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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1900. 
lisirt wird, erhalten werden kann, wenn man einem Kurse folgt, der nicht mit 
den Richtungsbaken angezeigt werden kann, so müssen sich Kapitäne und 
Lootsen, die genauere Auskunft haben wollen, als sie mit den Signalen gegeben 
werden kann, an das Hafenamt in Schanghai oder an den Hafenmeister in 
Wusung wenden, kurz vor der Gelegenheit, bei der sie von solcher Auskunft 
Gebrauch machen wollen. 
Schanghai, 15. Juni 1895, 
. A, M. Bisbee, Küsteninspektor. 
Schanghai. 
Lootsenwesen und Schleppdampfer siehe Seite 409 und 410. 
Quarantäne. Schiffe mit ansteckenden Krankheiten an Bord werden 
schon in Wusung angewiesen, aufserhalb der Wusung-Spit-Tonne zu ankern, 
Schiffe, die aus einem verseuchten Hafen kommen, aber keine Kranken an Bord 
haben, dürfen mit der gelben Flagge im Vortopp flufsaufwärts laufen, müssen 
aber 2 Sm unterhalb der unteren Grenze des Ankerplatzes von Schanghai zu 
Anker gehen und werden von der Flufspolizei bewacht, dafs Niemand von Bord 
yehen kann, bevor der Hafenarzt das Schiff untersucht und Bestimmungen über 
die Zulässigkeit des Verkehrs zwischen dem Schiffe und dem Lande getroffen hat. 
Bine Quarautäneanstalt ist nicht vorhanden. Im Falle der Kinschleppung der 
Pest ist von den Behörden der fremden Niederlassungen für Baracken aufserbalb 
der Niederlassungsgrenzen zur Unterbringung der Kranken gesorgt worden. Die 
chinesischen Behörden beabsichtigen für diesen Fall die Anlegung einer Quaran- 
tänestation auf der Busch-Insel vor der Einfahrt in den Wusung. 
Zollbehandlung. Das Zollamt liegt No. 13 A, The Bund; es ist wochen- 
tags zwischen 10a und 4" p geöffnet. Zollbeamte kommen an Bord der ein- 
laufenden Schiffe. Die Schiffsführer müssen ihre Schiffspapiere und das Ladungs- 
manifest binnen 24 Stunden nach der Ankunft im Hafen beim Konsul einliefern. 
Abgesehen von besonderer Erlaubnifs gelten die weiter unten erwähnten Grenzen 
des Ankerplatzes für die Erlaubnifs zum Löschen und Laden in der Zeit zwischen 
6a bis 6"p. Wenn das Einnehmen der Ladung beendet ist, mufs dem Zoll- 
amt ein Ausgangsmanifest übermittelt werden, 
Gezeiten. Die Hafenzeit in Schanghai ist 1* 30”; die Fluthhöhe beträgt 
bei Springtide 3,0 m, bei Niptide 2,1 m; der Nipfluthhub beträgt 1,2 m. 
Die Hafenanlagen von Schanghai. Der als Hafen dienende Abschnitt 
des Flusses ist in neun Sektionen eingetheilt. Sektion 1 liegt zwischen der 
oberen Grenze des Ankerplatzes (bei der französischen Polizeistation) und dem 
oberen Ende der Kinlee-yuen-Werft und hat Wassertiefen zwischen 8 und 10 m; 
Sektion 2 liegt zwischen dem oberen Ende der genannten Werft und dem Yang- 
king-pang-Kanal mit Wassertiefen von 8 bis 10 m; Sektion 3 reicht vom 
genannten Kanal bis zur Zollamtlandungsbrücke mit Wassertiefen von 11 bis 
12,5 m; Sektion 4 reicht von da bis zur Brücke der Peking-Road und hat 14 
bis 23 m Wassertiefe; Sektion 5 reicht von da bis zum alten Dock und hat 
Wassertiefen von 17 bis 30 m; Sektion 6 reicht von da bis zum Flaggenmast 
der „Associated Wharves“ mit Wassertiefen von etwa 15 m; Sektion 7 reicht 
von da bis zu den „Lower Associated Wharves“ mit Wassertiefen von 7 bis 
15 m; Sektion 8 reicht von da bis zur „Birts Wharf“ mit Wassertiefen von 6,7 
bis 8,2 m; Sektion 9 reicht von da bis zur unteren Grenze des Ankerplatzes, 
die bei den Wasserwerken liegt und 8,2 bis 9 m Wassertiefe hat. Die Er- 
weiterung der Hafengrenzen stromabwärts bis zu dem sogenannten Point und 
stromaufwärts bis über das Tungkadu-Dock hinaus ist geplant. In den Sektionen 
sind alle Schiffe in Reiben zwischen den Ufern des Flusses verankert; die 
Reihen werden mit folgenden Buchstaben bezeichnet: mit S die Reihe an der 
Schanghai-Seite, mit C die Mittelreihe und mit P die Reihe an der Putung- 
Seite, Kaijanlagen mit Landungsbrücken und Lagerhäusern, sowie Festmache- 
tonnen sind sämmtlich im Privatbesitz; für den Norddeutschen Lloyd liegt eine 
Festmachetonne in der Mittelreihe der 2. Sektion. 
Der Tiefgang der Schiffe, die bei Niedrigwasser die Kaie benutzen 
können, beträgt für folgende Kaie:
	        
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