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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Februar 1903.
Feuer, das man an B-B. lassen mufs, entweder einen Blitz (einfaches Blitzfeuer
alle n Sekunden) oder drei Blitze!) zeigen. .
4, In Übereinstimmung mit den internationalen Regeln, die vorschreiben,
dafs jedes Schiff in Fahrt an St-B. ein grünes und an B-B. ein rotes Licht
zeigen mufs, müfste ein farbiges Leuchtfeuer, das man einlaufend an St-B. zu
lassen hat, ein grünes Feuer zeigen, und ein farbiges Leuchtfeuer, das man ein-
laufend an B-B. zu lassen hat, müfste ein rotes Feuer zeigen.
Damit die Farbe eines Leuchtfeuers aber auch mit der Farbe der Seitenlichter
der auslaufenden Schiffe übereinstimmen kann, müfste sich in solchen Fällen,
wo Irrtümer entstehen könnten, die Farbe des Leuchtfeuers ändern, wenn man
querab vom Feuer ist, und zwar derart, dafs dasselbe Feuer, das einem ein-
laufenden Schiffe in Peilungen vorderlicher als dwars grün erscheint, einem aus-
laufenden Schiffe in Peilungen vorderlicher als dwars rot erscheint.
5. Die Befeuerung der Leuchttonnen müfste mit den unter 3. und 4. für
die Leuchtfeuer gegebenen Regeln übereinstimmen; daraus folgt, dafs die Leucht-
tonnen, die man einlaufend an St-B. lassen mufs, entweder zwei Blitze oder ein
grünes Feuer zeigen müssen, und dafs die Leuchttonnen, die man einlaufend
an B-B. lassen mul, entweder einen Blitz oder ein rotes Feuer®) zeigen müssen.
Da es unmöglich ist, die Farbe_des Feuers von Leuchttonnen mit den
Seitenlichtern auslaufender Schiffe in Übereinstimmung zu bringen, so müssen
die Leuchttonnen überall da, wo die Farbe allein Irrtümer hervorrufen könnte,
Blitze zeigen.
6. Ein Leuchtfeuer oder eine Leuchttonne, die sowohl an St-B. wie an
B.-B. gelassen werden dürfen, müssen entweder abwechselnd zwei Blitze und
einen Blitz (Gruppenwechsel-Blitzfeuer) oder abwechselnd ein weifßses und ein
farbiges Feuer (Wechselfeuer) zeigen.
7. Eine Nebelsignalstation, die sowohl an St-B. wie an B-B. gelassen
werden darf, mufs abwechselnd zwei Töne und einen Ton geben, oder besser
einen hohen Ton gefolgt von einem tiefen (in schneller Aufeinanderfolge alle
n Minuten).
8, Die Sektorenfeuer müssen entweder unterbrochene oder feste
Feuer) sein.
Wenn die Fahrrinne von einem weifsen festen Sektorenfeuer beleuchtet
wird, dann mülste in Übereinstimmung mit den unter 3. und 4. vorgesehenen
Regeln rechts von diesem Sektor — wenn man das Feuer ansieht — ein grüner
Sektor oder ein Sektor mit zwei Verdunklungen (unterbroches Feuer mit Gruppen
von je zwei Verdunklungen alle n Sekunden) sein, und links müfste ein Sektor
mit rotem festen Feuer oder mit einer Verdunklung (gewöhnliches unterbrochenes
Feuer mit Verdunklungen alle n Sekunden) sein.
Wenn alle Sektoren eines Feuers Verdunklungen zeigen, so mulfs die
Fahrrinne von einem weifsen Sektor beleuchtet werden; wenn man das Feuer
ansieht, mul rechts vom weißen Sektor ein grüner Sektor, und links vom
weilsen ein roter Sektor sein.
Die Dauer der Verdunklungen mufs im Verhältnis zu der Zeit, während
der das Feuer sichtbar ist, kurz sein, aufser in dem Falle, dafs alle Sektoren
Verdunklungen zeigen; denn dann mufs die Verdunklungsdauer kurz und gleich-
lang der Lichtdauer sein, damit man sofort weils, dafs der weilse Sektor die
Fahrrinne beleuchtet und dafs man ihn nicht mit dem Sektor der linken Fahr-
wasserkante verwechseln darf.
4) Bei den Blitzfeuern sind die Lichterscheinungen im Verhältnis zu den Verdunklungen
schr kurz; die Blinkfeuer sind hier von den Blitzfeuern nicht besonders unterschieden,
% Nach dem von der Washingtoner Konferenz vorgeschlagenen und von vielen Staaten
eingeführten Betonnungssystem würde also eine rote Tonne ein grünes Feuer und eine schwarze
Tonne ein rotes Feuer erhalten. Tonnen solcher Art sind schon an verschiedenen Stellen in Ge-
brauch. Da man das rote Feuer an B-B. lassen mufs, nach den Regeln des Stralsenrechts auf See,
so wäre es vernunftgemäfs, durch internationales Übereinkommen auch die rote Farbe für alle Baken
und Tonnen an B-B. anzunehmen,
3) Auf dem Kongrefs in Monaco 1901, den die internationale Marinevereinigung abhielt,
legte Ribiere eine Abhandlung vor über: „l’Adoption internationale de Regles uniformes concernant
l’Eclairage et le Balisage“. Bei dieser Gelegenheit beschlofs der Kongrefs auf Vorschlag des Obersten
Hozier: „Die festen Feuer sollen abgeschafft werden“. Man mufs vermuten, dafs dieser Beschluls
sich weder auf Sektorenfeuer noch auf Leitfeuer bezieht.