"Tampico.
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ist aber völlig ungeschützt. Schiffe, die bei eintretenden Nordern nicht ein-
laufen können, thun gut, unter der Lobos-Insel, 60 Sm weiter südlich, Schutz zu
suchen. Die Norder treten hauptsächlich von November bis Februar auf.
Gezeiten. Die Hafenzeit ist etwa 2* 30”, Zeit und Höhe des Hoch-
wassers wird vom Winde und den Flufsverhältnissen stark beeinflufst, jedoch
übersteigt die Fluthhöhe 0,6 m nicht. Ueber Strömungen siehe unter „An-
steuerung“.
Einsteuerung in die Mündung. Eine 8 m-Stelle liegt rw. N 66°O (mw.
N0z01!/40) 2,8 Sm vom Leuchtthurme; eine 7,3 m-Stelle etwa °/s4 Sm näher
nach dem Thurme zu. Eine 5,2 m-Stelle liegt 7%4 Kblg rw. N 74°0 (mw. ONO)
vom Kopfe des nördlichen Hafendammes. Einige flache Stellen liegen südlich
von der Verlängerung des südlichen Hafendammes. Schiffe von mehr als 6 m
Tiefgang müssen sich innerhalb der Peilungen des südlichen Molenkopfes rw. S
(mw. 8°/s0) bis rw. S 75° W (mw. WSW) halten, bis sie sich zwischen den
Hafendämmen befinden. Die Wassertiefe im Fahrwasser zwischen den Dämmen
beträgt nach einem im Mai 1901 angefertigten Plane mindestens 6,9 m, Schiffe
von etwa 7m Tiefgang können daher Tampico jederzeit erreichen.
Hafenanlagen. Die beiden Hafendämme, deren Bau 1890 begonnen
wurde, sind vollendet. Sie erstrecken sich in rw. N 75°0 (mw. ONO) Richtung
von der Küste etwa 1200 m seewärts. Die Gesammtlänge des nördlichen
Dammes beträgt 2070 m, die des südlichen 2240 m. Schiffe löschen und laden,
ohne vorher leichtern zu müssen, an den hölzernen Landungsbrücken in Tampico,
deren Gesammtlänge etwa 800 m beträgt. Von der Eisenbahngesellschaft werden
dann die Waaren gegen 1 $ die Tonne nach dem Zollhause geschafft. Die
neue eiserne, 900 m lange Zollbrücke soll Mitte 1902 fertiggestellt sein. Der
Hafen ist unter allen Umstäuden sicher, Löschen und Laden geschieht auch
nachts. Die Wassertiefe an den Brücken beträgt 6,7 bis 1,8 m.
Das gröfste Schiff, das bislang den Hafen besuchte, hatte bei 3600 Re-
gistertonnen Brutto Gröfse 7,0 m Tiefgang.
Hafenoränung. Besondere Bestimmungen sind:
1. Verholen im Hafen darf nur unter Lootsenführung geschehen. Lootsen-
geld dafür 4 pesos.
Schufswaffen und spitze Messer dürfen von der Mannschaft beim
Anlandgehen nicht getragen werden.
Ballast und Kehricht dürfen nicht in den Flufs geworfen werden,
Hafenunkosten. 'Tonnengeld beträgt für Dampfer 6 c die Registertonne
Brutto, für Segler 10 c. Hat ein von fremden Häfen kommendes Schiff bereits
einen mexikanischen Hafen angelaufen, wird das Tonnengeld nicht nochmals
erhoben. Die regelmmäfsigen Dampferlinien erhalten kontraktlich 30 bis 50°%
Rabatt auf das Tonnenzeld, wofür sie die Post unentgeltlich befördern müssen.
Sogenannte Barretaxe, ein- oder auslaufend, 3 $ den Fufs Tiefgang. Gesundheits-
abgaben 26 die Registertonne netto (d.i. bei Dampfern 65% der Register-
tonnen brutto), in jedem weiteren Hafen 1c. Gesundheitspafs für Ausland
5 $ 50 c. Leuchtfeuerabgaben: Dampfer 35 $, Segler 12508.
Handelsverkehr im Jahre 1901. Es liefen ein insgesammt 435 Dampfer
von 635424 Registertonnen Netto, und 12 Segler von 5500 Registertonnen;
darunter führten deutsche Flagge 32 Dampfer von 56 664 Registertonnen, eng-
lische Flagge 144 Dampfer von 298 000 Registertonnen, mexikanische Flagge
90 Dampfer von 38 600 Registertonnen. Die Einfuhr besteht aus Manufaktur-
waaren, Droguen, Chemikalien, Maschinen, Cement, Kohlen, Cokes und betrug
1901 532 770 Tonnen im Werthe von 38,9 Millionen Mark; die Ausfuhr aus
silberhaltigem Blei, Metallen, Oelkuchen, Häuten, Gelbholz, Honig, Sarsaparilla,
Besenreis, Schlachtvieh und betrug 1901 129 465 Tonnen im Werthe von 87,8 Mil-
lionen. Mark. Die Industrie umfalst Cigarren- und Cigarettenfabrikation und
ist von geringer Bedeutung. Fischerei ist unbedeutend,
Regelmäfsige Dampferlinien. Hamburg—Amerika-Linie von Hamburg
zweimal monatlich, Harrison and Leylaud Line von Liverpool zweimal monat-
lich, Ward Line von New York wöchentlich, eine spanische Linie von Barcelona
monatlich, eine amerikanische Linie, deren Dampfer norwegische Flagge führen,
zweimal monatlich von New Orleans. ;
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