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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

Der Kanton-Fluls. 
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Der Ankerplatz von Whampoa, der hauptsächlich von Segelschiffen 
benutzt wird, hat nach der Hafenordnung folgende Grenzen: Die Ostgrenze bildet 
die Verbindungslinie zwischen der Nordwesthuk der Flat-Insel No. 3 und dem 
Hügel am Ostende der Louisa-Insel, die Westgrenze die Verbindungslinie 
zwischen der Gully-Huk an der Südseite der amerikanischen Flufsstrecke und 
einem Flufßsarm an ihrer Nordseite und die Nordgrenze eine Linie, die sich von 
der Sulphur-Huk in Ostnordost-Richtung nach dem Nordufer des Flusses erstreckt. 
Der allgemeine Ankerplatz befindet sich zwischen dem Zollhulk und der oben 
genannten Ostgrenze, während der Raum zwischen dem Hulk und der West- 
grenze des Ankerplatzes nur für Kriegsschiffe, Dampfer oder Segelschiffe, die 
auflegen oder docken wollen, und für Schiffe mit Holzladung bestimmt ist. Das 
Fahrwasser für alle den Ankerplatz passirenden Schiffe führt innerhalb einer 
Entfernung von 130 m vom Südufer längs; in diesem Raum darf kein Schiff 
ankern oder festmachen. Ankommende Segelschiffe müssen vor der unteren 
oder Ostgrenze des Ankerplatzes warten, bis ihnen der Hafenmeister einen Platz 
angewiesen hat. Dieser Platz darf ohne schriftliche Erlaubnifs des Hafenmeisters 
nicht verlassen werden. Mit dem Fluthstrom aufkommende Schiffe müssen erst 
mit dem Bug auf die Fluth schwojen, ehe sie ihren Platz einnehmen. Dampfer 
und im Schlepptau aufkommende Segelschiffe können sofort bis zu den Vertäu- 
tonnen oder auf den oberen Ankerplatz weiter fahren, müssen jedoch nöthigen- 
falls auf Verlangen des Hafenmeisters ihren Platz wechseln. Segelschiffe müssen 
mit 82 m (45 Faden) Kette für den Fluthanker und 55 m (30 Faden) für den 
Ebbanker vertäuen und die Ketten klar halten. Schiffe mit feuergefährlicher 
Ladung müssen eine rothe Flagge zeigen und 1 Sm unterhalb der Ostgrenze 
ankern, bis der Hafenmeister in Verbindung mit dem Schiffsführer getreten ist. 
Gezeiten bei .Whampoa werden durch die tägliche Ungleichheit be- 
einflufst. 
Hafenzeit 
Mittlere Fluthhöhe 
Monat 
Januar . 
Februar 
März . 
April . 
Mai. . 
Juni. . 
Juli. . 
August, . 
September . 
Oktober . 
November, . 
Dezember. . 
. 
tags 
zh 300 p 
2b 200 p 
ab 20m p 
>» 0mp 
‚b 30m pp 
X 10m p 
: 0m=p 
4 omp 
2 20 p 
h 20m 
ıb 40mp 
2ı 0m 
nachts 
‚bh 10m3 
h 403 
‘h 0m3 
h 1098 
h 20ma 
20m 3 
. 30m a 
h 20m a 
h 10a 
ı 5008 
‚b 30m 8 
ib 209m 
l 
tags | nachts 
2,0 m 
2,0 m 
21m 
7,3 m 
7m 
8m 
2,7 m 
2,7 m 
2,6 m 
2,4 m 
2,4 m 
a.1m 
2,6 m 
2,5 m 
?,4 m 
?4 m 
>4m 
?4 m 
2,1 m 
22m 
2,2 m 
2,4m 
2,6 m 
27m 
Bei dem Zollhause von Whampoa sind zwei Pegel vorhanden, von denen 
der eine die Wassertiefe auf der Zweiten Barre, der andere die auf der Honan- 
Barre (Honan Spit) anzeigt. 
Signalstation befindet sich auf der Danes-Insel. 
Hafenanlagen. Die in Whampoa befindlichen Dockanlagen und die dazu 
gehörigen Werkstätten sind in den Besitz der chinesischen Regierung über- 
zegangen und stehen ausschliefslich den der Regierung gehörigen Schiffen zur 
Verfügung. Nach dem Bericht des Kaiserlich deutschen Konsulats in Kanton 
sind dieselben in unbrauchbarem Zustande. 
Das Fahrwasser von Whampoa nach Kanton ist nur von Fahrzeugen 
von 3 bis höchstens 3'/s m Tiefgang zu benutzen; mit dem Fahrwasser nicht 
Vertraute müssen einen Lootsen nehmen. Gröfsere nach Kanton bestimmte 
Schiffe benutzen stets die Blenheim-Durchfahrt.
	        
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