378 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1903,
sondere Dehnung eines Doppellauters wird nicht durch Verdoppelung desselben
oder durch Zufügen von h oder, wie bei i, durch Zufügen von e ausgedrückt,
sondern durch einen Dehnungsstrich (Agöme). Besondere Kürze wird nicht
durch Verdoppelung des folgenden Konsonanten, sondern durch das Kürzezeichen
kenntlich gemacht (Sebe, Mohöro).
Auf der Karte müssen Akut (zur Bezeichnung der betonten Silbe), Länge-
und Kürzezeichen der Selbstlauter vorerst so lange angewendet werden (Agöme),
bis die richtige Aussprache der wichtigeren einheimischen Namen allgemein
bekannt ist (Duala), Werden Doppellauter getrennt ausgesprochen, so wird
einer derselben mit einem Trema bezeichnet (Läwi6).
Für die Mitlauter (Konsonanten) gelten folgende Regeln:
Es werden gebraucht: b, ch (als Gutturallaut: Churutäbis, Hoächanas),
d, f, g, h, j, k, 1], m, n, p, r, sch, (dsch: Dschäga, tsch: Köntscha), t, w, x.
Für qu ist kw zu setzen (Rükwa, Kwei). Für z ist ts zu schreiben (Tsönu,
Hätsamas); z für den weichen s-Laut und c für ts zu setzen, ist unstatthaft.
Der weiche s-Laut wird durch s, der scharfe s-Lautf durch ss bezeichnet (Simba,
Masinde, Ssongea, Mässässi). .
Als entbehrlich werden danach folgende Schriftzeichen ausgeschieden:
c, ck, ph (sofern es wie f gesprochen wird), q, Y, Y, Z.
Bestehen Namen aus mehreren Wörtern, so sind diese getrennt und mit
Bindestrichen zu schreiben (Agöme-Pälime, Kibambäwe-kwa-Kungulio, Groß-
Batanga, Neu-Pommern, Lüderitz-Bucht, Kamerun-Berg). Eine Ausnahme bildet
die amtlich festgesetzte Schreibweise der Wörter Daressalam, Kilimandscharo,
Kilimatinde,
. Tragen Ansiedelungen aus zwei Wörtern zusammengesetzte Namen,
welche der deutschen Sprache entnommen sind, so sind diese in einem Wort
zu schreiben (Bismarckburg, Wilhelmsfeste, Herbertshöhe, Lüderitzbucht als
Ansiedelung)., Dagegen als Bucht (Wasserfläche) Lüderitz-Bucht (siehe oben).
Bestehen solche Ansiedelungsnamen aus drei Wörtern, so sind die beiden
letzten regelmäßig zu einem Wort zusammenzuziehen und mit dem ersten durch
einen Strich zu verbinden (Johann - Albrechtshöhe, Friedrich - Wilhelmshafen,
dagegen Friedrich-Wilhelms-Hafen, wenn es sich um die Bucht als solche, nicht
als Ansiedelung handelt). Außerdem sind dementsprechend noch folgende Namen
zu schreiben:
Deutsch- Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Neuguinea, Kaiser-
Wilhelmsland.
Eine Änderung‘ der Namengebung im Kiautschou-Gebiet hat nicht statt-
zufinden, weil die für dieses Schutzgebiet festgesetzten Namen infolge von Land-
verkäufen, Prozessen u. 8. w. bereits in Urkunden aufgenommen sind.
Die Feststellung der einheimischen Namen, die Ausscheidung unrichtiger
oder willkürlicher Namen und die Entscheidung bei fraglichen Namen (besonders,
wenn mehrere Namen für einen Ort in Gebrauch) ist Sache der kolonialen Ver-
waltungen in den Schutzgebieten bezw. der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen
Amts (ausgenommen für das Kiautschou-Gebiet).
Zur Prüfung und endgültigen Feststellung der Namen ist eine ständige
Kommission von drei Sachverständigen (zwei Mitglieder aus der Kolonial-
Abteilung, ein Mitglied aus dem Reichs-Marine-Amt) einzusetzen. Von dieser
Kommission ist auch ein Verzeichnis der festgestellten Namen aufzustellen,
welches allmählich auszudehnen und zu ergänzen ist.