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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 31 (1903)

Capelle: Welche Schlüsse lassen sich aus den Angaben der Chronometerjournale etc, ziehen? 261 
Will daher ein Navigationsoffizier richtig verfahren, so hat er ’gleich 
nach dem Anlaufen eines Hafens durch zwei Zeitballbeobachtungen die Stände 
geiner Chronometer möglichst einwandfrei festzustellen und in die Rechnung 
einzuführen. Das gleiche hat vor dem Verlassen des Hafens zu geschehen. 
Auf Grund dieser Beobachtungen ist sodann ein neues g, zu berechnen und 
von da an zu gebrauchen. Währt der Aufenthalt eine längere Zeit, so haben 
die Beobachtungen alle acht Tage stattzufinden. Dies gilt auch für diejenigen 
Schiffe, welche infolge von Reparaturen gezwungen sind, sich längere Zeit auf 
einer Werft aufzuhalten. Da größere Reparaturen meistenteils mit erheblichen 
Erschütterungen des Schiffskörpers verbunden sind, so ist während dieser Zeit 
eine um so sorglältigere Kontrolle der Chronometer durchaus am Platze, weil 
derartige störende äußere Einflüsse häufig zu Sprüngen und Gangänderungen 
der Chronometer Veranlassung geben., Man muß sich hierbei stets gegenwärtig 
halten, daß richtige Schlüsse auf die Anderungen, denen die Chronometer unter- 
worfen sind, nur dann möglich sind, wenn man sich dauernd eingehend mit den 
Instrumenten beschäftigt und die einzelnen Ursachen, welche die Anderungen 
hervorgerufen haben, zu ergründen sucht. 
Sieht man von diesem Gesichtspunkte aus die Chronometerjournale durch 
und findet dabei, daß an Bord einzelner Schiffe während des Aufenthaltes in 
einem Hafen, ganz unabhängig von der Dauer, nur eine einzige Zeitballbeob- 
achtung angestellt ist, und zwar am letzten Tage, bevor das Schiff die Weiter- 
reise fortsetzt, so ist das ein Zeichen für eine wenig durchdachte Navigierung. 
Abgesehen davon, daß von einer einigermaßen richtigen Gangbestimmung nicht 
die Rede sein kann, ist auch die Möglichkeit vorhanden, daß das Zeitsignal 
aus irgend: welchen Gründen am letzten Tage versagt, so daß dem Schiffe 
nichts weiter übrig. bleibt, wie entweder ohne Standbestimmung die Weiterreise 
anzutreten oder seinen Aufenthalt zu verlängern. KEiu gleicher Vorwurf trifft 
denjenigen Navigationsoffizier, der sich während einer Reparaturperiode lediglich 
auf das Aufziehen der Chronometer beschränkt, 
Sind die beobachteten Stände in richtiger Weise in die Rechnung 
eingeführt und haben sie sachgemäß zur Neubestimmung von Gängen 
Verwendung gefunden? 
Wenn ich eine Standbestimmung vornehme und deren Ergebnis weder in 
die Rechnung einführe, noch zur Bestimmung eines neuen Ganges verwerte, So 
hat dies für die Zuverlässigkeit meiner Chronometerangaben den gleichen Erfolg, 
als ob diese Standbestimmung überhaupt nicht stattgefunden hätte und da, wie 
wir gesehen haben, die Fehler der Chronometerangaben mit der Zunahme der 
Zeit wachsen, so werden auf diese Weise erhebliche Abweichungen eintreten, 
welche durch sachgemäße Einführung des Standes und Berechnung eines neuen 
Ganges hätten vermieden werden können. . Dies mag durch folgendes Beispiel 
in Kürze illustriert werden: 
Auszug aus dem Chronometerjournal, 
Datum. 
18... 
15. 1. 
23. I. 
11. Il. 
5. 1X. 
28. III. 
17, IV. 
23, IV, 
29. IV. 
%o 
Berechneter Stand. 
Beobachteter Stand. 
Fehler, 
— 2,56 -— Oh 50min 15,23sek 
— 2,56 38,55 
— 2,56 51,35 
2,56 19,29 51min 
2,56 57,39 % 52min 
3,38 53min 27,91 53min 
2,65 54min 20,37 54min 
3,65 42,59 » 
3.65 55min 481» + 
— Oh 50min 15,238ek Osek 
40,53 — 1,98, 
54,50 „ — 3,15 
34,20 „ — 14,91 » 
32,80 „ — 35,41 
34,10 — 6129, 
21,40 — 1,03 
40,90 | + 1,69» 
59,90 + 4,91, 
Aus einem solchen Auszuge würde ersichtlich sein, daß eine sachgemäße 
Verwertung der betreffenden Stände nicht stattgefunden hätte. Unter der
	        
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