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Annalen der Hydrograpliie und‘ Maritimen Meteorologie, Februar 1902.
Hafenanlagen. * .Dor Hafen mit. seien” Anlagen befindet sich, vor der
Westseite der Stadt. Er wird gebildet und geschützt von einem 625 m langen
Hafendamm, der sich von der Santa Barbara-Huk, der Nordwestecke des’ Landes
bei der Stadt, in westlicher Richtung erstreckt. Die Krone dieses Hafendammes
liegt 6,4 m über dem Meeresspiegel. An seiner Innenseite befinden sich, je
11 m vorspringend, drei Landungsplätze als Kaianlagen mit gedeckten
Schuppen, Kränen und Kisenbahngeleisen, so dafs ein unmittelbarer Verkehr
zwischen Schiff und Eisenbahnwagen besteht. Sie werden, von innen beginnend,
mit den Nummern 1 bis 3 bezeichnet. ;
Der Landungsplatz No. 1 ist 55 m, No. 2 67m und No. 3 79 m laug.
Auf der inneren Ecke von No. 1 steht ein Dampfkran von 5t und auf der
inneren Ecke von No. 2 ein solcher von 12 t Hebekraft. Die auf den Landungs-
plätzen stehenden Schuppen sind nach der Anlegeseite offen, nach der Seite
des Hafendammes geschlossen.
An der Stadtseite ist eine Fläche von etwa 7 ha aufgeschüttet und durch
eine feste Kaimauer vom Wasser getrennt. Es befindet sich jedoch dort ein
Einschnitt von 0,8 ha Fläche, der durch einen in der Richtung der Kaimauer
verlaufenden kleinen Wellenbrecher, der an seinen beiden Enden je eine Durch-
Jahrt offen läfst, geschützt wird. Dieser Einschnitt wird Innerer Hafen ge-
nannt; er hat ebenfalls Bahnanschlufs wie. auch Lösch- und Ladeplätze für
größere Schiffe.
' Nördlich und südlich vom Inneren Hafen giebt es noch Landungsanlagen
mit Kränen und Bahnanschlufs für kleine Schiffe und Leichter, sowie Brücken
and Treppen für Boote. ;
Wassertiefe. Beobachtungen während der letzten Jahre lassen eine zu-
nehmende Ablagerung von Senkstoffen an der Aufsenseite des Hafendammes
erkennen, die sich ebenfalls westwärts fortsetzt und vor dem Ende des Hafen-
dammes eine Sandbank gebildet hat, die sich in westlicher Richtung fast 50 m
weit davon ausdehnt. Der Wasserstand auf dieser Bank scheint veränderlich
zu sein; er wird von 3 bis 6m angegeben. Man beabsichtigt, diese Bank
durch Baggern wieder zu beseitigen. lm Hafen selbst hat sich durch den Bau
des Hafendammes eine Neerströmung gebildet, wodurch die Mitte des Hafens
allmählich vertieft worden ist, während im Ostende Ablagerungen stattgefunden
haben, die sich bis nach den drei Landungsplätzen ausdehnen, wo sich infolge-
dessen der ursprüngliche Wasserstand nur durch Baygern aufrecht erhalten
läfst. Auf einer Fläche von etwa 30 ha beträgt die Wassertiefe durchschnittlich
35m im Hafen. Nach einem Bericht der Kaiserlichen Ministerresidentur für
Venezuela betrug der Wasserstand am 10. Dezember 1898 in der Hafeneinfahrt:
Westseite 10,7 m, Mitte 8,2 m, Ostseite 7,3 m; am Landungsplatz No. 3: West-
ende 9,7 m, Mitte 8,2 m, Ostende 7,9 m; am Landungsplatz No. 2: Westende
8,2 m, Mitte 7,9 m, . Ostende 7,9 m; am Landungsplatz No. 1: Westende 7,3 m,
Mitte 7,6 m, Ostende 7,9 m.
Betonnung. 1. Eine grofse rothe Tonne zur Bezeichnung des Endes
der Sandbank vor dem Ende des Hafendammes liegt in westlicher Richtung
etwa 55 m vom Kopfe dieses Dammes entfernt.
2. Je eine schwarze Festmachetonne liegt dwars von den drei
Landungsplätzen am Hafendamme. Sie sind entsprechend den Landungsplätzen
aumerirt und lagen nach dem oben angeführten Bericht der Kaiserlichen
Ministerresidentur am 10. Dezember 1898 auf 9,4 m, 822 m und 7,3 m
Wassertiefe... .
Löschen und Laden. Die Schiffe liegen beim Löschen und Laden an
den Landungsplätzen am Hafendamme, wohin sie vom Hafenmeister beordert
werden. Aufser starken Befestigungen nach Land sollten die Schiffe vorn einen
Anker. mit ‚etwa 45m Kette und hinten nach den Tonnen gute Trossen be-
(estigt haben, um das Schiff frei vom Landungsplatze halten zu können. Die
Schiffe liegen ‚dort nicht ruhig und arbeiten unter Umständen stark;. es sind
starke Fender als Reibhölzer auszuhängen, damit keine ‚Beschädigungen des
Schiffes stattfinden können, namentlich dann nicht, wenn man durch Ein- oder
Ausholex von. Schiffen gezwungen: wird, die an. den Tonnen befestigten Trossen
loszuwerfen. Abends mufs das Schiff gewöhnlich aüf Verfügung der Zollbehörde
abholen. 7