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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 31 (1903)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Oktober 1903. 
Temperaturschwankungen von 5° C. und mehr auch hier stets ein Resultat zu- 
gunsten der Temperatur-Korrektionen erhalten wird, so ist ein urgünstiges Er- 
gebnis nur bei Temperaturschwankungen von weniger als 5° C. zu erwarten. 
In der Tat hat eine hier nicht beigefügte Zusammenstellung der Resultate 
bei einer Temperaturschwankung von weniger als 5° C. festgestellt, daß bei 
Schwankungen der Temperatur bis 5° C. 58% zu ungunsten liegen, während 
bei Schwankungen von 5° C. und mehr 58%, bei 10° C. und mehr sogar 100° 
zugunsten der Temperatur-Korrektionen konstatiert wurden.!) 
Es war leider nicht möglich, mit Sicherheit den Grund festzustellen, 
weshalb gerade bei kleinen Temperaturschwankungen die Wage zu ungunsten 
der Anwendung von Temperatur-Korrektionen ausschlägt. Die Länge der vorher- 
gehenden Zwischenzeit — die vor der Zwischenzeit liegt, mit Hilfe welcher der 
mittlere Gang berechnet ist — übt, wie Untersuchungen ergeben haben, jeden- 
falls keinen Einfluß aus (entgegengesetzt der Ansicht des K-Kapt. a. D. Nees 
von Esenbek. Vgl. „Ann. d. Hydr. etc.“ 1889, S. 150). Nach diesseitigen 
Berechnungen schlugen in diesem besonderen Falle — kleine Zwischenzeit und 
gewöhnliche Kompensation —, wenn die vorhergehende Zwischenzeit groß war, 
58%, falls sie klein war, 55°%o zu ungunsten der Anwendung von Temperatur- 
Korrektionen aus. 
Festgestellt wurde nur, daß das Chronometer M. 131 (laufende Nr. 10) 
das auffällige Ergebnis veranlaßt hat. Dieses Chronometer weist allein bei 
kleinen Zwischenzeiten ohne Rücksicht auf Temperaturschwankungen 32,105* an 
Fehlersumme zu ungunsten der Anwendung von Temperatur-Korrektionen auf, 
während die Gesamtfehlersumme zugunsten 53,01°*%, zu ungunsten 78,48%% jst. 
Würde demnach das Chronometer M. 131 unberücksichtigt gelassen, so ergibt 
sich ein Resultat von „6,63%% Fehlersumme zugunsten der Anwendung von 
Temperatur-Korrektionen.“*) 
Wird also das eine Chronometer — M. 131 — ausgeschaltet, so stellt 
sich das Ergebnis ebenfalls bei gewöhnlicher Kompensation, kleinen Zwischen- 
zeiten und Temperaturschwankungen von weniger als 5° C. als günstig für die 
Anwendung von Temperatur-Korrektionen heraus, und können daher wohl auch 
diese zwei Male als zugunsten der Anwendung der Korrektionen angesehen 
werden. 
Dementsprechend ist als Gesamtergebnis festzustellen, daß mit nur 
ganzgeringen Ausnahmen das Resultat für Anwendung von Temperatur- 
Korrektionen spricht, ein Resultat, das mit den Ergebnissen früher an- 
gestellter, in den „Ann. der Hydr. etc.“ bezw. in der „Marine-Rundschau“ ver- 
öffentlichter Untersuchungen übereinstimmt.®) 
1) Bei Temperaturschwankungen zwischen 5° C. und 10° C. (10° C. ausgeschlossen) wurde 
stets ein Ausschlag zugunsten der Anwendung von Temperatur-Korrektionen festgestellt, wie eine 
Aufstellung der Ergebnisse für Temperaturschwankungen zwischen diesen Graden für gewöhnliche 
Kompensation, sowohl ohne Rücksicht auf die Zwischenzeiten als für große sowie kleine Zwischen- 
zeiten, zeigt, 
Bei kleinen Zwischenzeiten, um die es sich hier augenblicklich handelt, wird folgendes 
gefunden: 
Arf 
der Bestimmung 
Standbestimmung ... 
Gangbestimmung ... | 
Kleine Zwischenzeit 
Fehlersumme 
| 2... [Unterschied der Spalte 2—3 
zugunsten ‘zu ungunsten | zugunsten | zu ungunsten 
der te. 
der te. 
3 
A 
72 | 
81 
28 
39 
+1 
DD 
i 4 
?) Da bei kleinen Temperaturschwankungen (weniger als 5° C.) die Unterschiede der anzu- 
wendenden Temperatur-Korrektionen auch nur gering sind, so muß angenommen werden, daß bei 
kleinen Zwischenzeiten und bei kleinen Temperaturschwankungen auf das Werk von M. 131 bis 
jetzt nicht ermittelte Ursachen derartig störend eingewirkt haben, daß sie den Vorteil aufheben, 
welchen eine Anwendung von Temperatur-Korrektionen bringt. 
3) „Ann. d. Hydr. etc.“ 1889, S. 149ff.: „Untersuchungen über den Nutzen der Temperatur- 
Korrektionen der Chronometergänge“ von K-Kapt. Nees von Esenbek. Eine Untersuchung, zu 
der 230 Standbestimmungen herangezogen wurden.
	        
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