Herrmann, J.: Französische Ansichten über die Bearbeitung von Segelhandbüchern. 313
So Rußland, das im Jahre 1899 den. ersten Band des Dampferhandbuches für
die Fahrt von Kronstadt nach Wladiwostok herausgab, dem inzwischen noch
drei andere gefolgt sind. Auch Frankreich hat auf diesem Wege bereits Schritte
getan, wie ein Aufsatz') des französischen Linienschiffsleutnants Motsch zeigt,
indem es seinen neuen Segelhandbüchern einen anderen Zuschnitt gib$ und
ebenfalls mehr Gewicht auf die Bedürfnisse der Dampferfahrt legt. HEin Ver-
gleich der wichtigsten Grundsätze, nach denen dies geschieht, mit der deutschen
Bearbeitungsart der Segelhandbücher, die schon von Herrn Kaptit. a. D. G. Wis-
licenus?) ausführlich dargelegt worden ist, dürfte für viele Seeleute von Interesse
sein und das Verständnis für den Gebrauch der Segelhandbücher fördern.
Die alten französischen Segelhandbücher, führt der Verfasser aus, be-
faßten sich hauptsächlich mit Küstenbeschreibung, mit Strom, Wind und Gezeiten
und behandelten die Häfen sehr kurz. Die Rücksicht auf die Schnelligkeit
der heutigen Reisen und auf die kostbare Zeit, die für Kriegs- und Handels-
marine gleich wertvoll ist, läßt es geboten erscheinen, die Anweisungen in
übersichtlicher und kurzer Form zu geben, damit sie schnell gefunden werden
können, und nicht nur die Küste, sondern auch die Häfen zu berücksichtigen,
Grundsätze, die wir bereits in Wislicenus’ Aufsatz finden. Die Anyaben über
die Hilfsmittel der einzelnen Häfen können unter Umständen für Schiffe in Not
von großer Bedeutung sein und viel Unkosten sparen, besonders bei weniger be-
kannten Plätzen. .
Die neuen französischen Segelhandbücher haben ebenso wie die deutschen
zwei Hauptteile, von denen der erste verschiedene allgemeine Angaben und der
zweite die eigentliche Küstenbeschreibung enthält. Nur dehnen die Franzosen
den allgemeinen Teil bedeutend weiter aus als unsere Handbücher es tun.
Außer den auch in den deutschen Handbüchern enthaltenen Angaben, die un-
mittelbar für die Navigierung von Wichtigkeit sind, als Lotsen-, Signal- und
Rettungswesen, Betonnung, Hafenordnung, Hafenabgaben, Zoll- und Quarantäne-
behandlung, Münzen, Maße, Gewichte, Wind und Wetter, magnetische Elemente,
Strömungen, Gezeiten, Dampfer- und Seglerwege, geben sie vorweg eine all-
gemeine Übersicht der physikalischen, politischen und Handelsgeographie der
einzelnen Länder sowie allgemeine ozeanographische und meteorologische An-
gaben über die in Betracht kommenden Ozeane. Dies geschieht mit der Ab-
sicht, dem Kapitän auf hoher See bereits, wenn er genügend Zeit zum Lesen
bat, ein ungefähres Bild von dem zu besuchenden Lande zu geben, das ihm
vielleicht völlig unbekannt ist. Weshalb diese Angaben in den. deutschen
Handbüchern weggelassen sind, sagt schon Kapltl. Wislicenus in seinem oben
erwähnten Aufsatze: „Ganz zwecklos erscheint es, in die Küstenhandbücher
irgendwelche wissenschaftlichen Erörterungen aus dem Gebiete der Erdkunde,
der Meereskunde oder der Wetterkunde aufzunehmen, die nicht ganz unmittelbar
mit dem Gebrauchszweck der Bücher verknüpft sind, denn das würde doch nur
ganz oberflächlich geschehen können, also mehr Schaden als Nutzen bringen
oder es würde solchen Raum beanspruchen, daß der eigentliche Zweck des
Buches dadurch verdunkelt würde.“ Kapitäne, die sich über diese Fragen
unterrichten wollen, können dies zudem ohne große Kosten und viel besser
durch einschlägige Bücher. Für die Ausschließung der Ozeane aus den
deutschen Küstenhandbüchern war das Vorhandensein der großen Segelhand-
bücher der Seewarte für den Atlantischen, Indischen und Stillen Ozean maß-
gebend, die alles für den Kapitän Wissenswerte darüber enthalten. .
Die Art der Beschreibung der einzelnen Küstenstrecken wird im großen
und ganzen in den neuen französischen Büchern ebenso gehandhabt, wie bei
uns. Die Angaben am Anfang eines jeden Abschnitts sind allgemeiner Natur
und von lokaler Bedeutung für die beschriebene Küstenstrecke. Sie enthalten
in den französichen Handbüchern allgemeine Beschreibung der Küstenstrecke,
Strom, Wind, Nebel, allgemeine Anweisungen für die Navigierung, Anker- und
Zufluchtsplätze mit Wassertiefe, aber ohne nähere Beschreibung, Retiungs-
stationen und Fischernetze, alle jedoch nur, soweit sie sich auf den betreffenden
Abschnitt beziehen. In den deutschen Handhbüchern werden im allyemeinen
{) „Instructions Nautiques. Leur Redaction“, Revue Maritime, Februarheft 1904, S. 270.
?) Betrachtungen über Inhalt und Form von Küstenhandbüchern, „Ann.d.Hydr. etc.“ 1903, 8.105.