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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorölogie, Juni 1903.
Wann hat die erste Standbestimmung nach der Anbordnahme der
Chronometer stattgefunden?
Wie häufig sind durchschnittlich Standbestimmungen vorgenommen
worden?
Auf Grund welcher Beobachtungsmethoden sind die neuen Stände
gewonnen?
Wie viel Zeitballbeobachtungen sind einer neuen Gangbestimmung zu
grunde gelegt worden?
Sind die beobachteten Stände in richtiger Weise in die Rechnung ein-
führt und haben sie sachgemäß zur Neubestimmung von Gängen
Verwendung gefunden?
5. Sind abnorme Temperaturschwankungen an Bord vorgekommen?
Welche Bedeutung die Beantwortung obiger Fragen für die richtige
Beurteilung der Handhabung des Navigationsdienstes haben, wird klar werden,
wenn man den Einfluß feststellt, den eine unrichtige Behandlung der Chrono-
meter in dieser Beziehung auszuüben vermag.
Wann hat die erste Standbestimmung nach der Anbordnahme der
Chronometer stattgefunden?
Es ist eine Tatsache, welche allgemein bekannt sein sollte, daß sämtliche
Chronometer bei längeren Transporten Gangänderungen aufweisen. Diese werden
dadurch hervorgerufen, daß Drehungen der Chronometer um ihre vertikale Achse
eine verschieden große Ausdehnung der Spirale im Gefolge haben und dadurch
ein ungleichmäßiges Arbeiten der Unruhe bedingen. Je nach der Richtung,
in welcher diese Drehung ausgeführt wird, wird der Gang des Chronometers
beschleunigt oder verlangsamt. Sind die Drehungen heftiger Natur, so kann
einmal der Fall eintreten, daß das Chronometer Sprünge von mehreren Sekunden
macht, andererseits aber auch, daß das Chronometer vorübergehend längere Zeit
zum Stillstand gebracht wird, ohne daß es von der Persönlichkeit, welche das
Chronometer trägt, bemerkt wird. Daraus folgt, daß der Stand, welcher den
Chronometern vom Observatorium mitgegeben wird, bei der Anbordnahme nicht
mehr zutrifft, sondern je nach der Sorgfalt, mit welcher der Transport aus-
geführt ist, geringere oder größere Abweichungen aufweisen wird. Es ist daher
die Pflicht eines jeden Navigationsoffiziers, möglichst bald nach der Anbord-
nahme der Chronometer Standbestimmungen vorzunehmen, um sich darüber
Klarheit zu verschaffen, welchen Einfluß der Transport der Instrumente auf
den Stand derselben ausgeübt hat. Da eine einzige Standbestimmung Beob-
achtungsfehler enthalten kann, deren Vorhandensein man nicht mit Sicherheit
festzustellen vermag, und derartige Beobachtungsfehler, wie wir später sehen
werden, die Richtigkeit der Chronometerangaben höchst ungünstig beeinflussen,
80 darf man es hierbei nicht bei einer Standbestimmung bewenden lassen,
sondern muß mindestens deren zwei ausführen. Daraus ergibt sich, daß die
Chronometer spätestens drei Tage vor dem Verlassen des Hafens an Bord zu
nehmen sind.
Um einen neuen Gang für ein Chronometer berechnen zu können, bedarf
man zweier Stände, deren Bestimmung mehrere Tage auseinander liegt, weil
sonst die nicht zu vermeidenden kleinen Beobachtungsfehler einen zu großen
Einfluß auf den neuen Gang ausüben würden. Liegen beispielsweise zwei
Stände, von denen jeder mit einem Beobachtungsfehler von 1% behaftet sein
soll, nur zwei Tage auseinander, so würde dadurch der neue Gang um 15%
fehlerhaft werden. Beträgt dahingegen der Zwischenraum sechs bezw. zehn Tage,
so würde dadurch der Fehler im Gange auf 2:6 = 0,3%% bezw. 2:10 = 0,2°*
herabgemindert werden. Infolgedessen verfährt ein Navigationsoffzier richtig,
wenn er den von Bord aus beobachteten Stand in die Rechnung einführt und
das vom Observatorium mitgegebene gg so lange beibehält, bis er nach Verlauf
von mehreren Tagen eine weitere Standbestimmung gemacht hat, welche ihn
in den Stand setzt, ein neues g, zu berechnen.
Unterläßt ein Navigationsoffizier diese Vorsichtsmaßregeln, so rechnet
er mit einem Stande, der unter Umständen so fehlerhaft sein kann — es ist
vorgekommen, daß Chronometer während des Transportes bis zu drei Minuten
gestanden haben, ehe sie durch eine unfreiwillige Bewegung in entgegengesetzter