Die Haupthäfen Tasmaniens.
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wärts liegenden hohen Berge früher als die Küste selbst. Von ihnen ist der
westlichste, Valentine Peak genannt, 1250 m hoch, der etwa 10 Sm östlicher
liegende Black Bluff 1355 m, und der von diesen in östlicher Richtung etwa
15 Sm entfernte Mount Roland 1233 m hoch. Der noch fast 50 Sm östlicher
liegende 1160 m hohe Row Tor kommt für die Ansteuerung des Tamar-Flusses
besonders in Betracht, weil er der nächste von den hohen Bergen ist.
Der Flufs Tamar fließt in seinem unteren Laufe zwischen zwei Hügel-
ketten hindurch, die von dem hohen Hinterlande in nordwestlicher Richtung aus-
laufen und stellenweise nahe zusammen, stellenweise in gröfserem Abstande von-
einander sich befinden. Der westliche Ausläufer verzweigt sich und endigt in
Badgar Head und Flinders Point, der östliche an der Ostseite der Fluß-
mündung in Low Head, 6'/a Sm von Badgar Head entfernt.
Wenn man sich in einiger Entfernung recht vor der Flufsmündung befindet,
erscheinen die beiden Enden dieser auslaufenden Hügelketten sich ähnlich, und
man sieht bei gutem Wetter über sie hinweg die landwärts davon befindlichen
hohen Gipfel des Hochlandes, obschon auch die westliche Kette in etwa 8 Sm
Entfernung vom Meere mehr als 500 m Höhe erreicht.
Vom Osten kommend, bilden das 33m hohe Ninth-Eiland, die etwa
15 Sm westlich davon liegende Huk Stony Head, hinter der sich ein 235 m
hoher Hügel erhebt, und das vor der Huk in etwa 3 Sm Abstand vom Lande
liegende 9m hohe Inselchen Tenth-Eiland gute Landmarken,
Low Head ist eine schmale zungenförmige hohe Halbinsel, auf der ein
weißer runder 11 m hoher Leuchtthurm steht. Auch eine Signalstation
befindet sich dort. Innerhalb der Huk an der Ostseite des Flusses stehen zwei
weifse 9m hohe Leuchtthürme, die als Leitmarken oder deren Feuer nachts
als Leitfeuer für die Einfahrt dienen.
Da vor dem westlichen Ufer sowohl aufserhalb wie innerhalb der Fluls-
mündung ausgedehnte Riffe und Bänke liegen, so mufs man die Flufsmündung
bereits aus einiger Entfernung vom Lande stets an der Ostseite ansteuern. In
der Mündung und innerhalb derselben liegen vor dem östlichen Ufer ebenfalls
Untiefen. Die Untiefen sind durch Tonnen und Baken bezeichnet; sie werden
gröfstentheils bei halber Tide überfluthet, soweit sie mit dem Lande zusammen-
hängen. Das Hebe-Riff, die äufserste Untiefe, liegt ungefähr West, 2,3 Sm
vom Low-Leuchtthurme entfernt. Es wird durch eine roth und weißs wagerecht
gestreifte Tonne mit Balltoppzeichen an seiner Nordseite bezeichnet.
Man bringe zu dem obigen Zwecke die erwähnten als Leitmarke dienenden
beiden Leuchtthürme oder deren Leuchtfeuer in Eins und steuere auf dieser Leit-
marke ein; sie führt zunächst östlich von den außerhalb liegenden und später
zwischen den beiderseitigen Untiefen hindurch bis zum Ankerplatze von Port
Dalrymple. Segelschiffe können nur bei günstigem Winde einsegeln, da das
Fahrwasser zum Kreuzen zu eng ist. Als günstige Winde sind nur die Winde
von WNW bis NNO anzusehen, denn bei Winden von NNO bis SO hat man in
der Einfahrt keinen Wind wegen des hohen Landes. Man sollte jedoch nur im
Nothfalle ohne Lootsen einsegeln. Obwohl es vor oder in der Flufsmündung
keine Barre giebt, sollte man zum Einsteuern doch den Beginn des Fluth-
stromes abwarten, weil der Ebbstrom dort sehr starke Stromwirbel und
Neerströme erzeugt, Aufserhalb der Mündung sind die Gezeitenströme
sehr schwach.
Leuchtfeuer siehe „Leuchtfeuer-Verzeichnifs aller Meere“, für die Einfahrt
zur Bass-Strafse Heft VII, Indischer Ozean, Tit. IX, No. 760 bis 766, für die
Küste Tasmaniens Heft VIII, 'Tit. XII, No. 1120 bis 1138.
Lootsen. Es besteht Lootsenzwang. Die Lootsenstation befindet sich
innerhalb Low Head, von wo die Lootsen den ansteuernden Schiffen am Tage
im offenen Boote entgegenkommen; nachts kommen sie nicht heraus, Sie führen
eine kleine Flagge als Abzeichen. Falls das Wetter das Versetzen von Lootsen
aufserhalb der Flufsmündung nicht gestattet, wird das Boot mit der wehenden
Flagge in die Mitie des Fahrwassers gelegt, und ansegelnde Schiffe müssen darauf
zu steuern. Sie bekommen dann den Lootsen an dieser Stelle,
Das Lootsengeld beträgt von See bis nach Launceston oder umgekehrt
6d die Registertonne bei Segelschiffen und 4 d hei Dampfern, mindestens jedoch
5 £ und höchstens 30 £ für das Schiff; nach einem Ankerplatze unterhalb der