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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Angust 71990 
Schiffe werden gewöhnlich durch einen Zollbeamten überwacht. Es kann zu 
jeder Tageszeit und nachts unter gewissen Bedingungen ein- und ausklarirt, ge- 
löscht und geladen werden. Die Zollbehandlung ist gewöhnlich sehr liberal und 
entgegenkommend. Die Annahme eines Agenten ist nothwendig, da dieser mit 
allen zollamtlichen Angelegenheiten vertraut ist und beim Zollamt für die von 
letzterem gewährten Erleichterungen beim Ein- und Ausklariren, der Abfertigung 
u. s. w. Bürgschaft leistet. 
Ankerplätze. Kleinere Schiffe ankern je nach ihrem Tiefgange in der 
Village-Bucht, oder vor dem Dorfe innerhalb des Kaps Tschifu, oder in der 
kleinen Bucht vor der Stadt. Die ersten beiden Ankerplätze sind gut gegen 
nördliche Winde geschützt und daher auch im Winter sicher, während der letz- 
tere nur für den Sommer zu empfehlen ist. Bei dem Dorfe südlich vom Tschifu- 
Hügel im nordwestlichen Theile der Village-Bucht ist ein guter Strandungsplatz, 
wo kleinere Reparaturen am Boden vorgenommen werden können. 
Die Ankerplätze zwischen Kung-kung-tau und der Tower-Huk werden 
von den gröfseren Schiffen benutzt, haben jedoch den Nachtheil, dafs sie gegen 
nördliche Winde ungeschützt und trotz des gut haltenden Ankergrundes im 
Winter nicht sicher sind. S. M. S. „Louise“ ankerte auf 7,7 m Wasser NO%4N 
0,8 Sm vom Yentai-Hügel, 
Beim Einsetzen der stürmischen nördlichen Winde im September und 
Oktober und überhaupt im Winter sind die Schiffe oft genöthigt, unter Kung- 
kung-tau Schutz zu suchen. 5. M. S. „Louise“ ankerte hier SWzW!/2W, 1,1 Sm 
vom Leuchtthurm und 840m westlich von der Erhöhung auf der Südspitze von 
Kung-kung-tau auf 7m Wasser; der gewöhnliche Ankerplatz S. M. S. „Freya“ 
während ihres Aufenthalts war: Kung-kung-tau-Leuchtthurm in NO0!420, Kap 
Tschifu in NW!4W. Der Grund besteht aus dichtem Schlick. Man thut gut, 
sich mit zwei Ankern in Nord—Südrichtung zu vertäuen. Der einzige Nachtheil 
dieses Ankerplatzes ist die weite Entfernung von der Stadt. 
Nach dem von S. M. S. „Vineta“, Kommandant Kapitän z. S. Zirzow, im 
Jahre 1880 aufgenommenen Plane von Kung-kung-tau (siehe „Ann. d. Hydr. etc.“ 
1881, Heft II) sind die Wassertiefen auf diesem Ankerplatz und auch in 
der südöstlich von der Insel gelegenen Bucht gröfser, als die englische Ad- 
miralitätskarte sie angiebt. Auf der Rhede von Tschifu sollen die Wassertiefen 
bei nordwestlichen Stürmen bis zu 1,‚5m geringer sein als unter gewöhnlichen 
Verhältnissen. 
Gezeiten. Die Hafenzeit in Tschifu ist 10® 34”, die Fluthhöhe bei 
Springtide etwa 2,4 m, bei Niptide 2m. Der Fluthstrom setzt außerhalb der 
Rhede südwärts und der Ebbstrom nordwärts, beide mit grofser Geschwindigkeit. 
Auf der Rhede von Tschifu sind die Gezeitenströme nach den Beobachtungen 
S. M. S. „Louise“ unregelmäfsig, beinahe entgegengesetzt, wie aufserhalb der 
Rhede. Auf dem Ankerplatz bei Kung-kung-tau wurde entweder gar kein Strom 
oder nur eine ganz schwache, scheinbar unabhängig vom Wechsel der Gezeiten, 
nord- oder südwärts setzende Strömung beobachtet. Aufserdem schien fast 
immer eine nordwestwärts setzende Strömung auf der Rhede von Tschifu vor- 
handen zu sein. 
Hafenanlagen sind aufser den Landungsbrücken für Leichter vor der 
Stadt nicht vorhanden. Die Benutzung der Landungsbrücken ist frei. Löschen 
und Laden der Schiffe geschieht durch Leichter, Im Winter wird die Arbeit 
häufig durch das schlechte Wetter unterbrochen. Die Rhede friert nur selten 
und nie für längere Zeit zu; zuletzt war dies der Fall im Februar 1895. 
Häufiger wird der Verkehr der Leichter an den Landungsbrücken durch Eis be- 
hindert. Der Schiffsverkehr ist im Winter nur gering. 
Hafenkosten, Es sind nur Tonnengelder zu bezahlen. Schiffe über 150 Re- 
gistertonnen (laut Mefsbrief) zahlen 0,40 Tael (etwa 1,20 Mk.) pro Tonne, von 
150 Registertonnen und weniger 0,10 Tael pro Tonne. Innerhalb vier Monate vom 
Datum der Quittung wird kein abermaliges Tonnengeld in einem anderen chine- 
sischen Hafen erhoben. Segelschiffe, die länger als 14 Tage im Hafen liegen, 
zahlen für die über diesen Zeitraum hinausgehende Liegezeit nur das halbe 
Tonnengeld. 
Ballast kostet 0,25 bis 0,45 $ pro Tonne, Arbeitslohn etwa 0,25 $ pro 
Mann und Tag und Leichtergeld für Kohlen 0,25 $ pro Tonne.
	        
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