tappferer Mann auf dem Meere hin und her triebe! Denn
oft erhebt sich ein Sturm, daß sie daumeln und wancken wie ein Trunckener.
Die Mastbaume zerschlagen, die Tagel zerreißen mit Macht und. die Seefahreden
werden in Gefahr ihres Lebens gesetzet, wenn der Sturm die Wellen über dem
Schiffe zusammentreibt, dass es mit Wasser gefüllet und schwerlich errettet wird,
Bald stoßen auch die harten Ströme mit Macht. an das Schiff, dass Unheil
entstehet, sonderlich, wenn der Wind still ist, ‚Sie können dann der‘ Segel
nicht viel gebrauchen und gerathen offt in zefährliche Wirbel-Ströme und durch
deren Macht an gefährliche See-Oerter. Bald finden sie auch sehr böse Klippen,
wenn die Schiffe mit vollen Segeln gehen. Stoßen‘ sie dann unversehens an
eine, da ist es aus mit ihnen, Alles muß zerschmettert werden! Auch Donner
und Blitz ist ihnen übelberüchtigt. Wann durch Verwahrlosung des Volckes
zur Nacht ein Füncklein in dem Wercke oder Heede, worin der Compass ver-
wahret ist, fällt und dadurch das Nachthauss, angestecket, lichterloh brennet
(wie uns selbst schier wiederfahren wär, wann wir es nicht in der Zeit erfahren
und gedämpfet hätten), Wo dann das Feuer zuerst an dem Schiffe hafftet, so
ist schwerlich Errettung zu hoffen, denn da sind lauter Materien, die feuerfähig
sind, als Pech, Flachs, Heede und andere Sachen, von welchen das Feuer seine
Nahrung suchet. —
Wem ist unbekannt, daß die Seeräuber die See hin und wieder durch-
streichen? Und die Schiffer sind übel genug daran, wenn solche Gäste an Bort
kommen. Sie legen stracks Hacken an und zerschlagen Bänke, Kasten und
Alles; es gilt da Leib und Leben. ;
Auch Gefahr stoßet ihnen zu von den »Prickene, dies sind kleine geringe
Fische, die doch eine solche Stärke an sich haben, daß sie das größte Last-
schiff, . wenn es mit vollem Winde segelt, in dem Lauff aufhalten können.
Darumb werden sie auch Lateinisch genennet: Remorae, a remorando, zu
Deutsch Verzögern. Kekkermannus nimmt Gelegenheit, die Ursach dieser
verborgenen Eigenschafft zu erfinden. Er beschreibet einen Fisch, Torpedo
genennet. Wenn er merkt, daß er verfolgt wird, speyet er einige Feuchtigkeit
oder Geister aus seinem Leibe, daß die Fischer, so ihm nachstehen, erstarren
and zittern. Sie können sich weder bewegen noch die Netze aus dem Wasser
ziehen, Also meinet er, ist.es auch mit den Pricken, sie lassen von sich eine
zähe und sehr kalte Feuchtigkeit, die das Wasser, so umb das Steurrohr,
gleichsam frierend machet, also, daß ein Schiff sich nicht bewegen könne! —
Sehen also Christliche Schiffer, welchen Gefahren sie unterworfen werden!
‚Deshalb giebt der Seekundige nun im zweiten Teile seines gewiß. kultur-
historisch sehr interessanten Buches Gesänge und Gebete für alle vorkommenden
Fälle, Die Gesänge hat er, wie die Vorrede betont, „von Wort zu Wort aus-
gesetzet aus dem Gesangbuch Lutheri. Wird man aber vorgeben, diese Schrifft
schmecke nicht nach dem Teutschen Styl, so achte ich deren nicht und muß
die Antwort geben: Einfältige sollen es lesen, darumb ist es auch einfältig
geschrieben.“
Es schließt naturgemäß mit einem Gebete, anzuwenden nach vollendeter
Reise: „Nun sehen wir wieder, Himmlischer Vater, den Hafen von welchem
wir abgesegelt sind und können wieder das Land betreten, die Stadt schauen
and in unsere Behäusung eintreten etc.“
„Zum Beschluß hat man denen Seefahreden zum Besten, die nachher
Spanien, als auch in die mittelländische und Nordsee zu reisen gedenken, bey-
fügen wollen das ‚alte .Seerecht der Löblichen Schiffergesellschafft in der
Käyserlichen freyen Reichsstadt Lübeck etc.“
Dies giebt in 48 Artikeln die verschiedensten Strafen für allerlei Ver-
gehen gegen die Schiffsordnung an, während die ihnen angeschlossenen
61 Paragraphen des Hamburgischen „Articuls-Briefes“ dienen sollen, Disciplin
zu gutem Ende zu führen.
Die letztgenannte Verordnung ist. teilweise eine Erweiterung der ersteren
und bestimmt für die Hamburger Convoy - Schiffe, welche in jenen Zeiten der
Unsicherheit, die: uns, Rachel so anschaulich geschildert hat, die Kauffahrer
begleiten und gegen Überfälle schützen mußten.
Ann. d. Hydr. etc., 1904, Heft X.