v. d. Becke: Sturmwarnungswesen europäischer Staaten,
anordnet. Der Aufforderung zum Heißen und Senken ist stets eine kurze An-
gabe der Gründe hierzu beigefügt. Das Telegramm steht zu jedermanns Einsicht.
Eine statistische Zusammenstellung der in den Jahren 1891 bis 1900 er-
Jassenen Sturmwarnungen ergibt auf 100 Fälle rund 90 Treffer — in 27 Fällen
traten nach erfolgter Warnung Windstärken 6 bis 7, in 62 Fällen solche über 8
auf —, ein Resultat, das jedenfalls als ein gutes zu bezeichnen ist. Störend
wirkt dabei noch, daß die spät abends in London aufgegebenen Warnungs-
telegramme infolge mangelhafter Verbindung nicht immer rechtzeitig ihren Be-
stimmungsort erreichen können, doch sind Schritte eingeleitet, diesem Übel
baldigst abzuhelfen.
Niederlande.
I Nach wiederholter Umwandlung ihres Sturmwarnungswesens hat die
Königlich Niederländische Regierung im Jahre 1897 nach gründlicher Prüfung
der zur Zeit gebräuchlichen Systeme das deutsche angenommen. Abgesehen
von der Farbe der Flaggen zur Bezeichnung der mutmaßlichen Drehung des
Windes, die in den Niederlanden schwarz ist, entsprechen die übrigen Tages-
and Nachtsturmsignale und deren Verwendung so genau den in Deutschland
üblichen, daß von einer genaueren Beschreibung derselben abgesehen werden
darf; einige kleinere Verschiedenheiten beziehen sich mehr auf den innern
Dienst. Auch die Einrichtung der Sturmwarnungsstellen ist im wesentlichen
dieselbe; auffallend ist, daß in den Niederlanden lange schwere Pfähle mit
einem abstehenden Arme den Signalmasten mit Rahen vorgezogen werden.
„Die Sturmwarnungsstellen‘ unterstehen dem Inspektorat des Königlichen
Lotsenwesens, Signalisten sind teils Leuchtfeuerwärter, teils Angehörige der
Küstenwache. Die Sturmwarnungen werden von der Filiale des Königlich
Niederländischen Meteorologischen Institutes, am Handelskai in Amsterdam,
erlassen und durch. Vermittlung des Haupttelegraphenbureaus, an den Lotsen-
inspektor oder die Signalisten des‘ gewarnten Bezirkes. weitergegeben, worauf
das befohlene Signal unverzüglich geheißt wird. Für gute Instandhaltung und
stete Dienstbereitschaft der Inventarien sind die Signalisten dem Lotseninspektor
verantwortlich. Die verschiedenen Signale sind der Kürze halber mit Zahlen
bezeichnet, so ist: .
Signal Südweststurm, — 1 Kegel, Spitze nach unten —, Nr. 1;
Nordweststurm, — 1 Kegel, Spitze nach oben-—, Nr. 2, .
Südoststurm, — 2 Kegel mit Spitzen nach unten —, Nr. 3,
Nordoststurm, — 2 Kegel mit Spitzen nach oben —, Nr. 4,
» atmosphärische Störung, — Ball —, Nr. 0.
Ist das Setzen von Flaggen dabei erforderlich, so wird dies durch Hinzu-
setzen. des Wortes „rechts“ oder „links“ je nach der zu erwartenden Drehung
des Windes, ausgedrückt. Signal „Nordweststurm rechtdrehend“ wird also
beispielsweise kurz durch die Worte: „Sturmsignal 2, rechts“, Signal „Nord-
oststurm, zurückdrehend“ durch: „Sturmsignal 4, links“ zum Ausdruck gebracht.
Über Dauer des Hängenbleibens der Signale gelten dieselben Bestimmungen
wie in Deutschland,
Die Signalisten sind angewiesen, über Ankunftszeit und Wortlaut jeder
Sturmwarnung sowie über den genauen ei okt des Heißens und Niederholens
der Signale gewissenhaft Buch zu führen. Diese Aufzeichnungen sind am Ende
jedes Monates an den Lotseninspektor des Bezirks einzusenden.
An einigen besonders wichtigen, vom Marineministerium bestimmten
Punkten sind die Signalisten sogenannte „Waarnemers“, d. h. sie sind verpflichtet
auf eigens dazu gelieferten Formularen bei stürmischer Witterung, gleichgültig
ob Signal befohlen oder nicht, 4 stündlich genaue Beobachtungen über Wind-
richtung und -stärke, Seegang und Bewölkung, Niederschläge usw. einzutragen,
sowie ihre Wahrnehmungen über den weiteren Verlauf der Witterung aufzu-
zeichnen. Diese Wetterberichtskarten werden doppelt ausgefertigt. Ein Exemplar
wird sofort dem Direktor der Filiale des Königlich Niederländischen Meteorolo-
gischen Institutes eingeschickt, die zurückbehaltenen Duplikate werden im April
jedes Jahres dem betreffenden Lotseninspektor eingereicht.