Ann. d. Hydr. ete., XXX. Jahrg. (1902), Heft VII.
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Die Entwickelung der Anweisungen zum Manövriren inWirbelstürmen.
- Von E, Knipping,
Das Gesetz der Stürme. Als gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts
das sogenannte „Gesetz der Stürme“ entdeckt worden war; dafs sich der Wind
auf Nordbreite in. Kreisbahnen gegen den Uhrzeiger um die windstille Mitte
des Sturmes bewege, auf Südbreite mit dem Uhrzeiger, und dafs die. Mitte bei
stark ausgeprägten Wirbeln der Kreuzsee und des Umspringens des Sturmes
wegen besonders zu meiden sei, war es eine verhältnilsmäfsig einfache Aufgabe,
dieses Gesetz in die seemännische Praxis zu übersetzen. ‘
Bei der Annahme von Kreisbahnen des Windes genügte die Beobachtung
einer einzelnen Windrichtung, um die Richtung vom Schiff zur gefährlichen Mitte
anzugeben. Bei Ostwind auf Nordbreite lag z. B. die Mitte südlich vom Schiff,
bei Östwind auf Südbreite nördlich vom Schiff. Eine zweite, spätere Beobachtung
an derselben Stelle zeigte dann offenbar an, in welchem Sinne sich die
Mitte bewegte. Die erste Forderung mufste demnach sein: beidrehen und ab-
warten, um zu sehen, was die Windrichtung weiter machte.‘ Allgemein ge-
nommen waren beim Abwarten zwei Fälle möglich: 1. keine Aenderung der
Windrichtung, 2. eine Aenderung der Windrichtung, und zwar nach rechts oder
nach links.
1. Aenderte. sich die Windrichtung nicht, bei fallendem Barometer und
zunehmendem Sturm, so war die Lage klar; das Schiff befand sich vorn auf der
Bahn. Die Mitte kam gerade auf das Schiff zu in der Richtung des Kreisbalb-
messers, der Mitte und Schiff verband. Das entsprechende Manöver konnte
also nur sein: in der Richtung der Tangente platt vor dem Winde lenzen, um
den Abstand von der Bahn und der Mitte zu vergrößern. ; ;
2. Aenderte sich die Windrichtung auf dem beigedrehten Schiffe dagegen,
so befand sich das Schiff nicht auf, sondern neben. der Bahn. Der Sinn der
Aenderung der Windrichtung an derselben Stelle zeigte zugleich die Halsen
an, auf denen endgültig beigedreht werden mufste, um den Wind auch im
weiteren Verlaufe des Sturmes oder Orkans raumen zu sehen. Drehung nach
rechts (rechte Seite der Bahn) verlangte rechte oder St. B.-Halsen, Drehung
des Windes nach links (linke Seite der Bahn) verlangte linke oder B. B.-Halsen..
Was am meisten befürchtet wurde, war, die Segel im Sturm bei schwerer See
back zu bekommen und über Steuer zu gehen, Da das Halsen bei schwerem
Sturm gefährlich ist, war es wichtig, zeitig beizudrehen, um dies Manöver
nöthigenfalls noch ausführen zu können, ehe der Sturm eine zu große Stärke
erreicht hatte.
In den älteren Prüfungsvorschriften für Seeleute wurde eine Kenntnifs
dieser Regeln verlangt, und es wäre zweckmäfsig, wenn auch heute noch der
Unterricht von diesen einfachen und klaren Regeln ausginge. Natürlich darf
er nicht mehr dabei stehen bleiben.
Ausnahme vom „Gesetz“. Die erste Aenderung in der Auffassung des
Gesetzes der Stürme wurde dadurch herbeigeführt, dals Schiffe, die nach 1.
Jenzten und lenzen mufsten, trotzdem in die gefürchtete Mitte oder in ihre un-
mittelbare Nähe geriethen. Diese Fälle häuften sich so, dafs man auf Abhülfe
bedacht sein mulste, wenn das Vertrauen in das Gesetz nicht schwinden sollte.
Weitere Untersuchungen, besonders mit Hülfe von Wetterkarten, ergaben, dafs
die Annahme, die Mitte läge stets rechtwinklig zur Windrichtung, nicht immer
richtig sel.
Die verbesserte Fassung des Gesetzes lautete etwa so: Die Windbahnern
in einem Wirbelsturm sind keine Kreisbahnen, sondern Spiralen, die sich der
Mitte immer mehr nähern. Die „Peilung“ der Mitte, d. h. der Winkel zwischen
der Richtung, wohin der Wind weht, und der Mitte des Sturmes, beträgt nicht
Ann. 4. Hyär. etc., 1902, Heft YII.