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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 32 (1904)

v. d, Becke: Sturmwarnungswesen europäischer Staaten, 
Es bedeutet: 1 Kegel, Spitze nach oben geheißt: Sturm aus NW, 
1 Kegel, Spitze nach unten geheißt: Sturm aus SW, 
2 Kegel, Spitzen nach oben geheißt: Sturm aus NO, 
2 Kegel, Spitzen nach unten geheißt: Sturm aus SO. 
Dabei ist für jede angegebene Sturmrichtung ein Spielraum von 4 Strichen 
nach jeder Seite gelassen; also bezeichnet z. B. ein Kegel, Spitze aufwärts, das 
Herannahen eines Sturmes aus einer Richtung zwischen W und N, und analog 
2 Kegel, Spitzen nach unten, die Gefahr eines solchen aus S bis O0. 
Der geheißte Signalball soll im allgemeinen zur Vorsicht mahnen. Sein 
Aufheißen wird angeordnet, wenn aus dem zur Verfügung stehenden Beobachtungs- 
material das Bestehen einer atmosphärischen Störung hervorgeht, die stürmische 
Winde im Gefolge haben kann. ; . 
Wird zu einem der geheißten Signale 1 rote Flagge gezeigt — bei Sturm- 
warnungsstellen mit Signalmast an der andern Nock der Rahe, sonst unter dem 
betreffenden Signal —, so bezeichnet diese ein vermutliches Ausschießen (Recht- 
drehen) des Windes während der Dauer des Sturmes. ‘. - ; 
2 rote Flaggen bedeuten ein zu erwartendes Krimpen (Zurückdrehen) des 
Windes in einer der Bewegung des Uhrzeigers entgegengesetzten Richtung. 
Das gleichzeitige Setzen von 1 oder 2 Flaggen in. Verbindung mit dem 
Kegelsignal wird in der Sturmwarnung durch Hinzufügen des Wortes „recht- 
drehend“ bezw. „zurückdrehend“. zur Richtung des Sturmes zum Ausdruck .ge- 
bracht, z. B.: „Signal Südweststurm rechtdrehend“. Zur Nachtzeit dient eine 
rote Laterne als Ersatz für die sämtlichen Tagessignale, HErwähnt sei hier 
gleich, daß die Einführung von 3 weißen Laternen, die an einem Rahmen in 
Gestalt eines gleichseitigen Dreiecks befestigt sind und so die Kegelform mög- 
lichst andeuten, unter gleichzeitigem Beibehalt der roten Laterne als Nachtersatz 
für den Signalball vorgesehen ist, und die Einführung nur noch von der Be- 
willigung der erforderlichen Mittel abhängig ist. Jede Sturmwarnung enthält 
gleichzeitig eine kurze Charakteristik der Wetterlage und Angabe der KEr- 
scheinungen, welche die Warnung veranlaßten. Sofort nach Kintreffen der 
Warnung hat der Signalist das befohlene Signal zu heißen und.das Telegramm 
im Sturmwarnungskasten auszuhängen. Soweit es ihm möglich ist, hat er durch 
Verteilung von Abschriften, Mitteilungen au Zeitungen usw. für weitere Ver- 
breitung der Warnung‘ zu sorgen. Die Signale bleiben bis zum Eintritt der 
Dunkelheit am Abend des nächsten Tages hängen und müssen dann selbständig 
gesenkt werden, falls ein Niederholen in der Zwischenzeit durch ein Telegramm 
der Seewarte nicht befohlen wurde. Das Signal bleibt über, die anberaumte 
Dauer hängen, wenn 1. zu diesem Zeitpunkte am Orte. noch stürmische Winde 
fortbestehen, oder 2.. ein. inzwischen eingegangenes Telegramm zum .„ Hängen 
lassen“. auffordert. Im ersten Falle senkt der Signalist das Signal erst dann, 
wenn sich eine merkliche Abschwächung des Windes fühlbar macht, in letzterem 
wird die Dauer des Hängens bis zum Anbruch der Dunkelheit des auf das er- 
neute Telegramm folgenden Tages verlängert. | 
Einige von der Deutschen Seewarte bezeichnete besonders wichtige Sturm- 
warnungsstellen — Borkum, Helgoland, Süderhöft, Keitum, Aarösund, Warne- 
münde, Darsserort, Arkona, Greifswalderoie, Colbergermünde, Stolpmünde, Rixhöft, 
Brüsterort und Memel — haben außerdem die Verpflichtung, der Seewarte tele- 
graphische Mitteilungen zu machen, sobald der Wind ‚am Beobachtungsorte 
stürmisch wird (Stärke 8 nach Beaufort erreicht), oder aus besonderen Anzeichen 
das Herannahen eines Sturmes befürchtet wird. Diese Meldungen müssen zu 
jeder Zeit gemacht werden ohne Rücksicht darauf, ob von der Seewarte bereits 
Warnungen erlassen sind oder nicht. Das Telegramm muß nach einiger Zeit 
wiederholt werden, wenn von Seiten der Seewarte_ keine Warnungen erfolgen, 
Um der Seewarte eine möglichst schnelle Übersicht zu gewähren über 
die Sturmphänomene seit ihrer Entstehung und eine schnelle Bearbeitung und 
Veröffentlichung der Sturmbahnen zu ermöglichen, sind alle Sturmwarnungs- 
stellen mit Postkarten versehen, in welche alle den Sturm betreffenden HEinzel- 
heiten und Nebenerscheinungen von Belang eingetragen. werden, und die der 
Zentralstelle umgehend zuzuschicken sind. 8 . . 
Zur Information von Schiffsführern, Reedereien und Privaten ‚erhalten 
eine große Anzahl von Häfen der Nord- und Ostsee täglich sogen. Hafen- 
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