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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 31 (1903)

Ann. d. Hydr. ete., XXXI. Jahrg. (1903), Heft IX. 
377 
Neue Grundsätze für die‘ Schreibweise geographischer Namen. 
Die. in den „Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie“, 
Jahrg. 1893, S. 158 u. ff., veröffentlichten Beschlüsse der Kommission zur Regelung 
der einheitlichen Schreib- und Sprachweise der geographischen Namen in den 
deutschen Schutzgebieten sind nach erneuten Beratungen von Kommissaren des 
Reichs-Marine-Amts, des Reichs-Postamts und der Kolonial-Abteilung des Aus- 
wärtigen Amts durch die folgenden Grundsätze ersetzt worden, welche die 
Genehmigung des Herrn Reichskanzlers gefunden haben. 
Grundsätze für die Namengebung, Namenübersetzung, Schreib- und Sprechweise 
der geographischen Namen in den deutschen Schutzgebieten. 
i. Namengebung.‘ 
Die einheimischen Namen sind mit der größten Sorgfalt festzustellen und 
beizubehalten, ; ; 
Wo einheimische Namen nicht existieren oder noch nicht mit Sicherheit 
ermittelt sind, sind bis auf weiteres die von den ersten Entdeckern gegebenen 
Namen anzunehmen. Für Punkte, für welche keine solche Namen vorhanden 
sind, Namen aber erforderlich scheinen, sind in erster Linie Bezeichnungen zu 
wählen, aus denen auf die Beschaffenheit, Lage u, s. w. des betreffenden Punktes 
geschlossen werden kann, 
Die willkürliche Änderung historischer, längst vorhandener, allgemein 
bekannter und in der Wissenschaft anerkannter Namen ist zu vermeiden, 
Neu gebildete Namen sind, soweit sie nicht durch Kaiserliche Verordnung 
genehmigt sind, durch solche Namen zu ersetzen, welche den vorstehenden 
Grundsätzen entsprechen. 
2. Namenübersetzung. 
Eine Namenübersetzung soll nicht stattfinden, vielmehr sollen die Namen 
so in die Karten aufgenommen werden, wie sie in dem betreffenden Lande 
üblich sind. Da, wo es für den Seefahrer oder Reisenden von Wichtigkeit ist, 
die Bedeutung der Namen zu kennen, ist die Übersetzung in anderer Schrift 
daneben oder darunter zu setzen, z. B. Mukala-tanda (Weiße Stämme). Für sich 
mehrfach wiederholende Bezeichnungen sind Übersetzungstäfelchen in den Karten 
anzubringen. ; 
Eine Ausnahme ist nur zu machen, d. h. die Übersetzung soll stattfinden: 
a) wenn es sich um allgemeine Bezeichnungen handelt, z. B. „Großer 
Hafen“, „Kleiner Handelshafen“, „Große Bucht“ u. 8. W.j 
bei Plätzen und Punkten, für die kein einheimischer Name fest- 
gestellt werden kann, die aber eine fremdsprachliche Bezeichnung 
erhalten haben, z. B. „Open Bay“ wird übersetzt in „Offene Bucht“. 
Andere Übersetzungen wie die vorgenannten sind unzulässig. 
3. Schreib- und Sprechweise. 
Für die Schreib- und Sprechweise der geographischen Namen in den 
deutschen Schutzgebieten gelten folgende Regeln: 
Die Schrift hat den Wortlaut so genau wiederzugeben, wie dies mit 
deutschen Schriftzeichen möglich ist. 
Selbstlauter (Vokale) und Doppellauter (Diphthonge) werden 80 ge- 
schrieben, wie sie in der deutschen Sprache klingen. Für äu, eu, oi und oy 
wird nur eu, für ai, ei, ay und ey nur ei gesetzt. Die Reihe. der.Selbstlauter 
und Doppellauter ist danach folgende: a, e, i, o, u, ä, ö, ü, eu, ei, au. Be- 
Anz. d. Hydr. etc... 1903. Heft IX.
	        
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