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Full text: Standard Baugrunderkundung

Teil C - Mindestanforderungen an die geotechnischen Untersuchungen 
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Die Durchführung zyklischer Versuche und ihre Auswertung sind nicht standardisiert. Die mit 
diesen Untersuchungen betrauten Labore müssen über belegbare Erfahrungen mit zyklischen 
Versuchen verfügen. 
Die Art und die Anzahl sowie die Randbedingungen der zyklischen Versuche sind in Ab 
hängigkeit der geplanten Gründung festzulegen. Die Anzahl der Belastungszyklen und die 
Größe des zyklischen Lastniveaus im Versuch sind dabei so zu wählen, dass die Versuchs 
ergebnisse für die gegebene Problemstellung eindeutig sind und vollständige Informationen 
liefern. 
In diesem Zusammenhang ist - soweit aus Sicht des Sachverständigen für Geotechnik in Ab 
stimmung mit dem Entwurfsverfasser erforderlich - auch das Verflüssigungspotential („Lique- 
faction“) der anstehenden Böden in geeigneter Weise in Abhängigkeit von der Struktur und 
den Lasteinwirkungen einzuschätzen. Ein zuverlässiges und standardisiertes Konzept zur Er 
mittlung des Verflüssigungspotentials ist bisher noch nicht verfügbar. 
Hinweise zu zyklischen Versuchen enthalten z. B. die Empfehlungen des Arbeitskreises Bau 
grunddynamik der DGGT (2002). Zur Untersuchung des Einflusses zyklischer Spannungs 
änderungen bei Pfahlgründungen werden in EA Pfähle (2012), Kapitel 13 geeignete Ver 
suchstypen mit ihren Randbedingungen erläutert. Für andere Gründungsarten wie 
Schwergewichtsgründungen oder Suction Caissons existieren solche Empfehlungen noch 
nicht. 
4 Geotechnische Dokumente 
4.1 Vorbemerkungen 
Die Ergebnisse der Baugrunderkundung und -Untersuchung einschließlich der Beurteilungen 
und Empfehlungen des Sachverständigen für Geotechnik sind in Berichtsform in den jewei 
ligen Projektphasen bzw. zu den Freigaben vorzulegen. Dabei umfasst der Baugrundunter 
suchungsbericht, der dem geotechnischen Untersuchungsbericht nach DIN EN 1997-2 und 
DIN 4020 entspricht, die in Teil C, Abschnitt 4.2 aufgeführten Inhalte. Das Baugrund- und 
Gründungsgutachten bewertet die Ergebnisse des Untersuchungsberichtes, gibt Gründungs 
empfehlungen sowie Folgerungen für das Bauwerk und die Ausführung und enthält charakte 
ristische Werte der Baugrundkenngrößen (vgl. Teil C, Abschnitt 4.3). 
Baugrunduntersuchungsbericht und Baugrund- und Gründungsgutachten sind aufeinander 
abzustimmen und bilden zusammen den Geotechnischen Bericht nach DIN 4020 (vgl. DIN 
EN 1997-2, A7). Im Verantwortungsbereich des BSH wird auf eine formale Zusammenführung 
von Baugrunduntersuchungsbericht und Baugrund- und Gründungsgutachten verzichtet. 
Beide Berichte zusammen bilden die geotechnische Planungsgrundlage und sind Bestandteil 
der in den jeweiligen Projektphasen zu erstellenden bzw. fortzuschreibenden Entwurfsgrund 
lagen (Design Basis). 
Die geotechnische Entwurfsbearbeitung obliegt einem Fachplaner für Geotechnik auf Seiten 
des Entwurfsverfassers, der den geotechnischen Entwurf der Gründungselemente zusammen 
mit den Nachweisen ihrer Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit in einem Geotech 
nischen Entwurfsbericht nach DIN EN 1997-1 erarbeitet (geotechnischer Planungsbeitrag). 
Der Geotechnische Entwurfsbericht inkludiert den Baugrunduntersuchungsbericht und das 
Baugrund- und Gründungsgutachten durch Bezugnahme. 
Gemäß DIN EN 1997-1,2.8, A Anmerkung zu (3) kann die Erstellung von geotechnischem Ent 
wurfsbericht und geotechnischem Bericht in einer Hand liegen, wenn die erforderliche Sach 
kunde und Erfahrung vorliegt. Der Antragsteller bzw. Genehmigungsinhaber hat die Abgren 
zung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sicherzustellen.
	        
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