Zur Küstenkunde der Philippinen.
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Ein Offizier der V.St.-Marine soll die Oberaufsicht über Cavite-Hafen
habeır und befugt sein, in diesem Hafen auch anderen als V,St.-Kriegsschiffen
Ankerplätze anzuweisen und auf die Befolgung der Hafenordnung zu achten.
Der Hafenkapitän von Cavite-Hafen wird von einem Offizier der Marine
unterstützt, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist, ebenso wie denen des
Hafenkapitäns.
In Cavite-Hafen einlaufenden Schiffen fährt eine Barkasse oder ein Schlepper
mit dem Hafenkapitän an Bord entgegen, der den Ankerplatz anordnet; alle
Schiffe müssen nach dessen Anweisungen einen Ankerplatz einnehmen oder
verändern.
Andere Schiffe, als solche der V,St.-Marine, sind während ihres Auf-
enthaltes in Cavite dem Hafenkapitän unterstellt, der auch, wenn nöthig, eiu
Vertäuen des Schiffes fordern kann.
Sollte der Hafenkapitän aus irgend einem Grunde verhindert sein, dem
Schiffe entgegenzufahren und einen Ankerplatz anzuweisen, so kann das Schiff an
irgend einem freien Ankerplatze ankern, muß jedoch unter Dampf liegen bleiben,
klar zum Verholen, bis der Hafenkapitän den Ankerplatz bestätigt oder ihm
einen anderen Ankerplatz angewiesen hat.
Alle Dampfschiffe müssen während eines Taifuns Dampf aufmachen, um klar
zum Verholen zu sein.
Asche und anderer Unrath darf innerhalb der Hafengrenzen nicht über
Bord geworfen werden. Leichterfahrzeuge zur Abholung des Unrathes können
zu jeder Zeit vom Hafenkapitän erbeten werden, der auch die Gebühren hierfür
festsetzt und erhebt. Solche Fahrzeuge können auch, aufser bei schlechtem
Wetter, durch Heifßen der Flagge „L“ des internationalen Signalbuches angerufen
werden. Wenn Leichterfahrzeuge, z. B. schlechten Wetters halber, nicht längs-
seit kommen können, mufs der Unrath so lange an Bord gelassen werden, bis
bei besserem Wetter Leichter längsseit kommen können oder das Schiff die
Hafengrenzen verlassen hat.
Versperrungen jeder Art, wie Wracke, gesunkene Leichter und andere
Hindernisse: der Schiffahrt, ob sie vorsätzlich, durch Zufall oder durch Nach-
Jässigkeit herbeigeführt sind, müssen durch und auf Kosten der Schiffsoffiziere,
Schiffsführer, Rheder oder Agenten beseitigt werden, die während des Aufent-
haltes im Hafen dafür verantwortlich sind.
Diese Hafenorduung soll dazu dienen, Cavite-Hafen als Ankerplatz für
V. St.-Kriegsschiffe und als Zufluchtshafen für andere staatliche Schiffe und
Handelsfahrzeuge offen zu halten und gröfsere Bequemlichkeit und Sicherheit
bei einem Taifan und anderem schweren Wetter herbeizuführen. Zu letzterem
Zwecke wird, wenn möglich, in Cavite ein starker Schlepper klar gehalten, um
im ‚rothfalle Schiffen während ihres Aufenthaltes im Hafen zu Hülfe kommen
zu können,
Bemerkungen über die Philippinen und Borneo.
Nach dem Bericht des Kapt, W. Bartling, D. „Wong Koi“. Juli 1901.
Auf der Reise von Sandakan (Nordost-Borneo) nach Manila wurde fest-
gestellt, dafs die Inseln Kimitad (Wedge-Insel) und Kambari (Trepang-Insel),')
welche der Insel Dumaran an der Ostküste von Palavan östlich vorgelagert sind,
etwa 2 bis 3 Sm südlicher liegen, wie in der englischen Admiralitäts-Karte
No. 2578 angegeben ist. Letztere Insel ist etwa 60m hoch. Ferner ist die in
derselben Karte nicht schraffirte Insel Dalaganem sehr hoch, und zwar der Haupt-
theil, welcher Nord—Süd liegt, etwa 400 m, der Südtheil, welcher Ost—VWest
liegt und mit dem Nordtheil durch einen Streifen niedrigen Landes verbunden
jet, etwa 300 m. ;
Bei der Insel Apo’) an der Südseite des Apo-Riffes in der Mindoro-
Straße steht in Klammern in der englischen Admiralitäts-Karte No. 2577: high.
1) Segelhandbuch: „Chinas Sea Directory“, Vol. II, 1899, Seite 277, 280.
% Segelhandbuch: „Eastern Archipelago“, Part I, 1890, Seite 72.
Ann, d. Hyär, eto., 1901, Heft IX.