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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, August 1900,
c) aufserhalb der Barre: von der Aufsenkante der Barre bis zu einem
Abstande von 3 Sm seewärts. Bemerkung: Nur Schiffe, deren Tiefgang zu grofs
ist, um die Barre kreuzen zu können, erhalten die Erlaubnifs, aufserhalb der
Barre zu löschen und zu laden, ”
2. In Tientsin und Tongku erhalten die Schiffe ihre Liegeplätze vom
Hafenmeister angewiesen und dürfen ihren Platz nicht ohne Erlaubnifs ändern.
5. Die Schiffe müssen mit genügend langer Kette ankern, um ihre Ketten
klar zu halten; auch dürfen sie nicht länger als unbedingt nöthig zum Verholen
Trossen an Land oder nach anderen Schiffen ausbringen.
6. Auf dem Tongku-Ankerplatz dürfen längsseit von einem Schiffe
chinesische Leichter höchstens in drei Reihen und europäische Leichter nur in
einer Reihe liegen, um das Fahrwasser nicht zu sperren.
8. Schiffe mit Sprengstoffen müssen aufserhalb der Grenzen der Anker-
plätze an Stellen, die ihnen besonders angegeben werden, ankern und müssen
eine rothe Flagge im Vortopp hissen.
10. Ein Schiff mit ansteckenden Krankheiten an Bord mufs im Flusse
zwischen dem Dorfe Yü-tschia-pu und den Forts an der Mündung ankern und
die gelbe Flagge im Vortopp setzen; ohne Erlaubnifs des Hafenmeisters darf
Niemand von Bord gehen oder an Bord kommen.
1l. Es ist verboten, Ballast oder Asche auf den Ankerplätzen oder in
irgend einem Theile des Flusses über Bord zu werfen.
13. Dampfer müssen, um durch ihre Heckwellen der Schiffahrt im Flusse
keinen Schaden zu thun, ganz langsam gehen, wenn sie über die Ankerplätze
von Tongku und Tientsin laufen,
14. Dieser Abschnitt setzt empfindliche Strafen für Uebertretung der
Hafenordnung fest.
Hafenamt befindet sich im Chinesischen Seezollamt iu Tientsin.
Hafenkosten: Folgende Abgaben sind zu zahlen: Ankerabgabe, Dampfer
20 Taels, Segelschiff 10 Taels; Werftabgabe 3 cents per Registertonne; Liege-
abgabe: 10 Tage frei, später 10 cents per Tonne Ladung und Monat; Krahn-
abgabe für das Heben von 10 t 50 Taels, von 20t 80 Taels; für gröfßsere Ge-
wichte nach besonderer Vereinbarung. Diese bisher genannten Abgaben gelten
für die Anlegebrücken der chinesischen Staatsbahn in Tongku und Hsin-Ho.
Von der Zollbehörde werden Tonnengelder erhoben und zwar 0,40 Haikwan
Taels per Registertonne für Schiffe von 150 Registertonnen netto aufwärts und
0,10 Haikwan Taels für Schiffe unter 150 Registertonnen.
Eine einmalige Zahlung gilt für vier Monate.
Ein Dampfer mit Ladung von z. B. 1000 Registertonnen und 3,4 m Tief-
gang hätte etwa mit folgenden Hafenkosten zu rechnen:
Tonnengelder etwa . . . 0 00 0 s 4
Konsulatsgebühr . 2 2.0. 0000040 040 + ws
Lootsengeld von der Aufsenrhede nach Taku . .
Yon Takua nach Tientsin!) wiederum . , -
Dazu kommen noch die Abgaben für die Anlegebrücke der Staatsbahn,
falls diese benutzt wird, und die Leichtergebühr für die Taku Tug & Lighter Co.
Für diese Leichtergebühr besteht eine bestimmte Taxe; diese beträgt für allge-
meine Ladung von der Barre bis nach Tongku 1,50 $ per Tonne, bis nach
Tientsin 1,75 $ per Tonne; Kulislohn für das Löschen des Dampfers 25 cts. per
Tonne. Für Maschinen, Brückentheile und Aehnliches für die Leichter 85 Taels
für 24 Stunden (dies macht etwa 2 $ per Tonne), Kulislohn wie vorher, Für
Schienen, Schwellen, Bauholz und Cement besondere Taxe. Für chinesische
Waaren einschliefslich Exportwaaren nach und von Tientsin, Tongku und Taku-
Barre 0.06 $ per Picul.
ı) Wegen zunehmender Versandung des Flusses können die Schiffe höchstens bis Taku ge-
langen: daher kommt diese Lootsengebühr vorläufßg nicht mehr in Betracht.