Holm, G.: Vorschlag zur einheitlich. Einrichtung d. Leuchtf. u. Nebelsign. für Küstengewässer. 59
Form, Farbe und Toppzeichen der schwimmenden Seezeichen genügenden Anhalt
für die Einsteuerung hat.
_ Ganz anders aber ist es heute noch mit der Verwendung der ver-
schiedenen Arten der Leuchtfeuer und Nebelsignale, für die bis jetzt noch keine
international gültigen Regeln aufgestellt sind. Allerdings würden solche Regeln
für den allgemeinen Gebrauch auf offener See sehr schwierig aufzustellen und
auch von geringem Nutzen für die Schiffahrt sein; dagegen versprechen solche
Regeln sehr große Vorteile für enge Gewässer. Es empfiehlt sich durchaus,
einheitliche Regeln derart aufzustellen, dafs Schiffe auch nachts in Küsten-
gewässern mit vollständiger Sicherheit lediglich nach Art und Farbe der Leucht-
feuer!) einsteuern können. -
Wenn man einen Plan dieser Art vorlegen will, mufs man berücksichtigen,
dafs schon viele Länder auf Grund desselben Gedankenganges Regeln eingeführt
haben, die den internationalen Bestimmungen zur Verhütung von Schiffs-
zusammenstöfsen entsprechen.
Die Grundgedanken des Planes sind folgende:
1. Die Art eines Nebelsignals muß im wesentlichen mit der Art des
Feuers, bei dem es gegeben wird, übereinstimmen, das heifst, das Nebelsignal
müfß grundsätzlich aus soviel Tönen bestehen, wie das Feuer Blitze oder
Blinke?) zeigt.
2. Die internationalen Regeln für das Strafßsenrecht auf See schreiben
vor, dafs ein Dampfer, wenn er seinen Kurs nach B-B. richtet, zwei kurze Töne
mit seiner Pfeife oder Sirene geben mufs, und einen kurzen Ton, wenn er
seinen Kurs nach St-B. richtet. Im Einklang mit diesen Regeln, die freilich
nur für zwei Schiffe gültig sind, die einander ansichtig sind, müfßte ein Nebel-
signal, das man von See‘) kommend an St-B. lassen soll, aus zwei Tönen
(d. h. aus einer Gruppe von zwei Tönen gleicher Höhe alle n Minuten) bestehen,
während ein Nebelsignal, das man von See?) kommend an B-B. lassen mufs,
dann aus einem Ton (d. h. einen Ton alle n Minuten)*) bestehen mufs.
Man müßte also stets jedes Schallsignal von zwei Tönen an St-B. lassen
und an B-B. jedes Schallsignal von einem einzigen Tone. Um in der Art der
Nebelsignale Abwechslung zu schaffen, könnte man auch viertönige (Gruppen
von je vier Tönen gleicher Höhe) für solche Stationen, die man an St-B. lassen
mufs, und dreitönige für solche, die man an B-B. lassen mufs, einführen. Um
solche Nebelsignale zu meiden, die mit den internationalen Schallsignalen für
Dampfer verwechselt werden könnten, könnten die St-B.-Nebelsignale aus vier
Tönen, abwechselnd hoch und tief, bestehen (in schneller Aufeinanderfolge alle
n Minuten), und die B-B.-Nebelsignale könnten aus drei Tönen, abwechselnd hoch
and tief, bestehen.®) .
3. In Übereinstimmung mit den Regeln unter 1. und 2. müfste ein
Feuer, das man einlaufend an St-B. zu lassen hat, zwei Blitze (Gruppen, Blitz-
feuer mit zwei Blitzen alle n Sekunden) oder vier Blitze zeigen, und ein
1) J. 8. Fleischer, der verstorbene Leiter des Leuchtfeuerwesens, hat der Washingtoner
Marinekonferenz eine Abhandlung vorgelegt, die den "Titel führt: „Correspondence between the
distinetive characters of coast light signals and the fog signals attached to them.“ Er empfiehlt
nicht nur die Übereinstimmung der Leuchtfeuerart mit der Art des Nebelsignals, das bei dem Feuer
gemacht wird, sondern empfiehlt auch die planmäfsige Verwendung von farbigen Feuern, von farbigen
Sektoren u. 8. w. Verschiedene der weiterhin vorgeschlagenen Regeln stimmen mit den Gedanken
Fleischers überein.
W. T. Douglas hat dem Marinekongrefs in London 1893 seine Abhandlung vorgelegt
über: „On the more efticient lighting of estuaries and rivers“. Er schlägt eine Beleuchtungsweise
vor, die lediglich auf der Zahl der Blitze oder der Verdunkelungen begründet ist; diese Ein-
richtung scheint aber wenig zweckmäfsig zu sein.
%) Wie Fleischer angibt, hat Sir James N. Douglas in seiner Veröffentlichung
„Improvements in coast signals“ besondere Nebelsignale für jede Leuchtfeuerart schon empfohlen;
aber dieser Plan ist ebenso wie der von Fleischer zu umständlich, so dafs die Vorteile, die er
bietet, nicht den Kosten entsprechen.
3) In den dänischen Gewässern wird jedes Schiff als „von See kommend“ betrachtet, das
aus der Nordsee in einen dänischen Hafen oder in die Ostsee einläuft.
4) An Stelle der Töne könnte man auch als Nebelsignale dieselbe Zahl von Schüssen
verwenden.
5) Erfahrungsmäfsig (vgl. „Ann. d. Hydr. etc.“ 1902, S. 367) sind Töne von verschiedener
Tonhöhe allerdings nicht stets gleich gut und gleich weit hörbar. D. R.