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Zugang zum Golf von Petschili.
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Etwas abgesondert von der Kung-kung-tau-Gruppe liegen die Südostinsel,
die Doppelklippe und die Nordklippe, die von einigen Klippen umgeben sind,
Die Doppelklippe erscheint, vom Östen gesehen, nicht, wie der Name andentet,
zweitheilig, sondern dreitheilig. Die Arcona-Untiefe, die etwa 7'/2 Sm nordöstlich
von Kung-kung-tau liegt, hat 8,2 m geringste Wassertiefe.
Vom Osten kommend, bietet East Sand Spit bei Tage ein sehr geringes
Hindernifs für die Schiffahrt, da die Sandbank, wie bereits erwähnt, abgesehen
von der Tonne an ihrem Südende, meist sichtbar oder, wenn überfluthet, schon
von Weitem an Brandung kenntlich ist. Mit etwa WzN-Kurs kann man sie in
einem Abstande von 1'% Kblg. sicher passiren, da sie nach Süden und Westen
steil abfällt; nach Osten hingegen erstreckt sich eine etwa 2 Kblg. breite Bank
mit nur 3 m Wasser. Man kann auch mit WSW*/3W-Kurs auf den etwa 400 m
hohen Hügel über der Knob-Huk zusteuern,. bis die Stickup-Klippe in Berührung
mit der Westseite der Mound - Insel in etwa NzW!/2W kommt. Darauf nehme
man diese Peilung als Kurs auf, falls man den Ankerplatz von Kung-kung-tau
benutzen will, bis die Finger-Klippe in Eins mit dem Westende von Kung-kung-
tau kommt. Die letztere Peilung führt auf den Ankerplatz.
Will man in der Village-Bucht unter dem Schutze des Tschifu-Kaps oder
vor der Tower-Huk ankern, so laufe man nach dem Passiren von East Sand Spit
auf die Mitte der. Village-Bucht zu und ankere nach Belieben. ;
Die angegebenen Peilungen für die Ansteuerung des Kung-kung-tau-Anker-
platzes haben den Nachtheil, dafs die Landmarken, wie Finger-Klippe und Stickup-
Klippe, für Fremde schlecht erkennbar sind, da sie zeitweilig von den Inseln
verdeckt werden. Bei Tage hat dies wenig zu sagen, da genug andere Marken
da sind; bei Nacht jedoch steuere man in diesem Falle, vom Osten kommend,
auf die hohen Berge südlich von Tschifu zu, deren Ausläufer die Middle- und
die Knob-Huk sind; halte sich dann 1 bis 2 Sm von diesen Huken entfernt, bis
der Leuchtthurm in. NOzO-Peilung kommt... Auf diesen zuhaltend, läuft man
sicher frei von der Sandzunge und kann nach Belieben ankern.
. Die meisten Segelschiffe benutzen die Einfahrt zwischen dem Tschifu-Kap
und den Kung-kung-Inseln. .
Vom Westen kommend, ist der Tschifu-Hügel auf der gleichnamigen gut
kenntlichen Halbinsel eine gute Ansteuerungsmarke. Aufser den innerhalb !/a Sm
liegenden über Wasser befindlichen Klippen sind keine Gefahren in der Nähe
der Halbinsel vorhanden, so dafs man einen Kurs parallel zu ihrer Küste 1 Sm
von ihr entfernt verfolgen kann. Die Sentry- Klippe kann man in einem Ab-
stande von etwa 2 Kblg. sicher passiren und dann auf den Ankerplatz steuern.
Wenn man den Kung-kung-tau-Ankerplatz benutzen will, steuere man auf
die Knob-Huk zu, bis die Südostinsel 0%/4S peilt. Darauf laufe man südlich von
dieser Peilung, die frei von West-Sand Spit führt, auf den Ankerplatz zu,
Leuchtfeuer und Nebelsignale auf Kung-kung-tau siehe Leuchtfeuer - Ver-
zeichnifs, Heft VII.
Lootsen giebt es in Tschifu nicht.
Schleppdampfer. Es ist nur ein kleiner in Privatbesitz befindlicher
Schleppdampfer vorhanden, der hauptsächlich zum Schleppen der Leichter ver-
wendet wird. Für andere Zwecke ist ein Abkommen mit dem Kigenthümer
zu treffen,
Sturm- und Schiffsmeldesignale werden auf der weithin sichtbaren
Signalstation des Zollamtes auf dem Yentai-Hügel gemacht. Sturmsignale siehe
„Ann. d. Hydr, etc.“ 1897, Seite 547. Alle sich nähernden Kriegs- und Handels-
schiffe werden nach National- oder Hausflagge und Richtung, in der sie erscheinen
(oder Herkunftsort, falls er vom Schiffe signalisirt wird), '/2 bis 1*/2 Stunden
vor der Ankunft, je nach dem Insichtkommen, signalisirt, auslaufende Schiffe nach
National- und Hausflagge und eingeschlagener Richtung.
Quarantäne« und Zollbehandlung. Besondere Quarantänebestimmungen
giebt es in Tschifu nicht. Verordnungen zur Verhütung der Einschleppung an-
steckender Krankheiten werden von Fall zu Fall von den Konsuln erlassen und
mit Hülfe des Zollamtes und der chinesischen Ortsbehörde durchgeführt.
Ankommende Schiffe werden von dem betreffenden Konsulat schriftlich
beim Zollamt angemeldet; die Ausklarirung durch die Konsulate erfolgt nach
Einlieferung der sogenannten zollamtlichen Ausklarirung. Im Hafen liegende