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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, August 1900. 
Niutschwang-Feuerschiff und Nebelsignale siehe Leuchtfeuer-Verzeichnifs 
Heft VIII, Seite 20, 
' Lootsenwesen. Der Lootsendienst wird unter Aufsicht des Hafenmeisters 
von zehn staatlich angestellten Lootsen versehen, worunter auch ein deutscher, 
Kapt. Lorentzen, ist. Die Lootsenfahrzeuge führen die oben gelbe und 
unten grüne Lootsenflagge und aufßserdem im Grofssegel die Nummer und die 
Aufschrift „Licensed Pilot“; sie kreuzen bei gutem Wetter bis etwa 25 Sın 
außerhalb der Barre, bei schlechtem Wetter suchen sie Schutz unter Land. 
Lootsengeld wird nach folgendem Tarif erhoben: 
Dampfer | Segelschiffe , Geschleppte Segelschiffe 
»ro Fufs engl. pro Fufs engl. pro Fufs engl. 
Einlaufend von südlich von der Aufsentonne 
2 „ innerhalb der Aufsentonne ‚, 
Auslaufend . ‚wm ; 
3,00 Taels 
2,50 » 
3,00 
4,00 Taels | 2,00 Taels 
3,00 » 150 
400 | 200 - 
Einlaufende Schiffe haben das Lootsengeld innerhalb 24 Stunden nach der 
Anmeldung im Zollhause zu zahlen. Die Zahlung kann jedoch so lange ver- 
weigert werden, bis der Hafenmeister oder dessen Stellvertreter bestätigt, dafs 
das Schiff auf dem richtigen Ankerplatz liegt. Auslaufende Schiffe haben das 
Lootsengeld vor dem Verlassen des Ankerplatzes zu entrichten. Wird ein Lootse 
wegen schweren Wetters am oder nach dem 10. November über den Bezirk von 
Niutschwang mit hinausgenommen, so sind seine Rückreisekosten nach dem fol- 
genden Satze vom Schiffe zu vergüten: 
Von Tower Hill oder jedem Punkte nördlich davon 10 Taels, 
Tschifa . . 0. 0. 715 
„ Schanghai . . . ss „ . # „100 
Der Kapitän hat vor der Ausklarirung eine hierauf bezügliche schriftliche 
Garantie beim Konsulat zu hinterlegen. 
Schleppdampfer giebt es in Niutschwang nicht. 
Sturm- und Taifunsignale sind die an der chinesischen Küste üblichen, 
siehe „Ann. d. Hydr. etc.“ 1897, Seite 547. 
Quarantäne und Zollbehandlung. Schiffe, die mit austeckender Krankheit 
an Bord ankommen, müssen 1 Sm unterhalb einer Linie ankern, die sich von dem 
mittleren Tempel der Stadt quer über den Flufs nach dem gegenüberliegenden 
Ufer erstreckt (der unteren Grenze des Ankerplatzes im Hafen) und von Sonnen- 
aufgang bis Sonnenuntergang die Quarantäneflagge im Grofstopp wehen haben. 
Niemand darf das Schiff ohne Erlaubnifs des Hafenmeisters verlassen. 
Jedes Schiff wird bei Ankunft im Hafen und nach dem Ausklariren von 
Zollbeamten untersucht. Innerhalb 48 Stunden nach Ankunft mufs der Kapitän 
der Zollbehörde das Manifest, Konsulatscertifikat, und wenn von einem chinesischen 
Hafen kommend, das Ladungsmanifest der dortigen Zollbehörde vorlegen. Die 
Geschäftsstunden der Zollbehörde sind mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage 
von 10 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags. Die Zollbehandlung ist mild. 
Ankerplatz auf der Rhede ist etwas südlich oder östlich vom Feuerschiff 
auf etwa 7,5 bis 9,5 m Wasser, Grund Schlick. Das bereits unter Ansteuerung 
erwähnte Wrack südwestlich vom Feuerschiff ist zu vermeiden, 
Gezeiten. Die Hafenzeit auf der Barre ist 4* 0”, die Fluthhöhe bei 
Springtide-Hochwasser 3,5 m und bei Nipptide-Hochwasser 2,3 m; im Hafen von 
Niutschwang ist die Hafenzeit 5" 0” und die Fluthhöhe bei Springtide-Hoch- 
wasser 3,7 m. Die Fluthhöhe steht, besonders bei Nipptide, unter dem Einflufs 
des Windes. Südliche und südwestliche Winde erhöhen sie, während nördliche 
und nordöstliche das Gegentheil bewirken. 
Während der Sommermonate sind die Gezeiten wegen der tagsüber 
wehenden starken südlichen Winde nachmittags am höchsten; im Oktober und 
November, bei vorherrschend nördlichen Winden, sind sie morgens am höchsten, 
da während der windstillen Nächte das am Tage aus der Mündung hinaus- 
getriebene Wasser Zeit findet, zu dem normalen Stande zurückzukehren. Wenn 
auch der Wind bis zu einem gewissen Grade den Wasserstand beeinflulst, so
	        
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