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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 29 (1901)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, August 1901 
zu 8,5 m Tiefgang können bei Hochwasser an die Brücken holen; da der Grund 
aus weichem Schlick besteht, so sind die Schiffe keiner Gefahr, beschädigt zu 
werden, ausgesetzt dadurch, dal sie bei Niedrigwasser festgerathen. 
Das gröfste Schiff, das bis jetzt den Hafen benutzte, war der deutsche 
Dampfer „Bosnia“ von 7437 Registertonnen, der für die deutsche China-Expedition 
Pferde an Bord nahm. Für ein solches Schiff ist es schwer, einen geeigneten 
Liegeplatz zu bekommen, auch sind die Lösch- und Ladeeinrichtungen dafür 
mangelhaft. Feste und fahrbare Krähne,.aufser einem von 100t Tragfähigkeit, 
sind nicht vorhanden. Löschen und Laden geschieht mit fahrbaren Dampfwinden 
von 18 bis 25 Pferdekräften, die bis 900 kg heben können. Die Gürtelbahn, die 
an einem Theile der Wasserkante entlang führt, ist noch unvollendet und soll 
nach dem südlicheren Theile der Stadt fortgeführt werden, um eine Verbindung 
mit den Eisenbahnen nach dem Osten herzustellen, 
Hafenordnung. Die Hafenanlagen stehen unter Aufsicht des Chief 
Wharfinger, dessen Anordnungen die Schiffe unbedingt, bei Androhung hoher 
Strafen im Falle der Nichtbefolgung, befolgen müssen. Aus der Hafenordnung 
mögen folgende Vorschriften besonders Erwähnung finden: 
1. Dampfer, die nicht am Kai löschen oder laden wollen, dürfen sich nur 
auf 250 m dem Kai nähern. 
2. Lösch- und Ladeplätze werden nur solchen Schiffen angewiesen, die 
bereits im Hafen liegen und klar sind, an die Brücken zu holen. In dem Ge- 
suche um Anweisung eines Liegeplatzes, das an den Chief Wharfinger oder dessen 
Stellvertreter zu richten ist, müssen Angaben über Länge des Schiffes, Tiefgang, 
Art der Ladung und über den gewünschten Platz gemacht werden. Die An- 
weisung der Liegeplätze hat der Reihenfolge der eingegangenen Gesuche nach 
Btattzufinden. 
3. Schiffe müssen auf Verlangen des Chief Wharfinger auf eigene Un- 
kosten auf die Rhede verholen; im Weigerungsfalle wird zwangsweise Entfernung 
auf Kosten des Schiffes verfügt. 
4. Schiffe müssen sich mit dem Bug nach Land zu dem Liegeplatz nähern 
und an diesem liegen. 
5. Frachtgüter dürfen an den Brücken nicht gelagert werden; Güter, deren 
Gewicht 5t übersteigt, dürfen nicht gelöscht werden. 
6. Schiffe dürfen nur im Nothfalle ohne vorherige Zahlung der Abgaben 
eine Landungsbrücke verlassen; im Vernachlässigungsfalle werden neue Liege- 
plätze nur gegen Zahlung der doppelten Abgaben und 10 $ aufserdem angewiesen. 
7. Pulver und Sprengstoffe dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubniß des 
Hafenmeisters am Kai oder an den Brücken gelöscht werden. 
Dockbauten. Ein hydraulisches Dock von 136 m Länge und 18,9 m Ein- 
fahrtsweite, das Schiffe mit 6m Tiefgang und 4000 t Gewicht aufnehmen kann, 
befindet sich auf den Union-Kisenwerken. Ein Trockendock von 128 m Länge 
über den Stapelklötzen und 25 m KEinfahrtsweite befindet sich im Besitze der 
„California Dry Dock Co.“ bei Hunters Point. Es ist aus grünem Serpentin- 
felsen ausgehauen. Diese Gesellschaft hat begonnen, südlich von dem vorigen, 
parallel mit diesem, ein neues Dock von 230m Länge und 37m Breite, dessen 
Wassertiefe auf der Schwelle 8,5 m betragen soll, aus dem Felsen auszuhauen. 
Die beiden Merchants-Schwimmdocks sind 63 m und 80m lang über den Stapel- 
klötzen bei 195m und 13,4 m Einfahrtsweite. Sie können Schiffe von 1500 t 
und 2000 t Gewicht mit 4,9m Tiefgang aufnehmen. Ein neues Schwimmdock an 
der Spear-Strafse von 91m Länge und 27,4 m Breite, das eine Tragfähigkeit von 
3000 € hat, ist Eigenthum der „California Dry Dock Co.“. Zwei Patenthellinge 
3zind bei der Alameda-Huk, können jedoch nur von kleinen Schiffen benutzt 
werden. Auf der Mare-Insel befinden sich zwei Trockendocks für Kriegsschiffe, 
die mit grofsen Maschinenwerkstätten, in denen alle Arten Reparaturen ausge- 
führt werden können, verbunden sind. 
Reparaturen aller Art an Schiffen jeder Gröfse können die Union-Eisen- 
werke und die Risdon-Eisen- und Lokomotivwerke ausführen. Das grölste, von 
den Union-Eisenwerken gebaute Schiff war ein Kreuzer aus Stahl von 10700 t 
Raumgehalt. Ein Dampfer von 12 500 t ist auf diesen Werken für die American — 
Hawaillan-Linie im Bau.
	        
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