Ann. d. Hydr., ete., XXXI. Jahrg. (1904), Heft IV.
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Über die Berechnung von Besteckversetzungen.
Jeden Mittag wird der Schiffsort nach Kurs und Distanz und, wenn
möglich, auch nach astronomischen Beobachtungen berechnet. Die Ergebnisse
beider Berechnungen stimmen nur selten ganz überein, und da die astronomische
Ortsbestimmung die unabhängigere ist, nimmt man an, daß die Angaben der
letzteren der Wahrheit am nächsten kommen. Den Punkt in der Karte, den
das gegißte Besteck darstellt, denkt man sich nach dem astronomisch bestimmten
Mittagspunkt verschoben, „versetzt“, und man bezeichnet dann den Betrag nach
Richtung und Größe als Besteckversetzung. Beträgt die Versetzung nur
einige Seemeilen (<< 6), so wird ihr keine weitere Bedeutung beigelegt, da die
Fehler der astronomischen Ortsbestimmung und der Logrechnung zusammen-
genommen solche Beträge erreichen können. Ist der Betrag aber größer als
etwa 6 Sm, so kann man die Besteckversetzung umsomehr als Stromversetzung
betrachten, je größer sie ist. Auf solchen Angaben beruhen in der Hauptsache
die Karten der Meeresströmungen.
Der in die Besteckrechnung einzuführende Kurs muß erst für örtliche
Ablenkung und Mißweisung verbessert werden, d.h. der anliegende Kurs wird
in den rechtweisenden verwandelt. Dieser rechtweisende Kurs gibt aber auch
noch nicht immer die Richtung an, in der das Schiff durchs Wasser geht; bei
Seitenwind hat der Segler immer, der Dampfer unter Umständen Abtrift. Unter
Abtrift versteht man den Winkel, den das Kielwasser oder die ausgelaufene
Logleine mit der Mittellinie des Schiffes bildet; nach der Anbringung der Ab-
trift findet man den rechtweisenden Kurs durch das Wasser.
Diese angeführten Verbesserungen des gesteuerten Kurses sind bekannt,
von jeher üblich gewesen, klar und zweckentsprechend und deshalb in die
„Vorschriften über die Führung des Schiffsjournals“ des Handelsgesetzbuches
aufgenommen. Wer den Kurs, der für die Besteckrechnung benutzt werden
soll, in anderer als der genau vorgeschriebenen Weise ableitet, setzt sich viel-
leicht unter kritischen Umständen den Nachteilen aus, die mit jeder Abweichung
von gesetzlichen Vorschriften verbunden sein können.
Auf Segelschiffen sind Abweichungen von der vorgeschriebenen Art der
Besteckrechnung bisher nicht bemerkt worden, wohl aber auf Dampfern. Die
Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften besteht darin, daß mancher
Kapitän in Gegenden, wo nach früheren Reisen eine Stromversetzung quer oder
nahezu quer zum Kurse zu erwarten ist, derselben dadurch Rechnung tragen
will, daß er eine entsprechende Anzahl Grade höher steuert, aber diesen
Betrag entweder gar nicht oder fälschlich als Abtrift bezeichnet
und ihn in die Rechnung einsetzt. Eine entsprechende Verbesserung für
erwartete Stromversetzung in der Richtung des Kurses, also eine Verbesserung
der Distanz, ist allem Anschein nach — wie auch persönliche Erkundigungen
ergeben haben -— nicht oder nur sehr selten gebräuchlich. Der Unterschied
gegen das vorschriftsmäßige Besteck besteht nun darin, daß die Vorschrift den
„wahren Kurs durch das Wasser“ verlangt, während die Neuerung den „wahren
Kurs über den Grund“ angeben will, was aber nicht der Fall ist, denn die
Neuerung gibt nur den „gemutmaßten Kurs über den Grund“,
Ein Beispiel mag zunächst zeigen, wie sich die Besteckrechnung mit
dem „wahren, d. h. nur gemutmaßten Kurs über den Grund“ zu dem „wahren
Kurs durchs Wasser“ stellt. -
Das Mittagsbesteck des Dampfers „X“ war nach astronomischen Beob-
achtungen am .. Juni 190. 1° 12‘N-Br., 30° 5‘ W-Lg., der Wind bis 10*°N 58 3,
danach SSO 3, 4 und 5. Es wurde gesteuert:
Ann. d. Hydr. etc... 1904, Heft IV.