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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 32 (1904)

Ann. d. Hydr., ete., XXXI. Jahrg. (1904), Heft IV. 
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Über die Berechnung von Besteckversetzungen. 
Jeden Mittag wird der Schiffsort nach Kurs und Distanz und, wenn 
möglich, auch nach astronomischen Beobachtungen berechnet. Die Ergebnisse 
beider Berechnungen stimmen nur selten ganz überein, und da die astronomische 
Ortsbestimmung die unabhängigere ist, nimmt man an, daß die Angaben der 
letzteren der Wahrheit am nächsten kommen. Den Punkt in der Karte, den 
das gegißte Besteck darstellt, denkt man sich nach dem astronomisch bestimmten 
Mittagspunkt verschoben, „versetzt“, und man bezeichnet dann den Betrag nach 
Richtung und Größe als Besteckversetzung. Beträgt die Versetzung nur 
einige Seemeilen (<< 6), so wird ihr keine weitere Bedeutung beigelegt, da die 
Fehler der astronomischen Ortsbestimmung und der Logrechnung zusammen- 
genommen solche Beträge erreichen können. Ist der Betrag aber größer als 
etwa 6 Sm, so kann man die Besteckversetzung umsomehr als Stromversetzung 
betrachten, je größer sie ist. Auf solchen Angaben beruhen in der Hauptsache 
die Karten der Meeresströmungen. 
Der in die Besteckrechnung einzuführende Kurs muß erst für örtliche 
Ablenkung und Mißweisung verbessert werden, d.h. der anliegende Kurs wird 
in den rechtweisenden verwandelt. Dieser rechtweisende Kurs gibt aber auch 
noch nicht immer die Richtung an, in der das Schiff durchs Wasser geht; bei 
Seitenwind hat der Segler immer, der Dampfer unter Umständen Abtrift. Unter 
Abtrift versteht man den Winkel, den das Kielwasser oder die ausgelaufene 
Logleine mit der Mittellinie des Schiffes bildet; nach der Anbringung der Ab- 
trift findet man den rechtweisenden Kurs durch das Wasser. 
Diese angeführten Verbesserungen des gesteuerten Kurses sind bekannt, 
von jeher üblich gewesen, klar und zweckentsprechend und deshalb in die 
„Vorschriften über die Führung des Schiffsjournals“ des Handelsgesetzbuches 
aufgenommen. Wer den Kurs, der für die Besteckrechnung benutzt werden 
soll, in anderer als der genau vorgeschriebenen Weise ableitet, setzt sich viel- 
leicht unter kritischen Umständen den Nachteilen aus, die mit jeder Abweichung 
von gesetzlichen Vorschriften verbunden sein können. 
Auf Segelschiffen sind Abweichungen von der vorgeschriebenen Art der 
Besteckrechnung bisher nicht bemerkt worden, wohl aber auf Dampfern. Die 
Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften besteht darin, daß mancher 
Kapitän in Gegenden, wo nach früheren Reisen eine Stromversetzung quer oder 
nahezu quer zum Kurse zu erwarten ist, derselben dadurch Rechnung tragen 
will, daß er eine entsprechende Anzahl Grade höher steuert, aber diesen 
Betrag entweder gar nicht oder fälschlich als Abtrift bezeichnet 
und ihn in die Rechnung einsetzt. Eine entsprechende Verbesserung für 
erwartete Stromversetzung in der Richtung des Kurses, also eine Verbesserung 
der Distanz, ist allem Anschein nach — wie auch persönliche Erkundigungen 
ergeben haben -— nicht oder nur sehr selten gebräuchlich. Der Unterschied 
gegen das vorschriftsmäßige Besteck besteht nun darin, daß die Vorschrift den 
„wahren Kurs durch das Wasser“ verlangt, während die Neuerung den „wahren 
Kurs über den Grund“ angeben will, was aber nicht der Fall ist, denn die 
Neuerung gibt nur den „gemutmaßten Kurs über den Grund“, 
Ein Beispiel mag zunächst zeigen, wie sich die Besteckrechnung mit 
dem „wahren, d. h. nur gemutmaßten Kurs über den Grund“ zu dem „wahren 
Kurs durchs Wasser“ stellt. - 
Das Mittagsbesteck des Dampfers „X“ war nach astronomischen Beob- 
achtungen am .. Juni 190. 1° 12‘N-Br., 30° 5‘ W-Lg., der Wind bis 10*°N 58 3, 
danach SSO 3, 4 und 5. Es wurde gesteuert: 
Ann. d. Hydr. etc... 1904, Heft IV.
	        
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