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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

Yer 
Zugang zum Golf von Petschili. 
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Etwas abgesondert von der Kung-kung-tau-Gruppe liegen die Südostinsel, 
die Doppelklippe und die Nordklippe, die von einigen Klippen umgeben sind, 
Die Doppelklippe erscheint, vom Östen gesehen, nicht, wie der Name andentet, 
zweitheilig, sondern dreitheilig. Die Arcona-Untiefe, die etwa 7'/2 Sm nordöstlich 
von Kung-kung-tau liegt, hat 8,2 m geringste Wassertiefe. 
Vom Osten kommend, bietet East Sand Spit bei Tage ein sehr geringes 
Hindernifs für die Schiffahrt, da die Sandbank, wie bereits erwähnt, abgesehen 
von der Tonne an ihrem Südende, meist sichtbar oder, wenn überfluthet, schon 
von Weitem an Brandung kenntlich ist. Mit etwa WzN-Kurs kann man sie in 
einem Abstande von 1'% Kblg. sicher passiren, da sie nach Süden und Westen 
steil abfällt; nach Osten hingegen erstreckt sich eine etwa 2 Kblg. breite Bank 
mit nur 3 m Wasser. Man kann auch mit WSW*/3W-Kurs auf den etwa 400 m 
hohen Hügel über der Knob-Huk zusteuern,. bis die Stickup-Klippe in Berührung 
mit der Westseite der Mound - Insel in etwa NzW!/2W kommt. Darauf nehme 
man diese Peilung als Kurs auf, falls man den Ankerplatz von Kung-kung-tau 
benutzen will, bis die Finger-Klippe in Eins mit dem Westende von Kung-kung- 
tau kommt. Die letztere Peilung führt auf den Ankerplatz. 
Will man in der Village-Bucht unter dem Schutze des Tschifu-Kaps oder 
vor der Tower-Huk ankern, so laufe man nach dem Passiren von East Sand Spit 
auf die Mitte der. Village-Bucht zu und ankere nach Belieben. ; 
Die angegebenen Peilungen für die Ansteuerung des Kung-kung-tau-Anker- 
platzes haben den Nachtheil, dafs die Landmarken, wie Finger-Klippe und Stickup- 
Klippe, für Fremde schlecht erkennbar sind, da sie zeitweilig von den Inseln 
verdeckt werden. Bei Tage hat dies wenig zu sagen, da genug andere Marken 
da sind; bei Nacht jedoch steuere man in diesem Falle, vom Osten kommend, 
auf die hohen Berge südlich von Tschifu zu, deren Ausläufer die Middle- und 
die Knob-Huk sind; halte sich dann 1 bis 2 Sm von diesen Huken entfernt, bis 
der Leuchtthurm in. NOzO-Peilung kommt... Auf diesen zuhaltend, läuft man 
sicher frei von der Sandzunge und kann nach Belieben ankern. 
. Die meisten Segelschiffe benutzen die Einfahrt zwischen dem Tschifu-Kap 
und den Kung-kung-Inseln. . 
Vom Westen kommend, ist der Tschifu-Hügel auf der gleichnamigen gut 
kenntlichen Halbinsel eine gute Ansteuerungsmarke. Aufser den innerhalb !/a Sm 
liegenden über Wasser befindlichen Klippen sind keine Gefahren in der Nähe 
der Halbinsel vorhanden, so dafs man einen Kurs parallel zu ihrer Küste 1 Sm 
von ihr entfernt verfolgen kann. Die Sentry- Klippe kann man in einem Ab- 
stande von etwa 2 Kblg. sicher passiren und dann auf den Ankerplatz steuern. 
Wenn man den Kung-kung-tau-Ankerplatz benutzen will, steuere man auf 
die Knob-Huk zu, bis die Südostinsel 0%/4S peilt. Darauf laufe man südlich von 
dieser Peilung, die frei von West-Sand Spit führt, auf den Ankerplatz zu, 
Leuchtfeuer und Nebelsignale auf Kung-kung-tau siehe Leuchtfeuer - Ver- 
zeichnifs, Heft VII. 
Lootsen giebt es in Tschifu nicht. 
Schleppdampfer. Es ist nur ein kleiner in Privatbesitz befindlicher 
Schleppdampfer vorhanden, der hauptsächlich zum Schleppen der Leichter ver- 
wendet wird. Für andere Zwecke ist ein Abkommen mit dem Kigenthümer 
zu treffen, 
Sturm- und Schiffsmeldesignale werden auf der weithin sichtbaren 
Signalstation des Zollamtes auf dem Yentai-Hügel gemacht. Sturmsignale siehe 
„Ann. d. Hydr, etc.“ 1897, Seite 547. Alle sich nähernden Kriegs- und Handels- 
schiffe werden nach National- oder Hausflagge und Richtung, in der sie erscheinen 
(oder Herkunftsort, falls er vom Schiffe signalisirt wird), '/2 bis 1*/2 Stunden 
vor der Ankunft, je nach dem Insichtkommen, signalisirt, auslaufende Schiffe nach 
National- und Hausflagge und eingeschlagener Richtung. 
Quarantäne« und Zollbehandlung. Besondere Quarantänebestimmungen 
giebt es in Tschifu nicht. Verordnungen zur Verhütung der Einschleppung an- 
steckender Krankheiten werden von Fall zu Fall von den Konsuln erlassen und 
mit Hülfe des Zollamtes und der chinesischen Ortsbehörde durchgeführt. 
Ankommende Schiffe werden von dem betreffenden Konsulat schriftlich 
beim Zollamt angemeldet; die Ausklarirung durch die Konsulate erfolgt nach 
Einlieferung der sogenannten zollamtlichen Ausklarirung. Im Hafen liegende
	        
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