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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 29 (1901)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April 1901. 
Als dann die Depression im Osten und auch das Hochdruckgebiet im 
Westen ihren Einflufs verloren, trat eine bis zum 15. währende veränderliche 
ziemlich gleichmäfsige Druckvertheilung über Centralenropa ein, die leichte 
wechselnde Winde und tägliche Niederschläge, wenn auch theilweise an einigen 
Tagen heiteres Wetter herbeiführte. Im Laufe des 15. stellte sich wieder das 
vom Ozean über Kontinentaleuropa ausgedehnte Hochdruckgebiet her gegenüber 
Depressionen im Süden und im Norden. Das Maximum breitete sich jedoch über 
Skandinavien aus und drängte einen Theil der Depression von Skandinavien zu- 
nächst südwärts nach Norddeutschland, so dafs am 17. an der westdeutschen 
Küste die aufgeführten stürmischen Nordostwinde hervorgerufen wurden, Diese 
Theildepression schritt am 18. rasch nach Südeuropa, während sich ein Rücken 
hohen Druckes, von den Britischen Inseln nach Finnland reichend, herstellte; 
bei nordöstlichen Winden traten an diesen Tagen meist Niederschläge auf. 
Nachdem am 19. und 20, über Centraleuropa wieder hoher ziemlich gleich- 
mäßig vertheilter Luftdruck und veränderliche leichte Winde bestanden hatten, 
stellte sich am 21. abends das vom Ozean aus über Kontinentaleuropa aus- 
zebreitete Hochdruckgebiet wieder her. Dieses Hochdruckgebiet verlagerte sich 
aber rasch südwärts, während die Depression über Nordeuropa ihren Einflufs bis 
nach den Alpen ausdehnte. Eine längs der Küste ostwärts schreitende Ausbuchtung 
der Depression rief am 22. steife südwestliche Winde an der mittleren Ostsee 
hervor. Kin nachfolgendes tiefes Minimum verursachte am 23,, von Mittel- 
skandinavien nach dem Finnischen Busen dringend, an der ganzen Küste stürmische 
rechtdrehende Winde aus westlichen Richtungen, und kaum dafs diese Winde 
etwas abgeflaut und etwas zurückgedreht waren, brachte eine Randbildung auf 
der Rückseite der Depression, ein in südlicher Richtung durch die Ostsee 
achreitender Ausläufer, der Ostsee-Küste am 25. nochmals stürmische recht- 
drehende Winde aus westlichen Richtungen. Niederschläge über dem ganzen 
Gebiete charakterisirten diese Tage vom 21. bis 24, 
Die letzten Tage des Monats führten eine ganz veränderte Wetterlage 
herbei, indem sich niedriger Luftdruck vom Ozean über Nord- und Kontinental- 
auropa ausdehnte, gegenüber einem Hochdruckgebiet über Südosteuropa mit 
zinem Kern über Südrussland. Winde aus südlichen Richtungen brachten Er- 
wärmung, so daß der fast ununterbrochene Frost an der Küste ein Ende nahm 
and zunächst an der Nordsee in der Nacht vom 26. zum 27., an der Ostsee in 
der folgenden keine Frosttemperaturen mehr beobachtet wurden. Blieben die 
Niederschläge am 25. und 26. auf das Gebiet westlich der Elbe beschränkt, so 
traten diese an den beiden letzten Tagen des Monats wieder an der ganzen 
Küste auf, und es herrschte, mit Ausnahme des am 25. an der Ostsee heiteren 
Tages, vorwiegend trübes, am 26. ostwärts bis Rügen nebeliges Wetter, 
Buchanzeige. 
Instruktion für die Prüfung von Schiffspositions-Laternen. Herausgegeben von 
der Deutschen Seewarte. Hamburg 1901, 
Durch das Inkraftreten der neuen „Kaiserlichen Verordnung zur Verhütung des Zusammen- 
;tofsens der Schiffe auf See“ vom 9. Mai 1897 ist eine neue Instruktion für die Prüfung von Schiffs- 
positions-Laternen nothwendig geworden, und wird damit die alte, welche als Sonderabdruck aus den 
„Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie“, Heft VI, 1895, erschienen ist, aufgehoben. 
Die neue Kaiserliche Verordnung bestimmt, dafs die Seitenlaternen von Dampffahrzeugen 
anter 113 cbm Brutto-Raumgehalt nur eine Sichtweite von mindestens 1 Sm, die Topplaternen eine 
solche von mindestens 2 Sın zu haben brauchen. Ebenso ist in Artikel 4 dieser Verordnung für die 
rothen Laternen für nicht manövrirfähige Schiffe eine Sichtweite von mindestens 2 Sm festgesetzt. 
Ferner sind durch die im Anhange dieser Instruktion abgedruckte Kaiserliche Verordnung „über 
die Abblendung der Seitenlichter und die Einrichtung der Fositionslaternen auf Seeschiffen“ vom 
16. Oktober 1900 bestimmte Vorschriften über die Abblendung der Positionslaternen und deren Ein- 
richtung gegeben. Es wird noch mehr wie früher auf den grofsen Vortheil der geschliffenen Linsen 
hingewiesen. Neu bestimmt ist, dafs bei Topplaternen Reflektoren nicht verwendet werden sollen; 
ebenso nicht beim Gebrauch von elektrischem Licht. Im Uebrigen ist der Modus der Prüfung der- 
selbe geblieben, nur wurde ihm in einigen Theilen eine präcisere Fassung geg eben. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn 
Königliche Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei 
Berlin SW, Kochstralse 68—71,
	        
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