Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, August 1900.
Niutschwang-Feuerschiff und Nebelsignale siehe Leuchtfeuer-Verzeichnifs
Heft VIII, Seite 20,
' Lootsenwesen. Der Lootsendienst wird unter Aufsicht des Hafenmeisters
von zehn staatlich angestellten Lootsen versehen, worunter auch ein deutscher,
Kapt. Lorentzen, ist. Die Lootsenfahrzeuge führen die oben gelbe und
unten grüne Lootsenflagge und aufßserdem im Grofssegel die Nummer und die
Aufschrift „Licensed Pilot“; sie kreuzen bei gutem Wetter bis etwa 25 Sın
außerhalb der Barre, bei schlechtem Wetter suchen sie Schutz unter Land.
Lootsengeld wird nach folgendem Tarif erhoben:
Dampfer | Segelschiffe , Geschleppte Segelschiffe
»ro Fufs engl. pro Fufs engl. pro Fufs engl.
Einlaufend von südlich von der Aufsentonne
2 „ innerhalb der Aufsentonne ‚,
Auslaufend . ‚wm ;
3,00 Taels
2,50 »
3,00
4,00 Taels | 2,00 Taels
3,00 » 150
400 | 200 -
Einlaufende Schiffe haben das Lootsengeld innerhalb 24 Stunden nach der
Anmeldung im Zollhause zu zahlen. Die Zahlung kann jedoch so lange ver-
weigert werden, bis der Hafenmeister oder dessen Stellvertreter bestätigt, dafs
das Schiff auf dem richtigen Ankerplatz liegt. Auslaufende Schiffe haben das
Lootsengeld vor dem Verlassen des Ankerplatzes zu entrichten. Wird ein Lootse
wegen schweren Wetters am oder nach dem 10. November über den Bezirk von
Niutschwang mit hinausgenommen, so sind seine Rückreisekosten nach dem fol-
genden Satze vom Schiffe zu vergüten:
Von Tower Hill oder jedem Punkte nördlich davon 10 Taels,
Tschifa . . 0. 0. 715
„ Schanghai . . . ss „ . # „100
Der Kapitän hat vor der Ausklarirung eine hierauf bezügliche schriftliche
Garantie beim Konsulat zu hinterlegen.
Schleppdampfer giebt es in Niutschwang nicht.
Sturm- und Taifunsignale sind die an der chinesischen Küste üblichen,
siehe „Ann. d. Hydr. etc.“ 1897, Seite 547.
Quarantäne und Zollbehandlung. Schiffe, die mit austeckender Krankheit
an Bord ankommen, müssen 1 Sm unterhalb einer Linie ankern, die sich von dem
mittleren Tempel der Stadt quer über den Flufs nach dem gegenüberliegenden
Ufer erstreckt (der unteren Grenze des Ankerplatzes im Hafen) und von Sonnen-
aufgang bis Sonnenuntergang die Quarantäneflagge im Grofstopp wehen haben.
Niemand darf das Schiff ohne Erlaubnifs des Hafenmeisters verlassen.
Jedes Schiff wird bei Ankunft im Hafen und nach dem Ausklariren von
Zollbeamten untersucht. Innerhalb 48 Stunden nach Ankunft mufs der Kapitän
der Zollbehörde das Manifest, Konsulatscertifikat, und wenn von einem chinesischen
Hafen kommend, das Ladungsmanifest der dortigen Zollbehörde vorlegen. Die
Geschäftsstunden der Zollbehörde sind mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
von 10 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags. Die Zollbehandlung ist mild.
Ankerplatz auf der Rhede ist etwas südlich oder östlich vom Feuerschiff
auf etwa 7,5 bis 9,5 m Wasser, Grund Schlick. Das bereits unter Ansteuerung
erwähnte Wrack südwestlich vom Feuerschiff ist zu vermeiden,
Gezeiten. Die Hafenzeit auf der Barre ist 4* 0”, die Fluthhöhe bei
Springtide-Hochwasser 3,5 m und bei Nipptide-Hochwasser 2,3 m; im Hafen von
Niutschwang ist die Hafenzeit 5" 0” und die Fluthhöhe bei Springtide-Hoch-
wasser 3,7 m. Die Fluthhöhe steht, besonders bei Nipptide, unter dem Einflufs
des Windes. Südliche und südwestliche Winde erhöhen sie, während nördliche
und nordöstliche das Gegentheil bewirken.
Während der Sommermonate sind die Gezeiten wegen der tagsüber
wehenden starken südlichen Winde nachmittags am höchsten; im Oktober und
November, bei vorherrschend nördlichen Winden, sind sie morgens am höchsten,
da während der windstillen Nächte das am Tage aus der Mündung hinaus-
getriebene Wasser Zeit findet, zu dem normalen Stande zurückzukehren. Wenn
auch der Wind bis zu einem gewissen Grade den Wasserstand beeinflulst, so