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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 30 (1902)

Ann. d. Hydr. ete., XXX. Jahrg. (1902), Heft VII. 
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Die Entwickelung der Anweisungen zum Manövriren inWirbelstürmen. 
- Von E, Knipping, 
Das Gesetz der Stürme. Als gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts 
das sogenannte „Gesetz der Stürme“ entdeckt worden war; dafs sich der Wind 
auf Nordbreite in. Kreisbahnen gegen den Uhrzeiger um die windstille Mitte 
des Sturmes bewege, auf Südbreite mit dem Uhrzeiger, und dafs die. Mitte bei 
stark ausgeprägten Wirbeln der Kreuzsee und des Umspringens des Sturmes 
wegen besonders zu meiden sei, war es eine verhältnilsmäfsig einfache Aufgabe, 
dieses Gesetz in die seemännische Praxis zu übersetzen. ‘ 
Bei der Annahme von Kreisbahnen des Windes genügte die Beobachtung 
einer einzelnen Windrichtung, um die Richtung vom Schiff zur gefährlichen Mitte 
anzugeben. Bei Ostwind auf Nordbreite lag z. B. die Mitte südlich vom Schiff, 
bei Östwind auf Südbreite nördlich vom Schiff. Eine zweite, spätere Beobachtung 
an derselben Stelle zeigte dann offenbar an, in welchem Sinne sich die 
Mitte bewegte. Die erste Forderung mufste demnach sein: beidrehen und ab- 
warten, um zu sehen, was die Windrichtung weiter machte.‘ Allgemein ge- 
nommen waren beim Abwarten zwei Fälle möglich: 1. keine Aenderung der 
Windrichtung, 2. eine Aenderung der Windrichtung, und zwar nach rechts oder 
nach links. 
1. Aenderte. sich die Windrichtung nicht, bei fallendem Barometer und 
zunehmendem Sturm, so war die Lage klar; das Schiff befand sich vorn auf der 
Bahn. Die Mitte kam gerade auf das Schiff zu in der Richtung des Kreisbalb- 
messers, der Mitte und Schiff verband. Das entsprechende Manöver konnte 
also nur sein: in der Richtung der Tangente platt vor dem Winde lenzen, um 
den Abstand von der Bahn und der Mitte zu vergrößern. ; ; 
2. Aenderte sich die Windrichtung auf dem beigedrehten Schiffe dagegen, 
so befand sich das Schiff nicht auf, sondern neben. der Bahn. Der Sinn der 
Aenderung der Windrichtung an derselben Stelle zeigte zugleich die Halsen 
an, auf denen endgültig beigedreht werden mufste, um den Wind auch im 
weiteren Verlaufe des Sturmes oder Orkans raumen zu sehen. Drehung nach 
rechts (rechte Seite der Bahn) verlangte rechte oder St. B.-Halsen, Drehung 
des Windes nach links (linke Seite der Bahn) verlangte linke oder B. B.-Halsen.. 
Was am meisten befürchtet wurde, war, die Segel im Sturm bei schwerer See 
back zu bekommen und über Steuer zu gehen, Da das Halsen bei schwerem 
Sturm gefährlich ist, war es wichtig, zeitig beizudrehen, um dies Manöver 
nöthigenfalls noch ausführen zu können, ehe der Sturm eine zu große Stärke 
erreicht hatte. 
In den älteren Prüfungsvorschriften für Seeleute wurde eine Kenntnifs 
dieser Regeln verlangt, und es wäre zweckmäfsig, wenn auch heute noch der 
Unterricht von diesen einfachen und klaren Regeln ausginge. Natürlich darf 
er nicht mehr dabei stehen bleiben. 
Ausnahme vom „Gesetz“. Die erste Aenderung in der Auffassung des 
Gesetzes der Stürme wurde dadurch herbeigeführt, dals Schiffe, die nach 1. 
Jenzten und lenzen mufsten, trotzdem in die gefürchtete Mitte oder in ihre un- 
mittelbare Nähe geriethen. Diese Fälle häuften sich so, dafs man auf Abhülfe 
bedacht sein mulste, wenn das Vertrauen in das Gesetz nicht schwinden sollte. 
Weitere Untersuchungen, besonders mit Hülfe von Wetterkarten, ergaben, dafs 
die Annahme, die Mitte läge stets rechtwinklig zur Windrichtung, nicht immer 
richtig sel. 
Die verbesserte Fassung des Gesetzes lautete etwa so: Die Windbahnern 
in einem Wirbelsturm sind keine Kreisbahnen, sondern Spiralen, die sich der 
Mitte immer mehr nähern. Die „Peilung“ der Mitte, d. h. der Winkel zwischen 
der Richtung, wohin der Wind weht, und der Mitte des Sturmes, beträgt nicht 
Ann. 4. Hyär. etc., 1902, Heft YII.
	        
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