Der Kanton-Fluls.
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Der Ankerplatz von Whampoa, der hauptsächlich von Segelschiffen
benutzt wird, hat nach der Hafenordnung folgende Grenzen: Die Ostgrenze bildet
die Verbindungslinie zwischen der Nordwesthuk der Flat-Insel No. 3 und dem
Hügel am Ostende der Louisa-Insel, die Westgrenze die Verbindungslinie
zwischen der Gully-Huk an der Südseite der amerikanischen Flufsstrecke und
einem Flufßsarm an ihrer Nordseite und die Nordgrenze eine Linie, die sich von
der Sulphur-Huk in Ostnordost-Richtung nach dem Nordufer des Flusses erstreckt.
Der allgemeine Ankerplatz befindet sich zwischen dem Zollhulk und der oben
genannten Ostgrenze, während der Raum zwischen dem Hulk und der West-
grenze des Ankerplatzes nur für Kriegsschiffe, Dampfer oder Segelschiffe, die
auflegen oder docken wollen, und für Schiffe mit Holzladung bestimmt ist. Das
Fahrwasser für alle den Ankerplatz passirenden Schiffe führt innerhalb einer
Entfernung von 130 m vom Südufer längs; in diesem Raum darf kein Schiff
ankern oder festmachen. Ankommende Segelschiffe müssen vor der unteren
oder Ostgrenze des Ankerplatzes warten, bis ihnen der Hafenmeister einen Platz
angewiesen hat. Dieser Platz darf ohne schriftliche Erlaubnifs des Hafenmeisters
nicht verlassen werden. Mit dem Fluthstrom aufkommende Schiffe müssen erst
mit dem Bug auf die Fluth schwojen, ehe sie ihren Platz einnehmen. Dampfer
und im Schlepptau aufkommende Segelschiffe können sofort bis zu den Vertäu-
tonnen oder auf den oberen Ankerplatz weiter fahren, müssen jedoch nöthigen-
falls auf Verlangen des Hafenmeisters ihren Platz wechseln. Segelschiffe müssen
mit 82 m (45 Faden) Kette für den Fluthanker und 55 m (30 Faden) für den
Ebbanker vertäuen und die Ketten klar halten. Schiffe mit feuergefährlicher
Ladung müssen eine rothe Flagge zeigen und 1 Sm unterhalb der Ostgrenze
ankern, bis der Hafenmeister in Verbindung mit dem Schiffsführer getreten ist.
Gezeiten bei .Whampoa werden durch die tägliche Ungleichheit be-
einflufst.
Hafenzeit
Mittlere Fluthhöhe
Monat
Januar .
Februar
März .
April .
Mai. .
Juni. .
Juli. .
August, .
September .
Oktober .
November, .
Dezember. .
.
tags
zh 300 p
2b 200 p
ab 20m p
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nachts
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l
tags | nachts
2,0 m
2,0 m
21m
7,3 m
7m
8m
2,7 m
2,7 m
2,6 m
2,4 m
2,4 m
a.1m
2,6 m
2,5 m
?,4 m
?4 m
>4m
?4 m
2,1 m
22m
2,2 m
2,4m
2,6 m
27m
Bei dem Zollhause von Whampoa sind zwei Pegel vorhanden, von denen
der eine die Wassertiefe auf der Zweiten Barre, der andere die auf der Honan-
Barre (Honan Spit) anzeigt.
Signalstation befindet sich auf der Danes-Insel.
Hafenanlagen. Die in Whampoa befindlichen Dockanlagen und die dazu
gehörigen Werkstätten sind in den Besitz der chinesischen Regierung über-
zegangen und stehen ausschliefslich den der Regierung gehörigen Schiffen zur
Verfügung. Nach dem Bericht des Kaiserlich deutschen Konsulats in Kanton
sind dieselben in unbrauchbarem Zustande.
Das Fahrwasser von Whampoa nach Kanton ist nur von Fahrzeugen
von 3 bis höchstens 3'/s m Tiefgang zu benutzen; mit dem Fahrwasser nicht
Vertraute müssen einen Lootsen nehmen. Gröfsere nach Kanton bestimmte
Schiffe benutzen stets die Blenheim-Durchfahrt.