v. d, Becke: Sturmwarnungswesen europäischer Staaten,
Es bedeutet: 1 Kegel, Spitze nach oben geheißt: Sturm aus NW,
1 Kegel, Spitze nach unten geheißt: Sturm aus SW,
2 Kegel, Spitzen nach oben geheißt: Sturm aus NO,
2 Kegel, Spitzen nach unten geheißt: Sturm aus SO.
Dabei ist für jede angegebene Sturmrichtung ein Spielraum von 4 Strichen
nach jeder Seite gelassen; also bezeichnet z. B. ein Kegel, Spitze aufwärts, das
Herannahen eines Sturmes aus einer Richtung zwischen W und N, und analog
2 Kegel, Spitzen nach unten, die Gefahr eines solchen aus S bis O0.
Der geheißte Signalball soll im allgemeinen zur Vorsicht mahnen. Sein
Aufheißen wird angeordnet, wenn aus dem zur Verfügung stehenden Beobachtungs-
material das Bestehen einer atmosphärischen Störung hervorgeht, die stürmische
Winde im Gefolge haben kann. ; .
Wird zu einem der geheißten Signale 1 rote Flagge gezeigt — bei Sturm-
warnungsstellen mit Signalmast an der andern Nock der Rahe, sonst unter dem
betreffenden Signal —, so bezeichnet diese ein vermutliches Ausschießen (Recht-
drehen) des Windes während der Dauer des Sturmes. ‘. - ;
2 rote Flaggen bedeuten ein zu erwartendes Krimpen (Zurückdrehen) des
Windes in einer der Bewegung des Uhrzeigers entgegengesetzten Richtung.
Das gleichzeitige Setzen von 1 oder 2 Flaggen in. Verbindung mit dem
Kegelsignal wird in der Sturmwarnung durch Hinzufügen des Wortes „recht-
drehend“ bezw. „zurückdrehend“. zur Richtung des Sturmes zum Ausdruck .ge-
bracht, z. B.: „Signal Südweststurm rechtdrehend“. Zur Nachtzeit dient eine
rote Laterne als Ersatz für die sämtlichen Tagessignale, HErwähnt sei hier
gleich, daß die Einführung von 3 weißen Laternen, die an einem Rahmen in
Gestalt eines gleichseitigen Dreiecks befestigt sind und so die Kegelform mög-
lichst andeuten, unter gleichzeitigem Beibehalt der roten Laterne als Nachtersatz
für den Signalball vorgesehen ist, und die Einführung nur noch von der Be-
willigung der erforderlichen Mittel abhängig ist. Jede Sturmwarnung enthält
gleichzeitig eine kurze Charakteristik der Wetterlage und Angabe der KEr-
scheinungen, welche die Warnung veranlaßten. Sofort nach Kintreffen der
Warnung hat der Signalist das befohlene Signal zu heißen und.das Telegramm
im Sturmwarnungskasten auszuhängen. Soweit es ihm möglich ist, hat er durch
Verteilung von Abschriften, Mitteilungen au Zeitungen usw. für weitere Ver-
breitung der Warnung‘ zu sorgen. Die Signale bleiben bis zum Eintritt der
Dunkelheit am Abend des nächsten Tages hängen und müssen dann selbständig
gesenkt werden, falls ein Niederholen in der Zwischenzeit durch ein Telegramm
der Seewarte nicht befohlen wurde. Das Signal bleibt über, die anberaumte
Dauer hängen, wenn 1. zu diesem Zeitpunkte am Orte. noch stürmische Winde
fortbestehen, oder 2.. ein. inzwischen eingegangenes Telegramm zum .„ Hängen
lassen“. auffordert. Im ersten Falle senkt der Signalist das Signal erst dann,
wenn sich eine merkliche Abschwächung des Windes fühlbar macht, in letzterem
wird die Dauer des Hängens bis zum Anbruch der Dunkelheit des auf das er-
neute Telegramm folgenden Tages verlängert. |
Einige von der Deutschen Seewarte bezeichnete besonders wichtige Sturm-
warnungsstellen — Borkum, Helgoland, Süderhöft, Keitum, Aarösund, Warne-
münde, Darsserort, Arkona, Greifswalderoie, Colbergermünde, Stolpmünde, Rixhöft,
Brüsterort und Memel — haben außerdem die Verpflichtung, der Seewarte tele-
graphische Mitteilungen zu machen, sobald der Wind ‚am Beobachtungsorte
stürmisch wird (Stärke 8 nach Beaufort erreicht), oder aus besonderen Anzeichen
das Herannahen eines Sturmes befürchtet wird. Diese Meldungen müssen zu
jeder Zeit gemacht werden ohne Rücksicht darauf, ob von der Seewarte bereits
Warnungen erlassen sind oder nicht. Das Telegramm muß nach einiger Zeit
wiederholt werden, wenn von Seiten der Seewarte_ keine Warnungen erfolgen,
Um der Seewarte eine möglichst schnelle Übersicht zu gewähren über
die Sturmphänomene seit ihrer Entstehung und eine schnelle Bearbeitung und
Veröffentlichung der Sturmbahnen zu ermöglichen, sind alle Sturmwarnungs-
stellen mit Postkarten versehen, in welche alle den Sturm betreffenden HEinzel-
heiten und Nebenerscheinungen von Belang eingetragen. werden, und die der
Zentralstelle umgehend zuzuschicken sind. 8 . .
Zur Information von Schiffsführern, Reedereien und Privaten ‚erhalten
eine große Anzahl von Häfen der Nord- und Ostsee täglich sogen. Hafen-
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