accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 29 (1901)

120 
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, März 1901. 
weiter landwärts nicht ünter 8,2 m Wasser gelothet. Das Schiff lag während 
seines ganzen Aufenthaltes vom 18. bis 20. August 1900 auf Süd- bis SWzW- 
Kursen. Auf SW'/2W-Kurs wurden vor 64m (35 Faden) Kette gepeilt: Nord- 
westhuk der Callo-Insel S 40° W, Südosthuk derselben Insel S 31° W, Callo-Huk 
522° W, derghöchste gelbe Abhang S33°O, etwa !/2 Sm entfernt, der Callo zu- 
nächst liegende Abhang S61°O, etwa 4 Kblg. entfernt, das südlichste Haus von 
Callo mit rothem Dach N 71°O, das Haus des Hafenkapitäns N 67°0 und die 
Mitte des nördlich von Callo gelegenen Dorfes N 33°O (siehe Tafel 6). 
Auskunft für den Schiffsyerkehr, Die ankommenden Schiffe werden 
durch den Hafenkapitän empfangen. Gesundheitspafs, Proviant-, Passagier- und 
Mannschaftsliste sowie drei Ladungsmanifeste werden verlangt. Die Ladung wird 
in Kanoes von 2 bis 3!/2 t Tragfähigkeit längsseit gebracht; sje ist meist nals, 
da die Kanoes durch die Brandung gehen. Es können 100 bis 120 t Ladung 
täglich verschifft werden. In der Zeit von Niedrigwasser bis zu halber Fluth 
können Schiffsboote südöstlich vom Ankerplatze am Strande zwischen den beiden 
gelben Abhängen landen. Eine schmale Durchfahrt führt zwischen den vor- 
gelagerten Klippen hindurch. Von diesem Landungsplatze ist Callo etwa 
"/s Stunde entfernt. Bei Hochwasser ist der Strand unter dem Callo zunächst 
liegenden Abhange unpassirbar. Im Allgemeinen wird jedoch der Verkehr mit 
dem Lande durch Kanoes vermittelt. Bei hoher Dünung ist die Landung nicht 
ungefährlich und selten, ohne nal zu werden, ausführbar. 
Fleisch und Früchte sind zu haben. Ersteres kommt von Jipijapa, wohin 
telegraphische Verbindung ist, und kostet etwa 50 bis 60 Pfg. das spanische 
Pfund. Trinkwasser kann man nöthigenfalls selbst aus dem Flüfschen holen, da 
es sonst zu theuer werden würde. 
Nachtrag zu „Sydney“. 
Im Anschlufs an die im Heft II des Jahrganges 1899 der „Annalen der 
Hydrographie etc.“, Seite 51 ff., gegebene Beschreibung von Sydney übersendet 
der Kaiserliche Vice-Konsul in Sydney, Herr H. Grunow, einen Bericht, dem 
Nachstehendes entnommen wird: 
Lootsenwesen. Lootsenfahrzeuge unter Segel führen ein weißes Topp- 
licht, solche unter Dampf aufserdem ein rothes Licht unterhalb des weißen. Das 
Lootsengeld beträgt ıür Schiffe, die den Hafen in Ballast, oder als Noth-, Schutz- 
oder Ordrehafen anlaufen, und für Schiffe, die zur Ausbesserung oder zwecks 
Kohlenergänzung, aber nur dazu, den Hafen besuchen, 1 d die Registertonne; 
Schiffe, die docken wollen, zahlen einlaufend 1 d, auslaufend 2 d die Register- 
tonne, alle anderen Schiffe beim Kinlaufen oder Auslaufen 2 d die Registertonne, 
Hafenanlagen, Alle Kaie und Landungsbrücken an der östlichen Seite 
des Darling-Hafens und zwischen Miller’s- und Dawe’s-Huk hat die Regierung 
angekauft. Grofse Neuanlagen von Kaien, Landungsbrücken und Schuppen 
werden geplant. 
MHafenabgaben. Vollbeladene Schiffe, die die gesammte Ladung löschen, 
zahlen '/4 d die Tonne für jeden Tag nach Ablauf der Freiliegetage; vollbeladene, 
die nur einen Theil derselben löschen, oder theilweise beladene Schiffe, die ihre 
Ladung ganz oder theilweise löschen, zahlen !/s d die Tonne für jeden Tag nach 
Ablauf der Freiliegezeit. Für diese Schiffe werden Freiliegetage bewilligt im 
Verhältnifs zu den Freiliegetagen, die ihnen, wenn voll beladen, zukommen 
würden. Als volle Ladung wird dafür bei Dampfern der Brutto-, bei Segel- 
schiffen 1'/a des Netto-Raumgehaltes in Anrechnung gebracht. 
Mafenordnung. Verholen im Hafen darf nur mit Hülfe eines staatlichen 
Lootsen geschehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.