112 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Februar 1902,
Eastern Channel-Feuerschiffes vor Anker. Wenn ein Lootse abgegeben wird,
zeigt das Fahrzeug eine rothe Flagge im Vortopp, wenn es Lootsen abnimmt
eine weiße Flagge. Lootsenwechsel findet im Garden Reach statt. Es besteht
Lootsenzwang. Fahrt auf dem Flusse. Fünf Barren, die erste in 18 Sm,
die zweite in 23 Sm, die dritte in 32 Sm, die vierte in 53 Sm, die fünfte in
92 Sm Entfernung von Calcutta, sind für Schiffe von 7,9 m Tiefgang und 10 Sm
Fahrt hinderlich. Zwischen den drei ersten Barren sind schlechte Ankerplätze.
Schiffe bis zu 7,08 m Tiefgang konnten nach Lootsenbestimmung von Calcutta
aus bis Diamond harbour kommen, mufsten dann ankern und konnten nun ‚hier
bis zu 8,07 m Tiefgang laden. Die Barren sind -sehr veränderlich und hatten
sich während des Cyklons vom 25. zum 26. November 1901 derart verschlechtert,
dafs „Saxonia“ mit 0,23 m geringerem Tiefgange auslaufen konnte. Schiffs-
ausrüstung.‘ Trinkwasser wird durch Wasserboote geliefert. In‘ Kiltespore-
Dock kann man Leitungswasser haben. Als Kesselkohlen werden Bengalkohlen
geliefert. Die Kohlen werden aus Leichtern durch Kulis in Körben, die etwa
10 kg fassen, übergetragen, Man soll 100 t die Stunde nehmen können.
17. Penang. (Nach Fragebogen No. 1869 des Kapt. J. Jäger, D. „Saxonia“
vom 8. Oktober 1901.) Als Lootsenboote werden grofse Boote zum Segeln und
Rudern verwandt. Nachts zeigen die Fahrzeuge Blaufeuer. Lootsenzwang
besteht nicht. Lootsenstation 3 Sm von Muka Head. Nach Kreuzpeilungen
von Muka Head und von dem Leuchtfeuer auf dem Flaggenstock in Penang
hielt „Saxonia“ Fahrwassermitte. Die in der Karte gegebene Lage der. Fisch-
buhnen ist nicht sicher, Die südliche Einfahrt können bei Springtide-Hoch-
wasser Schiffe von 7,6 m Tiefgang benutzen. Es ist jedoch Lootsenhülfe
empfehlenswerth. Ein Kai ist im Bau, an dessen Aufsenseite die Postdampfer,
an dessen Innenseite die Küstendampfer anlegen sollen. Der Gebrauch der Dampf-
pfeife ist verboten.
18. Georgetown (Brit. Guiana). (Nach Konsulatsfragebogen No. 1841 vom
26. September 1901.) Hafenunkosten für Schiffe über 70 t: Tonnengeld
25 c. die Tonne, Hafenmeister 2'/2 ec. die Tonne. Einklariren 1,00 $, Ausklariren
3,00 $. Dampfer zahlen Tonnengeld nach der gelöschten und genommenen
Ladung. Lootsengeld: bei 10 Fuls Tiefgang. 12 $, bei 11 Fufs 13 $, bei 12 Fulfs
18 $, bei 13 Fufs 23 $, bei 14 Fuß 29 $, bei 15 Fufßs 35 $, 16 Fufs 41-$,
17 Fußs 47 $, 18 Fuß 53 $, 19 Fuß 62 $, 20 Fuß 72 $, für Verholen 3 $.
Gesundheitsabgabe: 2 bis 3 $ für jeden ärztlichen Besuch. Schlepplohn über
die Demerara-Barre beträgt für Segelschiffe:
Register-
tonnen
300—599
600-—-699
700—799
800-—899
900—999
1000—1099
1100—1199 |
1200—1299
1300—1399
1400—1499
1500—1599 |
1600—1699
1700—- 1799
Einlaufend-
5’
4
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170
190
210
2830 |
250 '
970 |
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120
150 |
_ Auslaufend
Tiefgang bis
' 20 1 14
$ $
19
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70
80
90
100
130
160
190
>20
>50
780
210
340
8)
70
‚10
130
150
180
210 |
240
270
300
330
360
390
AR0O
50
75
35
120
140
150
ISO
210
230
250
270
290
310
65
75
100
150
150
‚70
190
590
40
260
280
300 |
290 |
75
00
120
140
160
190
220
240
260
280
300
350 ,
275 |
L00 20
120 "40
140 160
160 180
180 200
210 230
240 260
270 200
00 340
340 380
380 420
420 460
460 | A880
160
180
200
„50
00
280
Für Anlegen an die Landungsanlagen oder Schleppen nach einem anderen Platze im Flusse:
Segler von 301 bis 500 t 10 #, 501 bis 1000 t 15 $, über 1000 t 20 $; Dampfer bis 1000 t 15 8,
über 1000 t 20 £. Schiffe, die einen Schlepper wünschen, müssen vor dem Forr, frei von den dort
liegenden Schiffen, ankern, ;
Gedruckt und in Vertrieb bei E, S. Mittler & Sohn
Königliche Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei
Barlin SW. Kochstraßse 68—71-