Capelle: Welche Schlüsse lassen sich aus den Angaben der Chronometerjournale etc, ziehen? 259
Richtung wieder in Gang gekommen sind —, daß die mit Hilfe desselben
errechneten Längenbestimmungen so weit von der Wirklichkeit abweichen, daß
dadurch Gefahren für das Schiff entstehen. Aber noch in anderer Hinsicht
wird sich diese Unterlassung unangenehm bemerkbar machen, indem das mit
Hilfe des vom Observatorium mitgegebenen Standes berechnete neue g, um 80
fehlerhafter sein wird, je größer die durch den Transport hervorgerufenen
Gangänderungen sind. Man wird daher längere Zeit mit einem falschen g,
arbeiten und daher größere Fehler in seine Bestecks bekommen.
Wie häufig sind durchschnittlich Standbestimmungen vorgenommen
worden?
Würden zur Berechnung eines neuen g, zwei Stände herangezogen werden,
welche absolut frei von Beobachtungsfehlern sind, so würde die bei einer dem-
nächstigen dritten Standbestimmung zwischen dem vorausberechneten und beob-
achteten Stande auftretende Abweichung lediglich auf instrumentelle Ver-
änderungen zurückzuführen sein. Diese Abweichung würde sich in ganz geringen
Grenzen halten, welche für die Praxis kaum ins Gewicht fallen, da einmal die
Abnahmebedingungen, welche zurzeit für den Ankauf der Chronometer vor-
geschrieben sind, so scharf gestellt sind, daß nur wirklich gute Instrumente
für die Kaiserliche Marine beschafft werden, und andererseits durch die regel-
mäfig bei den Observatorien vorgenommenen Temperaturprüfungen eine stete
Kontrolle über die Güte der Chronometer ausgeübt wird, auf Grund deren
jedesmal eine neue Klasseneinteilung stattfindet. Zudem ist durch die Mitgabe
der Temperaturkoeffizienten den Schiffen die Möglichkeit gegeben, die durch
die Temperaturänderungen hervorgerufenen störenden Einflüsse in Rechnung
zu ziehen. Daß die Verhältnisse nun in der Praxis nicht so günstig liegen und
hier häufig recht bedeutende Abweichungen auftreten, ist in erster Linie darauf
zurückzuführen, daß es nicht möglich ist, absolut fehlerfreie Standbestimmungen
auszuführen und demgemäß auch fehlerfreie g,’s zu erhalten.
Es kommt nun darauf an festzustellen, auf welche Weise man ein fehler-
haftes g, möglichst vermeiden und wie man den ungünstigen Einfluß, den ein
solches fehlerhaftes g, auszuüben vermag, nach Möglichkeit verringern kann.
Wir haben gesehen, daß der Hauptsache nach Fehler im g, durch fehler-
hafte Standbestimmungen hervorgerufen werden und daß ich somit auf um so
richtigere g,’8 rechnen kann, je größere Sorgfalt ich bei der Standbestimmung
obwalten lasse und je größere Gewandtheit ich im Beobachten besitze. Infolge-
dessen werde ich um so bessere Resultate erzielen, je häufiger ich eine Stand-
bestimmung vornehme.
Der Fehler, welchen ein ungenaues g, hervorbringt, nimmt zu mit der
Zeit, welche ich zwischen zwei aufeinander folgenden Standbestimmungen ver-
fließen lasse. Hat beispielsweise ein g, einen Fehler von 0,4**%, so wird
dadurch nach zehn Tagen eine Abweichung von 4**, nach 20 Tagen schon eine
solche von 8%, d.h. vom doppelten Betrage, hervorgerufen werden. Auch
hieraus geht hervor, daß ich durch regelmäßige, nicht zu weit voneinander ab-
liegende Standbestimmungen sehr wohl in der Lage bin, eine durch ein febler-
haftes g, hervorgerufene Abweichung merklich einschränken zu können.
Unter Berücksichtigung des unter 1. Gesagten muß es sich daher ein
Navigationsoffizier zur Pflicht machen, möglichst alle acht Tage eine Neu-
bestimmung seines Ganges vorzunehmen. Diese Zeit läßt sich naturgemäß
nicht immer strikte durchführen, weil das Schiff hierzu im Hafen sein muß und
da, wo sich keine Zeitsignalstationen befinden, die Witterung so beschaffen
sein muß, daß astronomische Beobachtungen möglich sind. Immerhin werden
aber auch heutigentags keine allzu großen Abweichungen von dieser Norm
mehr nötig sein, da die Seereisen gegen früher erheblich abgekürzt sind. So
war beispielsweise der längste Seetörn, den die Brandenburg-Klasse im Jahre 1901
bei ihrer Rückkehr von Wusung nach Wilhelmshaven hatte, neun Tage, und
zwar auf dem Wege von Port Said nach Cadiz,
Die zwischen den einzelnen Standbestimmungen liegenden Zeiträume
lassen somit klar und deutlich erkennen, ob sich ein Navigationsoffizier der
Wichtigkeit, welche die Chronometer für seine Navigierung besitzen, bewußt
yewesen ist oder nicht.
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