Koldewey: Über Abblendung und Einrichtung der Seitenlichter. 367
an Steuerbord ein grünes Licht auftauchte. Alsbald nach dem Insichtkommen
hat man auch Glockenläuten und Rufen gehört. Der Kapitän des Dampfers
schloß daraus, daß er an Backbord voraus ein ankerndes Fahrzeug habe, und
daß das an Steuerbord sichtbare grüne Licht zu einem zweiten segelnden Fahr-
zeuge gehöre. In dieser. Lage beschloß der Kapitän, zwischen den vermeint-
lichen zwei Schiffen unter ganz langsamer Fahrt hindurchzufahren und seinen
Kurs nicht zu ändern. Es stellte sich aber gleich darauf heraus, daß beide
Lichter zu einem und demselben Segelschiffe („Maxwell“, 1856 Registertonnen
brutto und 82 m lang) gehörten, der fast quer vor dem Dampfer vorüber unter
kleinen Segeln beim Winde nach Süden .zu lag. Das weiße Licht war das
Hecklicht und das grüne das Steuerbordseitenlicht desselben. Der Zusammen-
stoß ließ sich, trotzdem die Maschine des Dampfers sofort auf volle Kraft
rückwärts gestellt wurde, nicht mehr vermeiden, und lief die „Patagonia“ unter
einem spitzen Winkel von hinten in die Steuerbordseite des „Maxwell“ hinein,
der binnen 8 min gank. Die Mannschaft wurde gerettet. .
Aus den vorstehenden Erörterungen dürfte zur Evidenz hervorgehen, daß
gerade die deutschen Vorschriften über die Abblendung und Einrichtung der
Positionslaternen den Artikeln 2 und 24 der Kaiserlichen Verordnung vom
9. Mai 1897 am besten entsprechen und die vom Board of Trade in seinen
Instructions as to the survey of lights geforderte Ausdehnung der Linse bis zum
Scheinen des vollen Lichtes 2 Strich hinterlicher als quer als der Verordnung
entgegenstehend anzusehen ist.
Übrigens ist es bei Anwendung von geschliffenen Fresnellinsen ohne
wesentliche Preiserhöhung nicht möglich, für die Seitenlaternen einen größeren
Leuchtbogen als 10 Kompaßstriche zu ‚erzielen, - wenn die Flamme in den
Mittelpunkt der Linse, wie es notwendig ist, gestellt wird. Die einzelnen
Elemente der Linse werden in ganzen Ringen gegossen und geschliffen und
dann jeder Ring für die Seitenlaternen in drei Teile, von welchen jeder Teil
einen Bogen von 120° umfaßt, geschnitten. Durch die Fassung geht auf jeder
Seite 3 bis 4° verloren, so daß nur ein Bogen von 10 Strichen übrigbleibt.
Je mehr durch geeignete Vorschriften und die nötige Kontrolle dafür
gesorgt wird, daß die Seitenlaternen überhaupt richtig konstruiert sind und vor
allem eine solche Leuchtkraft besitzen, daß die gesetzlich vorgeschriebene
Sichtweite von mindestens 2 Sm erreicht wird, um so besser und genauer
werden auch die Grenzlinien des Lichtes nach vorn und 2 Strich hinterlicher
als quer eingehalten werden.
Um aber die richtige Konstruktion und .die Leuchtkraft der Laternen
festzustellen, genügt. es nicht, die Laternen nur auszumessen und deren Größen-
verhältnisse in Bezug auf Linse, Lampe und Stellung der letzteren etc. festzu-
stellen, wie dies in England durch die Surveyors geschieht, sondern es ist vor
allen Dingen die Stärke des Lichtes, ‘der effektive Leuchtwinkel und die Färbung
der Gläser durch Bestimmung der Helligkeit auf photometrischem Wege zu
ermitteln. Nur allein hierdurch wird eine genügend sichere‘ Garantie geboten,
daß die Vorschriften des internationalen Gesetzes erfüllt werden. Kine solche
Prüfung wird in Deutschland durch die Agenturen der Seewarte ausgeübt, und
es wird von der Seeberufsgenossenschaft an Bord der Schiffe kontrolliert, ob
diese Prüfung in jedem einzelnen Falle stattgefunden hat.
Kleinere Mitteilungen, .
1. Witterung im Golf von Maracaibo im Februar 19083.. (Bericht des
Kommandos S. M. S. „Panther“, Komdt. K-Kapt. Eckermann.) I
Während der Liegezeit vor der Barre von Maracaibo, in den Tagen vom
1. bis 14. Februar d. J., wurden ebenso wie auch im vorigen Monat bei zu-
aehmendem Mond ganz besonders schlechte Wetter- und Seegangsverhältnisse
vorgefunden. Es kam jeden Abend, meistens von 8 ab, starker Nordostwind
durch, der sich bis zum 7. in Grenzen bis zu Windstärke 9 hielt; am 8. er-
reichte er die Sturmstärke 10—11 mit äußerst grober Grundsee, und auch in
den folgenden Nächten blieb der Wind gtärker als gewöhnlich. Die größte