Zur Küstenkunde von Celehes.
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Alloh bald an B.B. voraus in Sicht bekommen und kurz darauf auch Samma,
das man soeben an St. B. bringt, da man längs dieser Insel und dicht an der-
selben dampfen mufs, um klar von einem Riff zu bleiben, das fast mitten in dem
Fahrwasser zwischen Alloh und Samma liegt. An der Nordwestseite von Samma
streckt sich ein Riff ziemlich weit aus und aufser diesem ein einzelnes Riff dicht
unter Land, das jedoch fast jederzeit an der Färbung des Wassers erkennbar
ist. Nachdem man die Insel Samma umfahren hat, läuft man N 67°O zwischen
den kleinen im Süden der Huk Tuladenggi gelegenen Riffen durch und über ein
Riff mit 8,1 m (4'/» vm) Wasser. Im Süden der Huk Tuladenggi wird der Kurs
N72°O0, bis man die Insel Lalaijo N 36° W und eine dort im Osten gelegene
Sandbank N 19°O peilt, worauf man mit dem Kurse N 19°O die Sandbank an-
steuert, bis man den Flaggenstock von Modeton N 42° W peilt. In dieser Peilung
läuft man dann nach der Rhede von Moöeton, wo man auf 19,8 m (11 vm) vor
Anker geht.
Kennt man die Oertlichkeit nicht genügend, so ist es rathsam, die vielen
Riffe unter Land ‚und selbst die aufserhalb der 180 m- (100 vm-) Linie gelegenen
zu meiden, indem man nach der ersten Kursänderung, von Tenombo ab, also
auf dem Kurse Ost weiter fährt, bis man sich im Süden der Huk Tuladenggi
mittelst der beiden hochbewachsenen Inselchen Maluangi und Panabean genügend
orientirt hat. Diese Inselchen erblickt man reichlich 4 Strich an B. B. Weiterhin
kann man sich nach den Anleitungen richten, die in den „Mededeelingen .op
zeevaardkundig gebied“ No. 51/18, April 1900, gegeben sind. Zur Unterscheidung
der beiden genannten Inseln sei erwähnt, dafs Maluangi, die nördlichste und
gröfste, ungleichmäfsig hoch bewachsen und Panabean von fast runder Form ist.
Letztere erhebt sich auf einem sehr ausgedehnten Riff, und Malnangi ist von
einem Korallenriff eingeschlossen. Das Fahrwasser von See aus nach Moödeton
liegt zwischen den Inseln Maluangi und Dulangka. Es ist ganz frei bis auf ein
paar Seemeilen im Süden der südöstlich von Moöeton gelegenen trockenen Bank.
Man mufs dort dafür sorgen, in der Leitmarke „Westkante von Panabean an der
Ostkante von Maluanga“ zu sein, in der man das 3,6 m- (2 vm-) Riff an B. B.
passirt, und steuert nach der Leitmarke „Südlicher Gipfel Salompingan und
Flaggenstock von Moödeton ineinander“ nach der Rhede.
Die Leitmarken „Dingki in der Nordkante von Dulangka und Boloö im
Berg Moöeton“ führen klar von den Riffen der Inseln Panahean und Maluangi
and die Leitmarke „Südlicher Gipfel Salompingan in der Südwestkante von
Lalaijo frei von den Riffen bei der Insel Dulangka.“ Die Leitmarke „Naim in
der Nordkante von Lamuöe Kiki“ führt von der trockenen Westspitze des Riffes
um Sadii klar, aufserhalb der Barriere-Riffe und der Bank aufserhalb der 180 m-
(100 vm-) Linie in SO von Dulangka. Die angeführten Riffe sind nicht anzulothen.
Es ist nicht rathsam, beim Einlaufen von See nach dem Binnenfahrwasser oder
umgekehrt beim Auslaufen andere als die angegebenen Durchfahrten zu benutzen,
Wowoni-Strafse. ')
Mifsweisung 2° Ost,
Das West-Tweeling-Riff liegt in der Wowoni- Straße und besteht aus
zwei steilen, NW— SO voneinander gelegenen und durch 'Fiefen von 28,8 m
(16 vm) getrennten Riffen, Auf der flachsten Stelle des nordwestlichen Riffes
sind 5,4 m (3 vn) Wasser, und die Mittellinie dieses Riffes hat eine Länge von
ungefähr 150 m. Die flachste Stelle des südöstlichen Riffes liegt 4,5 m (2'/ vm)
unter Wasser, und die Mittellinie dieses Riffes ist etwa 50 m lang. Beide Riffe
sind mit Korallen und Steinen bedeckt. Die Leitmarke „die Ostkanten der
beiden Tjempada - Inseln ineinander“ führt über beide Riffe. Rund um West-
Tweeling wurden Tiefen von 36 m (20 vm) bis 41,4 m (23 vm) gelothet.
Die Fahrwasser nach der Kendari-Bai. Sie sind durch zwei schwarze
Baken mit abyestumpftem Kegel und vier weilse Kugelbaken bezeichnet. Nach
dem „Bericht aan Zeevarenden van het Ministerie van Marinie“ No. 222/35,
15. Februar 1900, sind diese eisernen Baken folgendermafsen placirt:
ı) Mededeelingen op zeecvaardkundig gebied over Nederlandsch Oost- Indie, No. 69/22,
November 1900.