314 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juli 1904.
solche Angaben mit Ausnahme der vier letzten nur dann gemacht, wenn es
die Eigenart der im Abschnitt behandelten Küstenstrecke erfordert,!) sonst
werden sie möglichst im ersten Abschnitt im Zusammenhange mit den all-
gemeinen Angaben für die ganze Küste oder auch bei der Beschreibung der
einzelnen Orte, auf die sie Bezug haben, gegeben.
Bei glatten Küsten wird für die zweckmäßige Einteilung in Abschnitte
und Unterabschnitte sowie für die Reihenfolge der Beschreibung in erster
Linie die geographische Gliederung berücksichtigt, in zweiter erst die politische.
Andere Grundsätze sind erforderlich, wenn große Meeresteile tief in das Land
einschneiden, oder wenn einer Küstenstrecke zahlreiche Inseln vorgelagert
sind, zwischen denen z. B. verschiedene Fahrwasser nach einem Hafen führen.
Im ersteren Falle, wenn von der Mitte des Meeresarmes beide Küsten
nicht gleichzeitig gesehen werden können, wird ihre Beschreibung am zweck-
mäßigsten getrennt vorgenommen, und zwar in der Reihenfolge, die für ein von
Hause kommendes Schiff erforderlich ist; im letzteren wird das eine Fahrwasser,
zuerst das wichtigste, bis zu dem Ort beschrieben, zu dem es führt, darauf die
übrigen in derselben Weise. Bei Abzweigungen von anderen Fahrwassern ist
auf die Seite zu verweisen, wo diese beschrieben werden. Besondere Rücksicht
ist darauf zu verwenden, daß alles über einen Gegenstand zu Sagende an einer
Stelle zusammengefaßt wird, um schnelles Orientieren zu ermöglichen und den
Lesenden nicht in die unter Umständen gefährliche Lage zu bringen, einen
Teil der Beschreibung in der Eile für das Ganze zu halten und dabei den
Hinweis auf eine Gefahr an einer anderen Stelle nicht zu beachten. Sache
der äußeren Anordnung ist es, durch zweckmäßige Einteilung eines größeren
Abschnittes in Unterabschnitte und durch Hervorheben der wichtigen Punkte
durch geeignete Zeilenstichwörter in fettem Druck die ganze Beschreibung
möglichst übersichtlich und die einzelnen Teile leicht auffindbar zu machen.
Die Beschreibung größerer Häfen erfolgt in den neuen französischen
Handbüchern ebenso wie in den deutschen nach einem festen Schema, das
wegen der Einheitlichkeit und Vollständigkeit der Beschreibung nicht gut ent-
behrt werden kann. Das deutsche Schema, mit dem das französische große
Ahnlichkeit hat, gibt die Anweisungen und Beschreibungen in der Reihenfolge,
wie sie ein in den Hafen einlaufender Schiffsführer hintereinander braucht.
Abweichungen von diesem Schema werden natürlich durch die besondere Lage
oder andere Eigentümlichkeiten eines Hafens oft erforderlich sein. Durch einen
Vergleich der beiden Schemata, die nachstehend in allen Einzelheiten gegeben
werden, kann der Leser ihre Unterschiede sehen und ihre Zweckmäßigkeit
selbst beurteilen.
Neues französisches Schema für Hafen- Deutsches Schema für Hafen-
beschreibung. beschreibung.
Hafenname. — Geographische Lage eines Hafenname (als Überschrift). Zunächst all-
wichtigen Punktes. Größter Tiefgang und Länge gemeine Bemerkungen über die geographische
der Schiffe, für die der Hafen oder die Reede Lage, nach Bedarf mit Angabe der Breite und
zugänglich sind. Länge des Zeitballs oder eines Leuchtturms oder
Ansteuerung, — Strom an der Küste, Nebel, 1gl.; Bucht, Flußlauf Hinterland.
Eis, Anzeichen für die Annäherung an Land Landmarken, (Dazu gehört Küstenansicht
(Wasserfarbe, Vögel, Fische etc.); Lotungen; der Umgebung, vorgelagerte Inseln, Leuchttürme,
Landmarken: bei Tage Küstenansicht, Berggipfel, Kirchtürme, Baken etc.)
auffällige Gebirge, Inseln, Leuchttürme etc.; Ansteuerung (des Ankerplatzes auf der
nachts: Leuchtfeuerz bei Nebel: Nebelsignale; Reede oder vor dem Hafen; dabei alle wichtigen
Ansteuerung bei Tage, nachts und bei Nebel. Untiefen mit ihren Wassertiefen bei Niedrig-
FKinsteuerung auf die Reede. — Wind, wasser sowie deren Tonnen und Baken ent-
Strom, Gezeiten, Nebel, Eis, magnetische Anomalie; sprechend erwähnen; nachts Leuchtfenermerk-
Landmarken: Ansicht der Küste und Stıadt, male etc.; Auslaufen aus dem Hafen).
Kirchtürme und sonstige auffällige Bauwerke Leuchtfeuer, Nebelsignale, Semaphor- und
oder Punkte; äußere Signalstellen; Lotsen: _Signalstellen,
Lotsengrund, Stationen, Lotsensignale, Kenn- Lotsen, Lotsensignale, Lotsengeld.
zeichen der Lotsenboote; Seeschleppdampfer und Schleppdampfer, Schlepplohn.
Schlepperrufsignale; Rettungsstellen und Not- Rettungswesen, Rettungsboot, Bergungs-
signale; äußere Gefahren nebst Beschreibung, dampfer, Sturmsignale.
i) Vgl. Abschnitt XII des Segelhandbuchs für die Nord- und Westküste Spaniens und
Portugals, S. 506.