Colombo.
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Ankerplatz auf 14,5 bis 16,5 m Wasser über gut haltendem Grunde findet
man’ auf der Rhede. Vom Ankerplatze peilt der Kopf des südlichen Wellen-
brechers rw. S 79°O (mw. 0zS) und der Glockenthurm rw. S 28°0 (mw. SSO*/40).
Die Rhede ist dem Südwestmonsun- ausgesetzt, jedoch für Schiffe mit gutem
Ankergeschirr sicher. Sie. wird meist nur von Schiffen, die auf Ladung warten,
benutzt. Verkehr mit dem Lande braucht nur selten eingestellt zu werden.
Gezeiten. Die Hafenzeit in Colombo ist 1* 50". Die. Fluthhöhe beträgt
bei Springtide etwa 0,6 mm. Während des Südwestmonsuns schwankt die Fluth-
höhe zwischen 0,1 bis 0,4m. An Tagen, wo sie 0,2 m nicht übersteigt, hat man
während 25 Stunden viermal Fiuth und Ebbe beobachtet.‘ Der Strom an der
Westküste von Ceylon ist beim Wechsel des Monsuns unregelmäfsig. Während
des Südwestmonsuns setzt er nordwärts und während des Nordostmonsuns von
Ende November bis Mitte Februar südwärts mit höchstens 1 Sm Geschwindigkeit.
Im Hafen von Colombo sind die Gezeitenströme kaum fühlbar..
Hafenanlagen. Der Hafen von Colombo wird von drei Wellenbrechern
begrenzt. Der südwestliche beginnt bei der Battery-Huk und läuft in etwa
N14O-Richtung 1284 ın weit; zwischen diesem und dem 813 m langen nordwest-
lichen Wellenbrecher führt eine 244 m breite Einfahrt in den Hafen, Eine
andere, 213 m breite Einfahrt wird zwischen dem nordwestlichen und dem 305 m
langen nördlichen Wellenbrecher in den Hafen führen, wenn diese Dämme im
Jahre 1901, wie beabsichtigt wird, fertiggestellt sind, Der Hafen umfafst einen
Flächenraum von 264 ha. Fünf Reihen Festmachetonnen mit je sechs etwa 1 Kblg.
voneinander ‚liegenden "Tonnen sind im südlichen Theile des Hafens ausgelegt,
Die Schiffe haben daran sobald als möglich nach Ankunft vorn und achtern zu
vertäuen und müssen so liegen bleiben bis zur Abfahrt, Während des Nordost-
monsuns vertäuen die Lootsen die Schiffe mit dem Bug nach Norden, so dafs
dann freie Durchfahrten zwischen allen Reihen sind. Während des Südwest-
monsuns vertäut man das Schiff mit dem Bug nach Westen, so dafs dann eine
Darechfahrt zwischen der zweiten und dritten Reibe bleibt, durch welche bei
Nacht als Leitmarke die Deckpeilung der unter 4 und 5 genannten Leuchtfeuer
hindurehführt. Nach österreichischen Mittheilungen erhalten Kriegsschiffe im
Hafen von Colombo stets die äufsersten, nördlichsten Liegeplätze, selbst wenn
noch genug geschütztere Plätze frei sind. Die Wassertiefe auf den Liegeplätzen
schwankt zwischen 6 und 11m. Baggerungen sind im Gange.
Die gröfsten Schiffe, die den Hafen benutzten, waren der deutsche Reichs-
postdampfer „Königin Luise“ von 8,5 ın Tiefgang, 160 m Länge und 10566 Br.
Registertonnen Gröfse, und das britische Kriegsschiff „Powerful“ von 14200 t
Wasserverdrängung bei einem Tiefgang von 9,1 m.
Kaianlagen und Landungsbrücken sind vorhanden. Auf dem Kai befinden
sich 26 Haudkrähne von 5’ bis 15% Tragfähigkeit. Schienengleise führen . vom
Kai nach der Bahnstation. Eine Erweiterung der Kaianlagen und Kohlenlager
ist im Bau.
Docks und Reparaturen. Ein Trockendock von 183 m Länge auf den
Stapelklötzen, 25,9 m Einfahrtweite und 9,8 m Wasserstand auf der Schwelle bei
mittlerem Springtide-Hochwasser ist im Bau und soll 1903 fertiggestellt sein.
Das Fahrwasser nach diesem Dock soll auf 10,1 m Wassertiefe bei mittlerem
Springtide-Niedrigwasser gebracht werden. Eine Patenthelling von 61 m Schlitten-
länge, 15,2 m Breite und 1200 t Tragfähigkeit ist im Bau und soll. in‘ diesem
Jahre fertiggestellt werden. Die Ausführung von Reparaturen unternehmen die
„Colombo Iron Works“ (Walker, Sons, and Co.). Aufserdem sind zwei der
Regierung gehörige Werkstätten vorhanden.
Hafenordnung. Alle Schiffe im Hafen haben den vom Hafenmeister an-
gewiesenen Liegeplatz einzunehmen und müssen, wenn nöthig, auf dessen Befehl
einen anderen Liegeplatz einnehmen oder verholen. Nur in dringenden Fällen
dürfen Schiffe ohne Genehmigung]des. Hafenmeisters einen‘ anderen Liegeplatz
einnehmen oder verholen. | ;
Ballast, Asche oder Unrath darf im Hafen nur an Stellen mit mindestens
22 m Wasserstand über Bord geworfen werden.
Kein Schiff darf in der Hafeneinfahrt oder in dem Fahrwasser im Hafen
nach und von den Vertäutonnen ankern.