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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

38 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, November 1900. 
Kriegsschiffe reicht bis zu einer Linie, die in Nordrichtung vom Lupan-Tempel 
auf Honan nach dem gegenüberliegenden Ufer sich erstreckt. Der Ankerplatz 
für aufliegende Schiffe reicht von der obengenannten Südgrenze bis zu einer 
Linie, die in Westrichtung von der Nordwesthuk von Honan nach dem gegen- 
äberliegenden Ufer läuft. Die Ankerplätze für Dschunken, Flufsdampfer u. s. w. 
schliefsen sich nach Osten zu an die Ostgrenze des Ankerplatzes für Kriegsschiffe an. 
Leuchtfeuer, Näheren Aufschlufs über die Befeuerung des Kanton-Flusses 
giebt das Leuchtfeuer-Verzeichnifs, Heft VIII. 
Lootsenwesen. Die Anzahl der von der Behörde angestellten Lootsen für 
den Kanton-Flufs darf, abgesehen von den Lootsenlehrlingen, von denen jeder 
Lootse einen halten kann, 15 nicht übersteigen. Der Lootse ist für seinen Lehr- 
ling verantwortlich. Die innere Grenze des Lootsengrundes ist eine Linie, die 
eben unterhalb der Belcher-Insel quer über den Flufs läuft. Als äufsere Grenze 
für Schiffe, welche die Lantau- oder die grofse Westdurchfahrt benutzen, ist 
eine Linie, die in Ost-Richtung vom Macao-Leuchtfeuer nach der Lantau-Insel 
läuft und für Schiffe, welche den Kap Sing Mun-Pafls benutzen, eine Linie, die 
in Ost—West-Richtung die Green-Insel bei Hongkong durchschneidet oder die 
sich nördlich vom Victoria Peak nach dem Festlande erstreckt. Die Lootsen- 
boote führen eine in der oberen Hälfte grüne, in der unteren gelbe Flagge und 
im Grofssegel und am Heck aufser ihrer Nummer die Aufschrift „Licensed 
Pilot Boat“. 
Lootsengeld für Schiffe von See, von Macao oder Hongkong nach 
Whampoa und umgekehrt: 
Dampfer von 1,8 bis 3,0 m Tiefgang 12,50 $ 
„ von über 3,0 „ 5,5 » 25,00 
’ » 55 „ 61 * 30,00 „ 
» „2 61» 67, » 40,00, 
» » 6,7 70 » 50,00 , 
+ 710 x 60,00 . 
Segler 0,05 $ p. Reg.-T. 
Von Whampoa nach oder von Kanton: 
Dampfer unter 3,7 m Tiefgang 10,00 $ Segler 0,03 $ p. Reg.-T, 
von 3,7 „ und mehr » 15,00 
Auszug aus der Lootsenordnung. Jeder Schiffsführer, der einen 
nicht von der Behörde angestellten Lootsen annimmt, verfällt in eine Strafe von 
100 Taels. Ohne KErlaubnifs des Hafenmeisters darf kein Schiff den ihm ange- 
wiesenen Platz verlassen. Der Lootse darf das von ihm geführte Schiff ohne 
einen Erlaubnifsschein vom Kapitän nicht eher verlassen, als bis er seinen über- 
nommenen Pflichten nachgekommen ist. Jeder Lootse hat ein Führungsbuch, 
in das der Kapitän eintragen mufs, wie der Lootse seinen Dienst gethan hat. 
Beschwerden über einen Lootsen sind schriftlich beim Hafenmeister einzureichen. 
Gezeiten im Kanton-Flufs, Die Hafenzeit bei Kanton ist im März etwa 
2" 40”, im Mai und Juni 1* 40”, im September und Oktober 2" 12”, Die 
Fluthhöhe beträgt bei Springtide ungefähr 1,7 m, bei Niptide 1,4 m. Die An- 
gabe des „China Sea Directory, Vol. III, 1894, Seite 28“, dafs im Sommer die 
Tages-, im Winter die Nachttiden bei Springtide die höheren sind, ist nach den 
Beobachtungen S. M. S. „Kaiser“ nicht zutreffend; S. M. S. „Kaiser“ machte 
sowohl im Mai wie im November die entgegengesetzten Wahrnehmungen, die 
auch mit den Lootsenangaben übereinstimmten. 
Die gröfste Geschwindigkeit des Fluthstromes beträgt nach Lootsen- 
angaben im Kanton-Flusse während der Sommermonate bei Hochwasser 3 bis 
3'/2 Sm, die des Ebbstroms bei Springtide 3'2 bis 4 Sm. Die im Februar von 
S. M. S. „Iltis“ beobachtete gröfste (teschwindigkeit des Ebbstromes betrug 1,8 Sm. 
Ein Mafsstab, der an die Kaimauer der Schamien - Insel gemalt ist, zeigt die 
geringste Wassertiefe auf der Taischek-Sperre an. 
Schleppdampfer. Es sind etwa 40 Dampfbarkassen unter chinesischer 
Flagge vorhanden, die hauptsächlich den Schleppdienst für Dschunken besorgen. 
Feste Taxe besteht nicht. 
Zollbehandlung richtet sich nach dem deutsch-chinesischen Vertrag von 
1861, Artikel XII ff. 
Hafenanlagen sind aufser zwei Landungsbrücken, die der Hongkong, 
Kanton und Macao St. Nar. Co. gehören, keine verhanden. Dockanlagen siehe
	        
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