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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 29 (1901)

Meyer, H.: Kapstadt. 
im Mittel über den Klötzen 7,3 m Wasser. Das gröfste bis zum Jahre 1900 ge- 
dockte Schiff war der englische Dampfer „Norman“ von 149,3 m Länge, 16,1 m 
Breite, 7,2 m Tiefgang und 7537 t Raumgehalt. 
Die Patenthelling hat 56,2 m Schlittenlänge, 
Die Dockkosten betragen für Schiffe von 400 und mehr Registertonnen 
Raumgehalt 2sh 6d für jede Brutto-Registertonne, für kleinere Schiffe mufs ein 
besonderer Vertrag abgeschlossen werden, Ferner für jeden Tag oder Theil 
eines Tages, die man aufser den beiden Tagen des Ein- und Ausdockens benutzt, 
für die erstgenannte Klasse von Schiffen 6d die Registertonne mehr. 
Für die Benutzung der Patenthelling sind zu zahlen 2 sh 6d für die 
Brutto-Registertonne, mindestens aber 5 £ für kleine Schiffe, für das Aufschleppen 
und Herunterlassen, sowie für jeden Tag der Benutzung von Schiffen bis zu 
250% Größe 6 £, von gröfseren Schiffen 6 d für die Brutto-Registertonne, 
Hafenkosten. Für die Benutzung des Hafenbeckens und der Hafen- 
anlagen hat jedes Schiff 6 pence für die Brutto-Registertonne sowie für jede 
Tonne Decksladung, die es anbringt oder einnimmt, zu zahleh, und zwar bis zu 
einem Aufenthalt von. 21 "Tagen einschließlich des Tages der Ankunft und des 
Abganges. Für jeden Tag oder Theil eines Tages wird ein Zuschlag erhoben 
von !/a pence für jede Tonne Raumgehalt, Schiffe, die innerhalb 40 Tagen, vom 
Tage der ersten Ankunft an gerechnet, den Hafen wieder anlaufen, zahlen für 
den Anfenthalt von einer Woche oder Theil einer Woche 3 pence und, wenn 
sie sich länger als eine Woche aufhalten, 6 pence für jede Tonne, wie oben an- 
gegeben. Schiffe, die den Hafen nur wegen Ausrüstung anlaufen, zahlen ’ent- 
weder 2 pence die "Tonne für die ersten 24 Stunden und 1 pence für jede fol- 
genden 12 Stunden oder, falls ihr Aufenthalt länger dauert, höchstens 4 pence 
die Tonne. Ostwärts bestimmte Schiffe, die hier, ohne zu löschen, Ladung ein- 
nehmen und sich nicht länger als zwei Tage aufhalten, zahlen ebenfalls nur 
4 pence die Tonne. Bei Dampfern wird der Raum für Kessel, Maschinen und 
Bunker in Abzug gebracht. 
Sandballast kostet frei an Bord 3 sh, Steinballast 5sh die Tonne, 
Wasser kostet längsseit auf der Rhede oder im Hafen aus der Leitung 
3 sh für 200 Gallonen, 
Das Löschen und Laden geht ziemlich schnell; beides wird von Stauern 
besorgt. Gebühren für Benutzung der Dampfkrähne sind von der Ladung zu 
bezahlen. 
Schiffsausrüstung aller Art ist stets vorräthig, doch ist fast Alles sehr 
theuer. Kohlen sind gewöhnlich mehr als 10000 £ vorräthig; sie werden in 
Säcken an Bord gebracht, falls das Schiff am Kai liegt, wenn auf der Rhede, in 
Leichtern längsseit des Schiffes. Bei starken Nordwest- und Südostwinden ist es 
schwierig, an den beiden Kohlenbrücken zu löschen oder zu laden. 
Auskunft für den Schiffsverkehr. Das Kaiserlich deutsche Konsulat 
befindet sich aın Greenmarket Square. Ein Agent des Germanischen Lloyd sowie 
Vertreter von Seeversicherungs-Gesellschaften sind am Orte vorhanden, ebenfalls 
Agenten für die Kapstadt anlaufenden deutschen Dampfer-Gesellschaften. Deutsche 
Schiffsmakler und Schiffshändler sind dort jedoch nicht ansässig. Es giebt vier 
Banken in der Stadt. Seemannsheim, Krankenhäuser, öffentliche Badeanstalten 
und Volksbibliotheken befinden sich dort. 
Ein Zeitsignal wird täglich gegeben. Ein Ball fällt um 1*30" Kap- 
Zeit, welches 0" 0” 0° mittlerer Greenwich-Zeit entspricht, vom Flaggenmasie am 
Alfred-Dock aus einer Höhe von 14,3 m über Hochwasser oder 11,0 m über dem 
Erdboden. Gleichzeitig fällt ein Kanonenschufs von der Imhoff-Batterie, See- 
karten und nautische Bücher sind stets zu haben, auch sind Vorrichtungen vor- 
handen zur Prüfung von nautischen und meteorologischen Instrumenten, wie auch 
zur Bestimmung der Deviation der Kompasse. Desertionen von deutschen Schiffs- 
leuten kamen vor in den Jahren 1896 21, 1897 36 und 1898 ebenfalls 36, 
Ueber Wind- und Wetterverhältnisse siehe „Segelhandbuch für den 
Atlantischen Ozean“, 1I. Auflage, Seite 73 und 253, sowie „Segelhandbuch für 
den Indischen Ozean“, Seite 72 und 303. 
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