Der Hafen von Suva,
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Anhöhe etwa 1 Sm nördlich von der Innenseite des Hafens steht. Das Feuer
ist nur sichtbar in den Peilungen von NW durch Nord bis NO.
4. Ein rothes festes Feuer von 14 Sm Sichtweite brennt in 38,1 m
Höhe über Wasser auf einer weißen viereckigen Bake, die an der Innenseite
des Hafens, südlich von. der unter 3 genannten Bake steht.
Als Leitfeuer in Nordpeilung in Eins gehalten, führen die unter 3
und 4 genannten Feuer in der Mitte der Hafeneinfahrt zwischen den beider-
seitigen Riffen hindurch und in den Westtheil des Hafens.
5. Zwei weifse feste Feuer von 4 Sm Sichtweite brennen in senk-
rechter Linie, das obere in 12,2 m, das untere in 9,1 m Höhe über Wasser auf
einem rothen Feuerschiffe, das an der Ostseite der Hafeneinfahrt vor dem
Nordende des östlichen Riffes liegt.
6. Ein grünes und weilses festes Feuer, das nach dem Hafen zu
grün, nach Land hin weifs scheint, brennt auf der südlichen Ecke des Kopfes
der staatlichen Landungsbrücke.
Lootsen sind in Suva vorhanden und dem Hafenmeister unterstellt, der
zugleich Oberlootse ist. Das Lootsengeld beträgt für Schiffe bis zu 60 Register-
tonnen Größe 1 £, für gröfsere Schiffe für jede Registertonne 4 pence, jedoch
höchstens 10 £ im Ganzen. Für Schiffe in Ballast, die größer als 120 t sind,
wird nur die Hälfte des obigen Tarifs berechnet. Es ist eingehend und aus-
gehend Lootsgeld zu bezahlen, Lootsenzwang besteht jedoch nicht,
Schleppdampfer im eigentlichen Sinne sind nicht vorhanden, doch verrichten
der kleine Regierungsdampfer und kleine Privatdampfer nöthigenfalls diesen Dienst.
Der Schlepplohn beträgt von 5 bis 10 £, je nach den vorhandenen Umständen.
Quarantäne- Vorschriften werden strenge gehandhabt. Jedes einsteuernde
Schiff muß am Tage so lange seine Quarantäneflagge, nachts ein grünes Feuer
zeigen, bis sein Gesundheitspafs in Ordnung befunden worden ist und es darauf
die Erlaubnifs für freie Bewegung erhält. Die Quarantänestation befindet sich
auf der Insel Nukulan im Nachbarhafen der Lauthala-Bucht.
Die zollamtliche Behandlung ist dieselbe wie in allen englischen Kolonien.
Die Geschäftsräume der Zollbehörde befinden sich im Zollhause, wo jedes Schiff
innerhalb 24 Stunden nach Ankunft einzuklariren ist.
Gezeiten. Die Hafenzeit ist 6* 30”; die Fluthhöhe beträgt bei Spring-
tide 4,4 bis 4,8 m, bei Niptide 0,9 bis 1,2 m. Die Gezeitenströme sind schwach
und: unregelmäfsig und werden sehr vom Winde beeinflufst. An der Südküste
von Viti Levu setzt der Fluthstrom im Allgemeinen in südöstlicher, der Ebb-
strom in’ nordwestlicher Richtung.
Einsteuerung. Wern man den bereits oben genannten Berg Na Komba
Levu in Nordpeilung hält, so gelangt man nach der etwa 3 Kblg. breiten Hafen-
einfahrt und weiter in der Mitte derselben zwischen den beiderseitigen Riffen
hindurch, wenn man die unter 3 und 4 beschriebenen Leuchtbaken oder deren
Leuchtfeuer in Eins hält. Die die Einfahrt an beiden Seiten begrenzenden Riffe
fallen ziemlich steil ab. Das westliche Riff fällt bei Niedrigwasser trocken, und
seine Aufsenkante wird durch eine schwarze stumpfe Tonne bezeichnet, die
am inneren Ende der Einfahrt vor der Riffkante liegt. Das östliche Riff liegt
unter dem Niedrigwasserspiegel, und nur im nördlichen Theile werden bei
Niedrigwasser einzelne Stellen sichtbar. Sein Nordende wird noch von einer
flachen Bank umgeben, deren Aufsenkante durch ein Feuerschiff und mehrere
weifse Fafstonnen bezeichnet wird.
Beim Einsteuern muß man sich so lange in der angegebenen Leitmarke
halten, bis man nördlich vom Feuerschiffe und den weifsen Tonnen ist, erst dann
darf man den Kurs östlich ändern, um auf die grofßse Landungsbrücke zuzu-
steuern. Hierbei muß man darauf achten, dafs man nördlich von den beiden
weifsen Tonnen passirt, die auf diesem Wege zwei einzeln liegende Untiefen
bezeichnen. Das sich von der Nordseite des Hafens, von Cliffy Point aus,
zungenförmig weit in den Hafen erstreckende Riff aus Sand und Korallen wird
durch eine schwarz und weifs gestreifte Bake mit Trommeltoppzeichen be-
zeichnet, die auf der Aufsenkante des Riffes steht und bei der Einsteuerung an
B.B. zu lassen ist.
Segelschiffe sollten niemals versuchen, während der Nacht oder der frühen
Morgenstunden ohne Lootsen einsegeln zu wollen, weil gewöhnlich um diese Zeit