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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, März 1901.
weiter landwärts nicht ünter 8,2 m Wasser gelothet. Das Schiff lag während
seines ganzen Aufenthaltes vom 18. bis 20. August 1900 auf Süd- bis SWzW-
Kursen. Auf SW'/2W-Kurs wurden vor 64m (35 Faden) Kette gepeilt: Nord-
westhuk der Callo-Insel S 40° W, Südosthuk derselben Insel S 31° W, Callo-Huk
522° W, derghöchste gelbe Abhang S33°O, etwa !/2 Sm entfernt, der Callo zu-
nächst liegende Abhang S61°O, etwa 4 Kblg. entfernt, das südlichste Haus von
Callo mit rothem Dach N 71°O, das Haus des Hafenkapitäns N 67°0 und die
Mitte des nördlich von Callo gelegenen Dorfes N 33°O (siehe Tafel 6).
Auskunft für den Schiffsyerkehr, Die ankommenden Schiffe werden
durch den Hafenkapitän empfangen. Gesundheitspafs, Proviant-, Passagier- und
Mannschaftsliste sowie drei Ladungsmanifeste werden verlangt. Die Ladung wird
in Kanoes von 2 bis 3!/2 t Tragfähigkeit längsseit gebracht; sje ist meist nals,
da die Kanoes durch die Brandung gehen. Es können 100 bis 120 t Ladung
täglich verschifft werden. In der Zeit von Niedrigwasser bis zu halber Fluth
können Schiffsboote südöstlich vom Ankerplatze am Strande zwischen den beiden
gelben Abhängen landen. Eine schmale Durchfahrt führt zwischen den vor-
gelagerten Klippen hindurch. Von diesem Landungsplatze ist Callo etwa
"/s Stunde entfernt. Bei Hochwasser ist der Strand unter dem Callo zunächst
liegenden Abhange unpassirbar. Im Allgemeinen wird jedoch der Verkehr mit
dem Lande durch Kanoes vermittelt. Bei hoher Dünung ist die Landung nicht
ungefährlich und selten, ohne nal zu werden, ausführbar.
Fleisch und Früchte sind zu haben. Ersteres kommt von Jipijapa, wohin
telegraphische Verbindung ist, und kostet etwa 50 bis 60 Pfg. das spanische
Pfund. Trinkwasser kann man nöthigenfalls selbst aus dem Flüfschen holen, da
es sonst zu theuer werden würde.
Nachtrag zu „Sydney“.
Im Anschlufs an die im Heft II des Jahrganges 1899 der „Annalen der
Hydrographie etc.“, Seite 51 ff., gegebene Beschreibung von Sydney übersendet
der Kaiserliche Vice-Konsul in Sydney, Herr H. Grunow, einen Bericht, dem
Nachstehendes entnommen wird:
Lootsenwesen. Lootsenfahrzeuge unter Segel führen ein weißes Topp-
licht, solche unter Dampf aufserdem ein rothes Licht unterhalb des weißen. Das
Lootsengeld beträgt ıür Schiffe, die den Hafen in Ballast, oder als Noth-, Schutz-
oder Ordrehafen anlaufen, und für Schiffe, die zur Ausbesserung oder zwecks
Kohlenergänzung, aber nur dazu, den Hafen besuchen, 1 d die Registertonne;
Schiffe, die docken wollen, zahlen einlaufend 1 d, auslaufend 2 d die Register-
tonne, alle anderen Schiffe beim Kinlaufen oder Auslaufen 2 d die Registertonne,
Hafenanlagen, Alle Kaie und Landungsbrücken an der östlichen Seite
des Darling-Hafens und zwischen Miller’s- und Dawe’s-Huk hat die Regierung
angekauft. Grofse Neuanlagen von Kaien, Landungsbrücken und Schuppen
werden geplant.
MHafenabgaben. Vollbeladene Schiffe, die die gesammte Ladung löschen,
zahlen '/4 d die Tonne für jeden Tag nach Ablauf der Freiliegetage; vollbeladene,
die nur einen Theil derselben löschen, oder theilweise beladene Schiffe, die ihre
Ladung ganz oder theilweise löschen, zahlen !/s d die Tonne für jeden Tag nach
Ablauf der Freiliegezeit. Für diese Schiffe werden Freiliegetage bewilligt im
Verhältnifs zu den Freiliegetagen, die ihnen, wenn voll beladen, zukommen
würden. Als volle Ladung wird dafür bei Dampfern der Brutto-, bei Segel-
schiffen 1'/a des Netto-Raumgehaltes in Anrechnung gebracht.
Mafenordnung. Verholen im Hafen darf nur mit Hülfe eines staatlichen
Lootsen geschehen.