302 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, August 1900.
Schiff sicher bis zum Ankerplatz bringen. Oberhalb der inneren Tonne bilden
die äufseren Reihen der Fischbuhnen mit rothen Korbtoppzeichen an der Ostseite
und schwarzen an der Westseite die besten Marken für das Fahrwasser. Hierauf
halte man sich, stetig lothend, an der Ostseite des Fahrwassers, indem man die
Nodding Tommy- und die Mittelbank-Bake in einem Abstand von etwa 1 Kblg.
passirt. Sobald man die Flaggenstangen-Bake dwars hat, halte man auf die
Fischhaus-Bake auf der gegenüberliegenden Seite zu, um die Bank vor der
Everlasting-Huk zu vermeiden. Von dieser Bake an laufe man unter dem rechten
Ufer längs, das allmählich nach Osten umbiegt, auf den Ankerplatz vor der
Stadt zu. Nach dem Passiren der Everlasting-Huk ist es, besonders mit starkem
Fluthstrom, geboten, wegen der grofßsen Anzahl der dort liegenden Dschunken
die Fahrt zu mäfsigen. Dampfer ankern gewöhnlich vor dem Zollhause oberhalb
der Segelschiffe, die in zwei Reihen zu beiden Seiten des Fahrwassers vertäut
liegen. Der Ankerplatz liegt zwischen zwei Linien, die von dem mittelsten
Tempel und von der Ostgrenze der europäischen Niederlassung quer über den
Fluß nach dem entgegengesetzten Ufer laufen,
Hafenanlagen. In der europäischen Niederlassung befinden sich drei
Landungsbrücken, von denen zwei eine Wassertiefe von 4,5 bis 5,5 m bei Niedrig-
wasser längsseit haben und nur für die Schiffe der Eigenthümer zur Verfügung
stehen, während die dritte, die der Firma Bush & Bros. gehört und eine
Wassertiefe von etwa 4,5 m bei Niedrigwasser längsseit hat, auch von anderen
Schiffen benutzt werden kann. Die hierfür zu entrichtenden Gebühren werden
jedesmal vereinbart. Da aber nur zwei Schiffe gleichzeitig daran Platz haben,
löschen die meisten nicht regelmäfsigen Küstendampfer im Strom, der im Hafen
eine größte Breite von etwa 600 m und genügende Wassertiefen, sowie Raum für
eine grofse Anzahl von Schiffen hat. Alle Schiffe müssen mit zwei Ankern
vertäut werden.
Etwa 6 km unterhalb der europäischen Ansiedelung, am rechten Ufer des
Flusses und am Endpunkt der chinesischen Staatsbahn nach Tientsin, befindet
sich eine der Bahn gehörige Landungsbrücke mit etwa 5,5 m Wasser bei
Niedrigwasser längsseit, die bis Ende 1599 jedoch nur von Dampfern mit Eisen-
bahnmaterial benutzt worden ist, vermuthblich aber nach Vollendung der Bahn
auch für andere Schiffe freigegeben werden wird. Es ist fraglich, ob die Brücke
stark genug ist, um starkem Kisgange im Winter widerstehen zu können. Kine
neue Landungsbrücke für Schiffe jeder Art beabsichtigte die Firma Bandinel & Co.
in diesem Jahre unterhalb der europäischen Niederlassung am linken Ufer
zu erbauen.
Etwa 6 km stromaufwärts ist eine russische Ansiedelung mit der End-
station einer Zweigbahn der sibirischen Bahn nach Port Arthur und Talienwan.
Schiffe mit Ladung für diese Bahn legen am steilen Ufer an und löschen so ihre
Ladung. Irgend welche Hafenanlagen sind dort nicht vorhanden.
Das gröfste Schiff, das den Hafen bisher besuchte, war der deutsche
Dampfer „Saxonia“ von 3325 Registertonnen netto und 5,6 m Tiefgang mit
Eisenbahnmaterial für die chinesische Staatsbahn, an deren Landungsbrücke die
Ladung gelöscht wurde.
MHafenordnung. Kein Schiff darf einen anderen Platz einnehmen, als den
vom Hafenmeister angewiesenen, oder verholen ohne Erlaubnifs des Hafen-
meisters. Alle Schiffe müssen mit 30 Faden Kette nach beiden Richtungen ver-
täuen, die Ketten klar halten und den Klüverbaum einnehmen.
Schiffe mit feuergefährlichen oder Explosivstoffen an Bord müssen 1 Sm
unterhalb der Westgrenze des Ankerplatzes ankern und von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang den Stander B im Grofstopp führen, bis diese Sachen
gelöscht sind.
Ballast darf nur in hierzu bestimmte Boote gelöscht werden, deren Taxe
von der Hafenbehörde bestimmt ist.
Jedes Schiff muß 24 Stunden vor dem Ausklariren die Flagge P im
Vortopp hissen.
Hafenkosten. Aufser Lootsengeld werden von der Zollbehörde Tonnen-
gelder erhoben, und zwar für Schiffe von 150 Registertonnen und darüber
0,40 Haikwan Taels (etwa 1,10 Mk.) pro Registertonne, für Schiffe von unter