Teil C - Mindestanforderungen an die geotechnischen Untersuchungen
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Die Durchführung zyklischer Versuche und ihre Auswertung sind nicht standardisiert. Die mit
diesen Untersuchungen betrauten Labore müssen über belegbare Erfahrungen mit zyklischen
Versuchen verfügen.
Die Art und die Anzahl sowie die Randbedingungen der zyklischen Versuche sind in Ab
hängigkeit der geplanten Gründung festzulegen. Die Anzahl der Belastungszyklen und die
Größe des zyklischen Lastniveaus im Versuch sind dabei so zu wählen, dass die Versuchs
ergebnisse für die gegebene Problemstellung eindeutig sind und vollständige Informationen
liefern.
In diesem Zusammenhang ist - soweit aus Sicht des Sachverständigen für Geotechnik in Ab
stimmung mit dem Entwurfsverfasser erforderlich - auch das Verflüssigungspotential („Lique-
faction“) der anstehenden Böden in geeigneter Weise in Abhängigkeit von der Struktur und
den Lasteinwirkungen einzuschätzen. Ein zuverlässiges und standardisiertes Konzept zur Er
mittlung des Verflüssigungspotentials ist bisher noch nicht verfügbar.
Hinweise zu zyklischen Versuchen enthalten z. B. die Empfehlungen des Arbeitskreises Bau
grunddynamik der DGGT (2002). Zur Untersuchung des Einflusses zyklischer Spannungs
änderungen bei Pfahlgründungen werden in EA Pfähle (2012), Kapitel 13 geeignete Ver
suchstypen mit ihren Randbedingungen erläutert. Für andere Gründungsarten wie
Schwergewichtsgründungen oder Suction Caissons existieren solche Empfehlungen noch
nicht.
4 Geotechnische Dokumente
4.1 Vorbemerkungen
Die Ergebnisse der Baugrunderkundung und -Untersuchung einschließlich der Beurteilungen
und Empfehlungen des Sachverständigen für Geotechnik sind in Berichtsform in den jewei
ligen Projektphasen bzw. zu den Freigaben vorzulegen. Dabei umfasst der Baugrundunter
suchungsbericht, der dem geotechnischen Untersuchungsbericht nach DIN EN 1997-2 und
DIN 4020 entspricht, die in Teil C, Abschnitt 4.2 aufgeführten Inhalte. Das Baugrund- und
Gründungsgutachten bewertet die Ergebnisse des Untersuchungsberichtes, gibt Gründungs
empfehlungen sowie Folgerungen für das Bauwerk und die Ausführung und enthält charakte
ristische Werte der Baugrundkenngrößen (vgl. Teil C, Abschnitt 4.3).
Baugrunduntersuchungsbericht und Baugrund- und Gründungsgutachten sind aufeinander
abzustimmen und bilden zusammen den Geotechnischen Bericht nach DIN 4020 (vgl. DIN
EN 1997-2, A7). Im Verantwortungsbereich des BSH wird auf eine formale Zusammenführung
von Baugrunduntersuchungsbericht und Baugrund- und Gründungsgutachten verzichtet.
Beide Berichte zusammen bilden die geotechnische Planungsgrundlage und sind Bestandteil
der in den jeweiligen Projektphasen zu erstellenden bzw. fortzuschreibenden Entwurfsgrund
lagen (Design Basis).
Die geotechnische Entwurfsbearbeitung obliegt einem Fachplaner für Geotechnik auf Seiten
des Entwurfsverfassers, der den geotechnischen Entwurf der Gründungselemente zusammen
mit den Nachweisen ihrer Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit in einem Geotech
nischen Entwurfsbericht nach DIN EN 1997-1 erarbeitet (geotechnischer Planungsbeitrag).
Der Geotechnische Entwurfsbericht inkludiert den Baugrunduntersuchungsbericht und das
Baugrund- und Gründungsgutachten durch Bezugnahme.
Gemäß DIN EN 1997-1,2.8, A Anmerkung zu (3) kann die Erstellung von geotechnischem Ent
wurfsbericht und geotechnischem Bericht in einer Hand liegen, wenn die erforderliche Sach
kunde und Erfahrung vorliegt. Der Antragsteller bzw. Genehmigungsinhaber hat die Abgren
zung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sicherzustellen.