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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 29 (1901)

150 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April 1901. 
jaubnifs oder Befehl des Hafenmeisters einen sicheren Liegeplatz aufsuchen, doch 
mufs dem Hafenmeister sobald als möglich Meldung davon gemacht werden. 
Jedes Schiff, das nach Moji bestimmt ist, mufs, wenn es, von Westen 
kommend, sich dem Mutsure - Leuchtthurm auf der Insel Rokuren nähert, seine 
Nationalflagge und sein Namensignal hissen; es erhält daun vom Hafenmeister 
seinen Ankerplatz zugetheilt. Bei schlechtem Wetter bezeichnet der Hafenmeister 
den Ankerplatz für das betreffende Schiff durch ein Signal, das an der Raa des 
Signalmastes gehifst wird, der in der Nähe des Mutsure - Leuchtthurmes steht. 
Jedes nach Moji bestimmte Schiff muls, wenn es, von Osten kommend, sich dem 
Hesaki- (Isaki-) Leuchtthurm nähert, seine Nationalflagge und sein Namensignal 
hissen; es erhält dann vom Hafenmeister seinen Ankerplatz zugetheilt. Bei 
zchlechtem Wetter bezeichnet der Hafenmeister den Ankerplatz durch ein Signal, 
jas an der Raa des Signalmastes in der Nähe des Hesaki-Leuchtthurmes gehilst 
wird. Schiffe unter 800 Registertonnen Größe dürfen im zweiten und dritten 
Bezirk des Hafens ohne hesondere Anweisung des Hafenmeisters ankern. 
Hafensignale zur Bezeichnung des Ankerplatzes: 
Flagge H: ankere auf passendem und klarem Platze im ersten Bezirk, 
Flagge J: ankere auf irgend einem klaren Platze im zweiten Bezirk, 
Flagge K: ankere auf einem klaren Platze im zweiten Bezirk östlich 
von der Linie, die von der rothen nordöstlichen Tonne der 
Moji-Bank nach rw. Süd läuft, 
ankere auf einem klaren Platz im zweiten Bezirk östlich 
von einer Linie, die von der schwarz und weiß gestreiften 
südwestlichen Moji-Tonne nach rw. Süd läuft, 
Flagge R: aukere auf einem klaren Platz im zweiten Bezirk östlich von 
einer Linie, die NNW von Schirakisaki läuft, 
Flagge T: ankere auf einem klaren Platz im dritten Bezirk. 
Schiffe, die nach Moji bestimmt sind und Sprengladung oder leicht ent- 
zündliche Stoffe oder eine ansteckende Krankheit an Bord haben, müssen, wenn 
sie sich, von Westen kommend, dem Mutsure-Leuchtthurm auf der Insel Rokuren 
nähern, im ersteren Falle bei Tage die Flagge B im Voriopp und nachts eine 
rothe Laterne an derselben Stelle hissen; im letzteren Falle müssen sie bei Tage 
die gelbe Quarantäneflagge und nachts ein rothes und ein weifßses Licht unter- 
einander im Vortopp hissen. Diese Schiffe müssen beim Mutsure - Leuchtthurm 
auf die Anordnungen des Hafenmeisters wegen des Ankerplatzes warten. 
Kein Schiff, außer den hierunter genannten, darf in der Zeit zwischen 
Sonnenuntergang und Sonnenaufgang in den Hafen einlaufen, Regelmäfsig laufende 
Postdampfer und Fahrzeuge unter 800 Registertonnen dürfen jederzeit in den 
Hafen einlaufen und im zweiten oder dritten Bezirk ankern. Der Gebrauch von 
Fischernetzen im gewöhnlichen Fahrwasser der Schiffe innerhalb des Hafens ist 
streng verboten. 
Die Hafengrenzen liegen zwischen zwei Linien, von denen die eine die 
Huk Moji Saki mit einem Punkt verbindet, der 4 Kblg. rw. NW von Schirakisaki 
liegt, während die andere von dem zuletzt genannten Punkt aus nach der Küste 
jäuft, die sie in der Nähe des Dorfes Komoriye trifft; die zuletzt genannte Linie 
wird durch die Deckpeilung zweier weifser Pfähle mit dreieckigen Toppzeichen 
bezeichnet. 
Zusatz. So lange die Telephonverbindung zwischen Moji, Mutsure und 
Hesaki noch nicht fertiggestellt ist, erhalten die nach Moji hestimmten Schiffe an 
folgendeu Plätzen das Signal für ihren Ankerplatz: 
Die von Westen kommenden Schiffe von einer Signalstelle, die 4'/a Kblg. 
südwestlich von Schirakisaki liegt; die von Osten kommenden Schiffe von einer 
Signalstelle bei Miyojinbana in der Nähe der Huk Moji Saki. 
Warnung. Schiffsführer und Lootsen werden davor gewarnt, mit dem 
Strom durch die vor Anker liegenden Schiffe hindurch zu dampfen oder zu segeln 
sowie auch davor, in der Nähe anderer Schiffe zu ankern, wenn sie mit dem 
Strom einlaufen, weil Beides besonders bei Springtide sehr gefährlich ist. 
Hafenunkosten ungefähr wie in Simonoseki. Lootsengeld 15 Yen. 
Leichtergeld und Kulilohn 11 bis 15 sen die Tonne. Einklarirung 22 Yen. Kein 
Tonnengeld, 
Flagge L:
	        
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