Capelle: Welche Schlüsse lassen sich aus den Angaben der Chronometerjournale etc, ziehen? 261
Will daher ein Navigationsoffizier richtig verfahren, so hat er ’gleich
nach dem Anlaufen eines Hafens durch zwei Zeitballbeobachtungen die Stände
geiner Chronometer möglichst einwandfrei festzustellen und in die Rechnung
einzuführen. Das gleiche hat vor dem Verlassen des Hafens zu geschehen.
Auf Grund dieser Beobachtungen ist sodann ein neues g, zu berechnen und
von da an zu gebrauchen. Währt der Aufenthalt eine längere Zeit, so haben
die Beobachtungen alle acht Tage stattzufinden. Dies gilt auch für diejenigen
Schiffe, welche infolge von Reparaturen gezwungen sind, sich längere Zeit auf
einer Werft aufzuhalten. Da größere Reparaturen meistenteils mit erheblichen
Erschütterungen des Schiffskörpers verbunden sind, so ist während dieser Zeit
eine um so sorglältigere Kontrolle der Chronometer durchaus am Platze, weil
derartige störende äußere Einflüsse häufig zu Sprüngen und Gangänderungen
der Chronometer Veranlassung geben., Man muß sich hierbei stets gegenwärtig
halten, daß richtige Schlüsse auf die Anderungen, denen die Chronometer unter-
worfen sind, nur dann möglich sind, wenn man sich dauernd eingehend mit den
Instrumenten beschäftigt und die einzelnen Ursachen, welche die Anderungen
hervorgerufen haben, zu ergründen sucht.
Sieht man von diesem Gesichtspunkte aus die Chronometerjournale durch
und findet dabei, daß an Bord einzelner Schiffe während des Aufenthaltes in
einem Hafen, ganz unabhängig von der Dauer, nur eine einzige Zeitballbeob-
achtung angestellt ist, und zwar am letzten Tage, bevor das Schiff die Weiter-
reise fortsetzt, so ist das ein Zeichen für eine wenig durchdachte Navigierung.
Abgesehen davon, daß von einer einigermaßen richtigen Gangbestimmung nicht
die Rede sein kann, ist auch die Möglichkeit vorhanden, daß das Zeitsignal
aus irgend: welchen Gründen am letzten Tage versagt, so daß dem Schiffe
nichts weiter übrig. bleibt, wie entweder ohne Standbestimmung die Weiterreise
anzutreten oder seinen Aufenthalt zu verlängern. KEiu gleicher Vorwurf trifft
denjenigen Navigationsoffizier, der sich während einer Reparaturperiode lediglich
auf das Aufziehen der Chronometer beschränkt,
Sind die beobachteten Stände in richtiger Weise in die Rechnung
eingeführt und haben sie sachgemäß zur Neubestimmung von Gängen
Verwendung gefunden?
Wenn ich eine Standbestimmung vornehme und deren Ergebnis weder in
die Rechnung einführe, noch zur Bestimmung eines neuen Ganges verwerte, So
hat dies für die Zuverlässigkeit meiner Chronometerangaben den gleichen Erfolg,
als ob diese Standbestimmung überhaupt nicht stattgefunden hätte und da, wie
wir gesehen haben, die Fehler der Chronometerangaben mit der Zunahme der
Zeit wachsen, so werden auf diese Weise erhebliche Abweichungen eintreten,
welche durch sachgemäße Einführung des Standes und Berechnung eines neuen
Ganges hätten vermieden werden können. . Dies mag durch folgendes Beispiel
in Kürze illustriert werden:
Auszug aus dem Chronometerjournal,
Datum.
18...
15. 1.
23. I.
11. Il.
5. 1X.
28. III.
17, IV.
23, IV,
29. IV.
%o
Berechneter Stand.
Beobachteter Stand.
Fehler,
— 2,56 -— Oh 50min 15,23sek
— 2,56 38,55
— 2,56 51,35
2,56 19,29 51min
2,56 57,39 % 52min
3,38 53min 27,91 53min
2,65 54min 20,37 54min
3,65 42,59 »
3.65 55min 481» +
— Oh 50min 15,238ek Osek
40,53 — 1,98,
54,50 „ — 3,15
34,20 „ — 14,91 »
32,80 „ — 35,41
34,10 — 6129,
21,40 — 1,03
40,90 | + 1,69»
59,90 + 4,91,
Aus einem solchen Auszuge würde ersichtlich sein, daß eine sachgemäße
Verwertung der betreffenden Stände nicht stattgefunden hätte. Unter der