accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 32 (1904)

v. d. Becke: Sturmwarnungswesen europäischer Staaten, 
anordnet. Der Aufforderung zum Heißen und Senken ist stets eine kurze An- 
gabe der Gründe hierzu beigefügt. Das Telegramm steht zu jedermanns Einsicht. 
Eine statistische Zusammenstellung der in den Jahren 1891 bis 1900 er- 
Jassenen Sturmwarnungen ergibt auf 100 Fälle rund 90 Treffer — in 27 Fällen 
traten nach erfolgter Warnung Windstärken 6 bis 7, in 62 Fällen solche über 8 
auf —, ein Resultat, das jedenfalls als ein gutes zu bezeichnen ist. Störend 
wirkt dabei noch, daß die spät abends in London aufgegebenen Warnungs- 
telegramme infolge mangelhafter Verbindung nicht immer rechtzeitig ihren Be- 
stimmungsort erreichen können, doch sind Schritte eingeleitet, diesem Übel 
baldigst abzuhelfen. 
Niederlande. 
I Nach wiederholter Umwandlung ihres Sturmwarnungswesens hat die 
Königlich Niederländische Regierung im Jahre 1897 nach gründlicher Prüfung 
der zur Zeit gebräuchlichen Systeme das deutsche angenommen. Abgesehen 
von der Farbe der Flaggen zur Bezeichnung der mutmaßlichen Drehung des 
Windes, die in den Niederlanden schwarz ist, entsprechen die übrigen Tages- 
and Nachtsturmsignale und deren Verwendung so genau den in Deutschland 
üblichen, daß von einer genaueren Beschreibung derselben abgesehen werden 
darf; einige kleinere Verschiedenheiten beziehen sich mehr auf den innern 
Dienst. Auch die Einrichtung der Sturmwarnungsstellen ist im wesentlichen 
dieselbe; auffallend ist, daß in den Niederlanden lange schwere Pfähle mit 
einem abstehenden Arme den Signalmasten mit Rahen vorgezogen werden. 
„Die Sturmwarnungsstellen‘ unterstehen dem Inspektorat des Königlichen 
Lotsenwesens, Signalisten sind teils Leuchtfeuerwärter, teils Angehörige der 
Küstenwache. Die Sturmwarnungen werden von der Filiale des Königlich 
Niederländischen Meteorologischen Institutes, am Handelskai in Amsterdam, 
erlassen und durch. Vermittlung des Haupttelegraphenbureaus, an den Lotsen- 
inspektor oder die Signalisten des‘ gewarnten Bezirkes. weitergegeben, worauf 
das befohlene Signal unverzüglich geheißt wird. Für gute Instandhaltung und 
stete Dienstbereitschaft der Inventarien sind die Signalisten dem Lotseninspektor 
verantwortlich. Die verschiedenen Signale sind der Kürze halber mit Zahlen 
bezeichnet, so ist: . 
Signal Südweststurm, — 1 Kegel, Spitze nach unten —, Nr. 1; 
Nordweststurm, — 1 Kegel, Spitze nach oben-—, Nr. 2, . 
Südoststurm, — 2 Kegel mit Spitzen nach unten —, Nr. 3, 
Nordoststurm, — 2 Kegel mit Spitzen nach oben —, Nr. 4, 
» atmosphärische Störung, — Ball —, Nr. 0. 
Ist das Setzen von Flaggen dabei erforderlich, so wird dies durch Hinzu- 
setzen. des Wortes „rechts“ oder „links“ je nach der zu erwartenden Drehung 
des Windes, ausgedrückt. Signal „Nordweststurm rechtdrehend“ wird also 
beispielsweise kurz durch die Worte: „Sturmsignal 2, rechts“, Signal „Nord- 
oststurm, zurückdrehend“ durch: „Sturmsignal 4, links“ zum Ausdruck gebracht. 
Über Dauer des Hängenbleibens der Signale gelten dieselben Bestimmungen 
wie in Deutschland, 
Die Signalisten sind angewiesen, über Ankunftszeit und Wortlaut jeder 
Sturmwarnung sowie über den genauen ei okt des Heißens und Niederholens 
der Signale gewissenhaft Buch zu führen. Diese Aufzeichnungen sind am Ende 
jedes Monates an den Lotseninspektor des Bezirks einzusenden. 
An einigen besonders wichtigen, vom Marineministerium bestimmten 
Punkten sind die Signalisten sogenannte „Waarnemers“, d. h. sie sind verpflichtet 
auf eigens dazu gelieferten Formularen bei stürmischer Witterung, gleichgültig 
ob Signal befohlen oder nicht, 4 stündlich genaue Beobachtungen über Wind- 
richtung und -stärke, Seegang und Bewölkung, Niederschläge usw. einzutragen, 
sowie ihre Wahrnehmungen über den weiteren Verlauf der Witterung aufzu- 
zeichnen. Diese Wetterberichtskarten werden doppelt ausgefertigt. Ein Exemplar 
wird sofort dem Direktor der Filiale des Königlich Niederländischen Meteorolo- 
gischen Institutes eingeschickt, die zurückbehaltenen Duplikate werden im April 
jedes Jahres dem betreffenden Lotseninspektor eingereicht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.