Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Mai 1901.
viereckigen grauen steinernen Thurme auf dem Glockenthurme in der Mitte
des Forts.
2. Ein rothes festes Feuer von 12 Sm Sichtweite brennt 17,1 m über
Hochwasser auf dem Kopfe des südlichen Wellenbrechers. Nach Berichten vom
Jahre 1897 soll dies Feuer bei hohem Seecgange nicht gezeigt werden.
3. Ein grünes festes Feuer brennt auf einem Gerüste auf dem nörd-
lichen Ende des nordwestlichen Wellenbrechers. ;
4. Ein grünes festes Feuer von 3 Sm Sichtweite brennt an einem
Maste 12,8 m über Hochwasser bei der Kohlenniederlage. -
5. Ein rothes festes Feuer von 3 Sm Sichtweite brennt 15,2 m über
Hochwasser an einem Maste, der von dem vorigen rw. S 6° W (mw. S!AW) etwa
1! Kblg. entfernt ist.
6. Drei grüne feste Feuer brennen auf dem Kopfe der Landungsbrücke
bei dem Hafenamte.
7. Ein rothes unterbrochenes Feuer, das alle 15 Sekunden 5 Sekunden
lang verdunkelt wird und 10 Sekunden sichtbar ist, brennt auf einem Feuerschiffe
bei dem Südwestende des im Bau befindlichen nordwestlichen Wellenbrechers,
Mit dem Fortschreiten des Baues wird das Feuerschiff weiter nach aufsen verlegt,
Die beiden Feuer unter 4 und 5 sind nur im Hafen sichtbar. Als Leit-
feuer in Eins gehalten, führen sie zwischen der zweiten und dritten Tonnenreihe
hindurch nach dem inneren Theile des Hafens.
Lootsenwesen, Die Lootsen sind dem Hafenmeister unterstellt, Lootsen-
zwang besteht für Handelsschiffe über 200t. Der Lootse kommt bei Tage mit
einem Ruderboote, das die englische Flagge im Bug führt, bei Nacht mit einer
Dampfbarkasse, auf der nach Angaben der Kapitäne v. Cöllen und Schmitt
zwei rothe Lichter übereinander, nach denen des Kapt. v. Bardeleben Blaufeuer
und weiß und rothes Topplicht gezeigt werden, etwa 1 Sm aufserhalb des
Wellenbrechers entgegen, nachts jedoch nur Dampfern, die Blaufeuer zeigen,
während Segelschiffe dann keinen Lootsen erhalten. Bei Tage kann man jeder-
zeit einen Lootsen erhalten; bei Nacht ist nur ein Lootse auf der Station am
Kopfe des südlichen Wellenbrechers,
Lootsensignale bei Nacht. Folgende Signale werden vom Lootsen-
wachtthurm in der Nähe des Signalmastes zu Colombo als Antwort auf Lootsen-
signale von Schiffen gemacht:
a) Ein starkes elektrisches Feuer, das ungefähr eine Minute lang ab-
wechselnd schnell aufeinanderfolgende rothe und weifse Blinke zeigt, bedeutet,
dafs der Nachtdienst thuende Lootse nicht beschäftigt ist und sich sofort auf das
signalisirende Schiff begeben wird,
b) Ein rothes Licht, etwa eine Minute lang gezeigt, bedeutet, dafs der Lootse
auf einem anderen Schiffe thätig ist und sobald als möglich herauskommen wird,
c) Ein weifses Blinkfeuer von etwa zwei Minuten Dauer bedeutet, dafs
ein Schiff entweder weit genug aufserhalb des Hafens ankern oder bis Tages-
anbruch in Fahrt bleiben soll. .
Lootsengeld beträgt ein- und auslaufend für Schiffe von 200 bis 399 t
15 Rs., von 400 bis 599t 20 Rs., von 600 bis 799 t 25 Rs., von 800 t und mehr
30 Rs. KEin- oder auslaufend ist außerdem, wenn der Lootse zwischen 6 Uhr
nachmittags und 6 Uhr vormittags an Bord kommt, noch 15 Rs. zu zahlen.
Schleppdampfer sind nicht vorhanden, nur einige Dampfbarkassen, für
deren Hülfe keine feste Taxe besteht.
Bergungsdampfer sind nicht vorhanden, jedoch stehen Taucher, Prähme,
Hebezeug und Pumpen in beschränkter Anzahl zur Verfügung.
Quarantäne. Alle in den Hafen einlaufenden Schiffe haben, falls sie
keinen Arzt an Bord haben, das Quarantänesignal zu zeigen, bis sie vom Hafen-
arzte freigegeben werden. Schiffe in Quarantäne dürfen nur mit Erlaubniß des
Hafenarztes in den Hafen kommen und dort liegen, sonst müssen sie auf dem
Quarantäne-Ankerplatze auf der Aufsenrhede ankern. Solche Schiffe haben bei
Tage die Quarantäneflagge im Vortopp, bei Nacht ein rothes Licht 1,8 m über
einem weifßsen an bestsichtbarer Stelle zu zeigen.
Zollbehandlung. Einlaufende Schiffe müssen sofort der Zollbehörde und
dem Hafenamte gemeldet werden. Ein Ladungsmanifest genügt, Passagierliste
jest dem Hafenamte zu übergeben.
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